{"id":"bgbl2-2009-19-5","kind":"bgbl2","year":2009,"number":19,"date":"2009-06-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2009/19#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2009-19-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2009/bgbl2_2009_19.pdf#page=30","order":5,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen Booz Allen Hamilton, Inc. (Nr. DOCPER-AS-39-12)","law_date":"2009-05-29T00:00:00Z","page":574,"pdf_page":30,"num_pages":1,"content":["574 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2009\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „Booz Allen Hamilton, Inc.“\n(Nr. DOCPER-AS-39-12)\nVom 29. Mai 2009\nNach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem\nAbkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-\nstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland sta-\ntionierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Oktober\n1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom 18. März\n1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021, 1022;\n1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel vom\n12. Mai 2009 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die\nGewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Booz\nAllen Hamilton, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-39-12) geschlossen worden. Die Verein-\nbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 12. Mai 2009\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 29. Mai 2009\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G e o r g W i t s c h e l\nAuswärtiges Amt                                                 Berlin, den 12. Mai 2009\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nden Eingang der Verbalnote Nr. 0103 vom 12. Mai 2009 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 29. Juni\n2001 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 28. Juli 2005 betreffend die Tätig-\nkeit von mit Analytischen Dienstleistungen beauftragten Unternehmen Folgendes mit-\nzuteilen:\nUm die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staa-\nten von Amerika mit Dienstleistungen versorgen zu können, hat die Regierung der Ver-\neinigten Staaten von Amerika mit dem Unternehmen Booz Allen Hamilton, Inc. einen\nVertrag auf Basis der beigefügten Vertragsniederschrift Nummer DOCPER-AS-39-12\nüber die Erbringung von Analytischen Dienstleistungen geschlossen.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem\nUnternehmen Booz Allen Hamilton, Inc. zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und\nVergünstigungen nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut\ngewährt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum\nNATO-Truppenstatut zu schließen, die folgenden Wortlaut haben soll:"]}