{"id":"bgbl2-2009-15-4","kind":"bgbl2","year":2009,"number":15,"date":"2009-05-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2009/15#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2009-15-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2009/bgbl2_2009_15.pdf#page=7","order":4,"title":"Bekanntmachung des deutsch-jordanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2009-03-31T00:00:00Z","page":435,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. Mai 2009                        435\nBekanntmachung\ndes deutsch-jordanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 31. März 2009\nDas in Amman am 15. Januar 2009 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Haschemitischen\nKönigreichs Jordanien über Finanzielle Zusammenarbeit\n(„Abwasserentsorgung Groß-Irbid II, Aufstockung“) ist\nnach seinem Artikel 5\nam 15. Januar 2009\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 31. März 2009\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nAdolf Kloke-Lesch\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n(„Abwasserentsorgung Groß-Irbid II, Aufstockung“)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                         Artikel 1\nund\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\ndie Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien –        licht es der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jor-\ndanien und beziehungsweise oder anderen, von beiden Regie-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen        rungen gemeinsam auszuwählenden Empfängern, von der KfW\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemi-          Bankengruppe (KfW), Frankfurt am Main, 17 000 000,– EUR (in\ntischen Königreich Jordanien,                                      Worten: siebzehn Millionen Euro) als Darlehen für das Vorhaben\n,,Abwasserentsorgung Groß-lrbid II“ zu erhalten, wenn nach\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch           Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und\nzu vertiefen,\n(2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-     men zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                            und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien\ndurch andere Vorhaben ersetzt werden.\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung\nim Haschemitischen Königreich Jordanien beizutragen,                  (3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nder Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien zu\nunter Bezugnahme auf die Zusage der Botschaft der Bundes-       einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder\nrepublik Deutschland vom 21. November 2005 (Verbalnote             Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur\nNr. 459/05 vom 21. November 2005) –                                Durchführung und Betreuung des in Absatz 1 genannten Vorha-\nbens von der KfW zu erhalten, findet dieses Abkommen Anwen-\nsind wie folgt übereingekommen:                                 dung."]}