{"id":"bgbl2-2009-13-5","kind":"bgbl2","year":2009,"number":13,"date":"2009-04-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2009/13#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2009-13-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2009/bgbl2_2009_13.pdf#page=8","order":5,"title":"Bekanntmachung des deutsch-malischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2009-03-20T00:00:00Z","page":388,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["388                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 21. April 2009\nBekanntmachung\ndes deutsch-malischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 20. März 2009\nDas in Bamako am 7. November 2008 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Mali über\nFinanzielle Zusammenarbeit 2007 und 2008 ist nach sei-\nnem Artikel 5\nam 7. November 2008\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 20. März 2009\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nAdolf Kloke-Lesch\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Mali\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2007 und 2008\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland               träge in Höhe von insgesamt 35 000 000,– EUR (in Worten: fünf-\nunddreißig Millionen Euro) für folgende Vorhaben zu erhalten:\nund\na) „Office du Niger – Integration marginaler Landnutzer“ bis zu\ndie Regierung der Republik Mali –\n8 000 000,– EUR (in Worten: acht Millionen Euro);\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen          b) „Office du Niger – Bewässerung Siengo“ bis zu 5 500 000,–\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik                EUR (in Worten: fünf Millionen fünfhunderttausend Euro);\nMali,                                                               c) „Nationale Bank für landwirtschaftliche Entwicklung – Förde-\nrung von kleinen und mittleren Unternehmen“ bis zu\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\n2 000 000,– EUR (in Worten: zwei Millionen Euro);\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und\nzu vertiefen,                                                       d) „Sektorprogramm im Subsektor Kleinstädtische Wasser-\nund Sanitärversorgung“ bis zu 8 500 000,– EUR (in Worten:\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-          acht Millionen fünfhunderttausend Euro);\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                             e) „Kooperationsvorhaben – Sektorprogramm Bildung II“ bis zu\n11 000 000,– EUR (in Worten: elf Millionen Euro),\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung\nin der Republik Mali beizutragen,                                   wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vorhaben\nfestgestellt worden ist.\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der deutsch-malischen            (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nRegierungsverhandlungen vom 8. Dezember 2007 –                      nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Mali oder anderen, von\nsind wie folgt übereingekommen:                                  beiden Regierungen gemeinsam auszuwählenden Empfängern\ndurch andere Vorhaben ersetzt werden.\nArtikel 1\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-          der Regierung der Republik Mali oder anderen, von beiden\nlicht es der Regierung der Republik Mali oder anderen, von bei-     Regierungen gemeinsam auszuwählenden Empfängern zu\nden Regierungen gemeinsam auszuwählenden Empfängern,                einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbei-\nvon der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Finanzierungsbei-      träge zur Vorbereitung der in Absatz 1 genannten Vorhaben oder"]}