{"id":"bgbl2-2008-9-7","kind":"bgbl2","year":2008,"number":9,"date":"2008-05-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2008/9#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2008-9-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2008/bgbl2_2008_9.pdf#page=8","order":7,"title":"Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2008-03-27T00:00:00Z","page":276,"pdf_page":8,"num_pages":2,"content":["276                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 7. Mai 2008\nBekanntmachung\ndes deutsch-vietnamesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 27. März 2008\nDas in Berlin am 6. März 2008 unterzeichnete Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen\nRepublik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit\n„Stadtbahn Ho-Chi-Minh-Stadt“ ist nach seinem Artikel 5\nam 6. März 2008\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 27. März 2008\nBundesministerium\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIm Auftrag\nDr. K a r l - E r n s t B r a u n e r\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n„Stadtbahn Ho-Chi-Minh-Stadt“\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                    der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Mischfinanzie-\nrungsdarlehen in Höhe von insgesamt bis zu 240 750 000,– EUR\nund\n(in Worten: zweihundertvierzig Millionen siebenhundertfünfzig-\ndie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam –               tausend Euro) für die Mitfinanzierung der Stadtbahn in Ho-Chi-\nMinh-Stadt zu erhalten, wenn nach Prüfung die Förderungswür-\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen               digkeit dieses Vorhabens festgestellt worden ist. Die aus dem\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialis-                Darlehen zu finanzierenden Lieferungen und Leistungen müssen\ntischen Republik Vietnam,                                                von Unternehmen erbracht werden, die ihren Sitz in der Bundes-\nrepublik Deutschland haben, dort einen bedeutenden Teil ihrer\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch                 wirtschaftlichen Tätigkeit ausüben und deren Lieferungen und\npartnerschaftliche Zusammenarbeit zu festigen und zu vertiefen,          Leistungen für das Projekt im Wesentlichen dort ihren Ursprung\nhaben.\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-\nDas Mischfinanzierungsdarlehen besteht aus\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,\na) einem Finanzierungsbeitrag in Höhe von bis zu 85 750 000,–\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung             EUR (in Worten: fünfundachtzig Millionen siebenhundertfünf-\nin der Sozialistischen Republik Vietnam beizutragen –                        zigtausend Euro) und\nb) einem Darlehen in Höhe von bis zu 155 000 000,– EUR (in\nsind wie folgt übereingekommen:\nWorten: einhundertfünfundfünfzig Millionen Euro).\n(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist grund-\nArtikel 1\nsätzlich bereit, für das in Absatz 1 genannte Vorhaben zusätzlich\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-               zu den in Absatz 1 genannten Beträgen, im Rahmen der in der\nlicht es der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, von         Bundesrepublik Deutschland bestehenden innerstaatlichen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 7. Mai 2008                              277\nRichtlinien und bei Vorliegen der Deckungsvoraussetzungen            Absatz 1 zu schließenden Finanzierungsverträge entstehen\neine Finanzkreditbürgschaft von bis zu 155 000 000,– EUR (in         können, gegenüber der KfW garantieren.\nWorten: einhundertfünfundfünfzig Millionen Euro) zur Ermög-\n(4) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam,\nlichung des Mischfinanzierungskredits durch die KfW zu über-\nsoweit sie nicht selbst Darlehensnehmer ist, wird gegenüber der\nnehmen.\nKfW alle Zahlungen in Euro in Erfüllung von Verbindlichkeiten der\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es         Darlehensnehmer aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden\nder Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zu einem          Verträge garantieren.\nspäteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzie-\nrungsbeiträge zur Vorbereitung des in Absatz 1 genannten Vor-                                    Artikel 3\nhabens oder weitere Finanzierungsbeiträge für notwendige\nBegleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung des in                  Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam stellt die\nAbsatz 1 genannten Vorhabens von der KfW zu erhalten, findet         KfW von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abga-\ndieses Abkommen Anwendung.                                           ben frei, die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchfüh-\nrung der in Artikel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der Sozialis-\ntischen Republik Vietnam erhoben werden.\nArtikel 2\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die                                    Artikel 4\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie          Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam überlässt\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der         bei den sich aus der Gewährung des Darlehens und des Finan-\nKfW und der Sozialistischen Republik Vietnam zu schließenden         zierungsbeitrags ergebenden Transporten von Personen und\nVerträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden        Gütern im See-/Land- und Luftverkehr den Passagieren und Lie-\nRechtsvorschriften unterliegen.                                      feranten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine\n(2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Beträge        Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Ver-\nentfällt, soweit der entsprechende Finanzierungs- und Darle-         kehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland\nhensvertrag nicht innerhalb von acht Jahren nach dem Zusage-         ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für\njahr geschlossen wurde. Für diese Beträge endet die Frist mit        eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen\nAblauf des 31. Dezember 2016.                                        Genehmigungen.\n(3) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam,\nArtikel 5\nsoweit sie nicht Empfänger der Finanzierungsbeiträge ist, wird\netwaige Rückzahlungsansprüche, die aufgrund der nach                    Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Berlin am 6. März 2008 in zwei Urschriften,\njede in deutscher, vietnamesischer und englischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Ausle-\ngung des deutschen und des vietnamesischen Wortlauts ist der\nenglische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nGeorg Boomgaarden\nPeter Hintze\nFür die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nTr a n X u a m H u"]}