{"id":"bgbl2-2009-11-6","kind":"bgbl2","year":2009,"number":11,"date":"2009-04-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2009/11#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2009-11-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2009/bgbl2_2009_11.pdf#page=16","order":6,"title":"Bekanntmachung des deutsch-amerikanischen Abkommens zur Änderung des Abkommens vom 29. September 1982 über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte","law_date":"2009-03-09T00:00:00Z","page":332,"pdf_page":16,"num_pages":2,"content":["332 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 9. April 2009\nBekanntmachung\ndes deutsch-amerikanischen Abkommens\nzur Änderung des Abkommens vom 29. September 1982\nüber die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die\nin der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte\nVom 9. März 2009\nDas am 4. Juni/20. November 2008 unterzeichnete Abkommen zwischen\ndem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundes-\nrepublik Deutschland und den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Ameri-\nka zur Änderung des Verwaltungsabkommens – ABG 1975 – vom 29. Septem-\nber 1982 zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und\nStädtebau der Bundesrepublik Deutschland und den Streitkräften der Vereinig-\nten Staaten von Amerika über die Durchführung der Baumaßnahmen für und\ndurch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte\nnach Artikel 49 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA NTS)\n(BGBl. 1982 II S. 893, 894), das zuletzt durch das Änderungsabkommen vom\n13. Oktober/3. November 2003 (BGBl. 2005 II S. 1242, 1243) geändert worden\nist, ist nach seinem Artikel 3\nam 20. November 2008\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 9. März 2009\nBundesministerium\nf ü r V e r k e h r, B a u u n d S t a d t e n t w i c k l u n g\nIm Auftrag\nMichael Halstenberg","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 9. April 2009                              333\nAbkommen\nzwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung\nder Bundesrepublik Deutschland\nund den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika\nzur Änderung\ndes Verwaltungsabkommens\nABG 1975\nzwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau\nder Bundesrepublik Deutschland\nund den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber die Durchführung der Baumaßnahmen\nfür und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte\nnach Artikel 49 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA NTS)\nvom 29. September 1982, zuletzt geändert am 13. Oktober/3. November 2003.\nIn der Absicht, nach gemeinsamen Grundsätzen, Änderungen                   diese berechtigt, die Zusammenfassung von Fachlosen zu\nzum ABG 1975 zu vereinbaren, die der Klarstellung der Verfah-                 fordern. Dies kann im begründeten Einzelfall auch zum\nrensregeln dienen sollen, die bei der Vergabe von Bau-, Liefer-               Einsatz von Generalunternehmern führen. Das Verlangen\nund Dienstleistungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen,                        ist schriftlich zu stellen und darzulegen.\ndie durch die deutschen Behörden nach Kapitel II des ABG 1975\n5.1.2 Bei beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Ver-\ndurchgeführt werden, anzuwenden sind,\ngabe auf Wunsch der Streitkräfte sind auch Anzahl und\nsind die Parteien folgendermaßen übereingekommen:                          Namen der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unter-\nnehmen zwischen den deutschen Behörden und den\nArtikel 1                                        Streitkräften zu vereinbaren. Die Streitkräfte können ver-\nlangen, dass Namen von Unternehmern weggelassen,\nArtikel 4 des ABG 1975 wird wie folgt geändert:                            hinzugefügt oder ausgetauscht werden. Die deutschen\nIn Absatz 1 wird nach dem ersten Satz folgender neuer Satz                    Behörden prüfen Leistungsfähigkeit und Sachkunde\nangefügt:                                                                     sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit und die tech-\nnischen Fähigkeiten der von ihnen und – soweit die Streit-\n„Für die Vergabe von Bauaufträgen gelten die besonderen unter\nkräfte es wünschen – auch der von diesen genannten\nArtikel 5.1 aufgeführten Verfahrensregeln.“\nUnternehmern. Die deutschen Behörden richten sich nach\nden Vergabevorschriften für Bundesbauaufgaben gemäß\nArtikel 2                                        Nr. 5.1. Die Vorschläge der Streitkräfte werden berück-\nArtikel 5 des ABG 1975 wird wie folgt geändert:                            sichtigt, soweit sie diesen Vergabevorschriften nicht\nwidersprechen. Gegebenenfalls geben die deutschen\nAbsatz 1 wird durch folgenden Absatz ersetzt:                                 Behörden den Streitkräften den Grund für die Zurückwei-\n„5.1 Die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen richtet               sung der Vorschläge der Streitkräfte schriftlich bekannt.\nsich nur nach den Abschnitten 1 der Vergabe- und Ver-            5.1.3 Öffentliche und Beschränkte Ausschreibungen sind auf\ntragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und der                  Verlangen der Streitkräfte neben der verpflichtenden\nVerdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) sowie                 Bekanntmachung in der Bundesrepublik Deutschland\nden für den Bundesbau geltenden Verwaltungsvorschrif-                  auch in anderen Staaten zu veröffentlichen.“\nten. Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen\nWettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Abschnitte 2\nbis 4 der VOB/A und der VOL/A und die Verdingungsord-                                          Artikel 3\nnung für freiberufliche Leistungen (VOF) finden gemäß               Dieses Abkommen tritt am Tag seiner letzten Unterzeichnung\n§ 100 Abs. 2 lit. a) GWB keine Anwendung.                        in Kraft.\n5.1.1 Die Art der Vergabe wird zwischen den deutschen Behör-\nden und den Behörden der Streitkräfte vereinbart. In Über-\nArtikel 4\neinstimmung mit den Vergabe- und Vertragsordnungen\nsowie unter Berücksichtigung technischer und wirtschaft-            Dieses Abkommen wird in englischer und deutscher Sprache\nlicher Gründe, die auch mit den besonderen Haushaltsbe-          geschlossen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich\nschränkungen der Streitkräfte zusammenhängen, sind               ist.\nBerlin, 4. Juni 2008\nFür das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung\nder Bundesrepublik Deutschland\nMichael Halstenberg\n20. November 2008\nFür die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte\nder Vereinigten Staaten\nGary D. Speer"]}