{"id":"bgbl2-2008-8-9","kind":"bgbl2","year":2008,"number":8,"date":"2008-04-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2008/8#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2008-8-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2008/bgbl2_2008_8.pdf#page=7","order":9,"title":"Bekanntmachung des deutsch-chinesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2008-03-03T00:00:00Z","page":243,"pdf_page":7,"num_pages":3,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 21. April 2008 243\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-jemenitischen Vertrags\nüber die Förderung und den\ngegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen\nVom 3. März 2008\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. Februar\n2007 zu dem Vertrag vom 2. März 2005 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Republik Jemen\nüber die Förderung und den gegenseitigen Schutz von\nKapitalanlagen (BGBl. 2007 II S. 87) wird bekannt\ngemacht, dass der Vertrag nach seinem Artikel 11 Abs. 2\nam 28. März 2008\nin Kraft treten wird.\nDie Ratifikationsurkunden wurden am 28. Februar\n2008 in Berlin ausgetauscht.\nBerlin, den 3. März 2008\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G e o r g W i t s c h e l\nBekanntmachung\ndes deutsch-chinesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 3. März 2008\nDas in Peking am 25. September 2007 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Volksrepublik China\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2006 ist nach seinem\nArtikel 6\nam 25. September 2007\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 3. März 2008\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nIngrid-Gabriela Hoven","244                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 21. April 2008\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepulbik Deutschland\nund der Regierung der Volksrepublik China\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2006\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland          henden innerstaatlichen Richtlinien und bei Vorliegen der\nDeckungsvoraussetzungen Bürgschaften bis zu 60 431 340,20\nund\nEUR (in Worten: sechzig Millionen vierhunderteinunddreißig-\ndie Regierung der Volksrepublik China –           tausenddreihundertvierzig Euro und zwanzig Cent) zur Ermög-\nlichung von Verbundkrediten der Finanziellen Zusammenarbeit\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen       durch die KfW zu übernehmen. Die Bürgschaften sind für fol-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepu-       gende Vorhaben vorgesehen:\nblik China,\n1. „Programm Energieeffizienz/Umweltprogramm Energie II“\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch             eine Bürgschaft in Höhe von bis zu 16 361 340,20 EUR (in\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und        Worten: sechzehn Millionen dreihunderteinundsechzigtau-\nzu vertiefen,                                                        senddreihundertvierzig Euro und zwanzig Cent)\n2. „Programm Kommunale Abwasserentsorgung III“ eine Bürg-\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-       schaft in Höhe von bis zu 44 070 000,– EUR (in Worten: vier-\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                              undvierzig Millionen siebzigtausend Euro).\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung    (3) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\nin der Volksrepublik China beizutragen,                          licht es der Regierung der Volksrepublik China darüber hinaus,\n1. für das Vorhaben „Programm Stadtentwicklung“ ein Ver-\nunter Bezugnahme auf das Protokoll über die 24. Sitzung der\nbunddarlehen der KfW von bis zu 36 000 000,– EUR (in Wor-\nGemischten Kommission für entwicklungspolitische Zusam-\nten: sechsunddreißig Millionen Euro) sowie\nmenarbeit vom 15. September 2006 –\n2. für das Vorhaben „Programm ländliches Gesundheitswesen“\nsind wie folgt übereingekommen:                                   ein Verbunddarlehen der KfW von bis zu 14 000 000,– EUR\n(in Worten: vierzehn Millionen Euro)\nArtikel 1                           zu erhalten, wenn nach Prüfung die entwicklungspolitische För-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-       derungswürdigkeit der Vorhaben festgestellt worden ist und die\nlicht es der Regierung der Volksrepublik China, von der Kredit-  gute Kreditwürdigkeit der Volksrepublik China weiterhin gege-\nanstalt für Wiederaufbau (KfW) folgende Beträge zu erhalten:     ben ist. Die Vorhaben werden im Rahmen der öffentlichen Ent-\nwicklungszusammenarbeit gewährt und können nicht durch\n1. ein Darlehen von 276 262,85 EUR (in Worten: zweihundert-      andere Vorhaben ersetzt werden.\nsechsundsiebzigtausendzweihundertzweiundsechzig Euro\nund fünfundachtzig Cent) für das Vorhaben „Programm            (4) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\nnachhaltige Waldbewirtschaftung Südchina“, wenn nach        licht es der Regierung der Volksrepublik China darüber hinaus,\nPrüfung die Förderungswürdigkeit dieses Vorhabens festge-   für das Vorhaben „Entwicklung des Finanzsektors“ ein ver-\nstellt worden ist;                                          günstigtes Darlehen der KfW, das im Rahmen der öffentlichen\nEntwicklungszusammenarbeit gewährt wird, von bis zu\n2. Finanzierungsbeiträge von insgesamt 9 194 583,36 EUR (in      30 000 000,– EUR (in Worten: dreißig Millionen Euro) zu erhalten,\nWorten: neun Millionen einhundertvierundneunzigtausend      wenn nach Prüfung die entwicklungspolitische Förderungswür-\nfünfhundertdreiundachtzig Euro und sechsunddreißig Cent)    digkeit des Vorhabens festgestellt worden ist und die gute Kre-\nfür die Vorhaben                                            ditwürdigkeit der Volksrepublik China weiterhin gegeben ist. Das\na) „Programm zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung in     Vorhaben kann nicht durch andere Vorhaben ersetzt werden.\nbenachteiligten Gebieten“ bis zu 4 194 583,36 EUR (in      (5) Kann bei einem der in Absatz 1 Nummer 2 bezeichneten\nWorten: vier Millionen einhundertvierundneunzigtausend- Vorhaben die dort genannte Bestätigung nicht erfolgen, ermög-\nfünfhundertdreiundachtzig Euro und sechsunddreißig      licht es die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der\nCent);                                                  Regierung der Volksrepublik China, von der KfW für dieses Vor-\nb) „HIV/AIDS Prävention“ bis zu 5 000 000,– EUR (in Wor-    haben bis zur Höhe des vorgesehenen Finanzierungsbeitrages\nten: fünf Millionen Euro),                              ein Darlehen zu erhalten.\nwenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt      (6) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nund bestätigt worden ist, dass sie als Vorhaben des Umwelt- nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nund Ressourcenschutzes oder der sozialen Infrastruktur      land und der Regierung der Volksrepublik China durch andere\noder als selbsthilfeorientierte Maßnahmen zur Armutsbe-     Vorhaben ersetzt werden. Wird ein in Absatz 1 Nummer 2\nkämpfung die besonderen Voraussetzungen für die Förde-      bezeichnetes Vorhaben durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vor-\nrung im Weg eines Finanzierungsbeitrages erfüllen;          haben des Umwelt- und Ressourcenschutzes oder der sozialen\nInfrastruktur oder als Kreditgarantiefonds für mittelständische\n3. einen Finanzierungsbeitrag für die Einrichtung eines Studien-\nBetriebe oder als selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armuts-\nund Fachkräftefonds von bis zu 1 000 000,– EUR (in Worten:\nbekämpfung oder als Maßnahme, die zur Verbesserung der\neine Million Euro).\ngesellschaftlichen Stellung der Frau dient, die besonderen\n(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist grund-   Voraussetzungen für die Förderung im Weg eines Finanzie-\nsätzlich bereit, zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Beträ-  rungsbeitrages erfüllt, so kann ein Finanzierungsbeitrag,\ngen im Rahmen der in der Bundesrepublik Deutschland beste-       andernfalls ein Darlehen gewährt werden.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 21. April 2008                           245\n(7) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es          Kraftwerke I“ vorgesehene Darlehen wird mit einem Betrag von\nder Regierung der Volksrepublik China zu einem späteren Zeit-         3 958 527,77 EUR (in Worten: drei Millionen neunhundertacht-\npunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungsbeiträge         undfünfzigtausendfünfhundertsiebenundzwanzig Euro und sie-\nzur Vorbereitung der in Absatz 1 genannten Vorhaben oder wei-         benundsiebzig Cent), das im Abkommen vom 8. Februar 1996\ntere Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen            zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nzur Durchführung und Betreuung der in Absatz 1 genannten Vor-         der Regierung der Volksrepublik China über Finanzielle Zusam-\nhaben von der KfW zu erhalten, findet dieses Abkommen                 menarbeit für das Vorhaben „Metro Shanghai II“ vorgesehene\nAnwendung.                                                            Darlehen wird mit einem Betrag von 42 507,65 EUR (in Worten:\nzweiundvierzigtausendfünfhundertsieben Euro und fünfund-\n(8) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-\nsechzig Cent) und das im Abkommen vom 4. Juli 1994 zwischen\nnahmen nach Absatz 7 werden in Darlehen umgewandelt, wenn\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nsie nicht für solche Maßnahmen verwendet werden.\nrung der Volksrepublik China über Finanzielle Zusammenarbeit\n1994 für das Vorhaben „Kohlekraftwerke moderner Umwelt-\nArtikel 2                                  technologie“ vorgesehene Darlehen wird mit einem Betrag von\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die         412 671,12 EUR (in Worten: vierhundertzwölftausendsechshun-\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden,              derteinundsiebzig Euro und zwölf Cent) reprogrammiert und\nsowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwi-            zusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 erwähnte Vor-\nschen der KfW und den Empfängern der Darlehen und der                 haben „Programm nachhaltige Waldbewirtschaftung Südchina“\nFinanzierungsbeiträge zu schließenden Verträge, die den in der        verwendet, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit\nBundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften               festgestellt worden ist.\nunterliegen.\n(2) Der im Abkommen vom 26. Februar 2003 zwischen der\n(2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 Nummern 1 bis 3           Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\ngenannten Beträge entfällt, soweit nicht innerhalb von acht           der Volksrepublik China über Finanzielle Zusammenarbeit 2002\nJahren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Darlehens-              und in der Verbalnote der Deutschen Botschaft Peking vom\nund Finanzierungsverträge geschlossen wurden. Für diese               4. Dezember 2002 für das Vorhaben „Armutsminderung\nBeträge endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2014.             Xinjiang“ vorgesehene Finanzierungsbeitrag wird mit einem\nBetrag von 903 875,64 EUR (in Worten: neunhundertdreitau-\nArtikel 3                                  sendachthundertfünfundsiebzig Euro und vierundsechzig Cent)\nreprogrammiert und als Finanzierungsbeitrag für das in Artikel 1\nDie Regierung der Volksrepublik China stellt die KfW von           Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a) erwähnte Vorhaben „Pro-\nsämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die       gramm zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung in benachteilig-\nim Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung der in Arti-           ten Gebieten“ verwendet, wenn nach Prüfung dessen Förde-\nkel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der Volksrepublik China          rungswürdigkeit festgestellt worden und bestätigt worden ist,\nerhoben werden.                                                       dass es als Vorhaben des Umwelt- und Ressourcenschutzes\noder als selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämp-\nArtikel 4                                  fung die besonderen Voraussetzungen für die Förderung im Weg\nDie Regierung der Volksrepublik China überlässt bei den sich       eines Finanzierungsbeitrages erfüllt.\naus der Darlehensgewährung und der Gewährung der Finanzie-               (3) Das im Abkommen vom 9. Juni 1999 zwischen der Regie-\nrungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen und                 rung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nGütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und             Volksrepublik China über Finanzielle Zusammenarbeit 1998\nLieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine      genannte Vorhaben „Windpark IV“, für das bisher ein Darlehen in\nMaßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Ver-          Höhe von 16 361 340,20 EUR (in Worten: sechzehn Millionen\nkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland           dreihunderteinundsechzigtausenddreihundertvierzig Euro und\nausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls für          zwanzig Cent) vorgesehen ist, wird durch das in Artikel 1\ndie eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen        Absatz 2 Nummer 1 erwähnte Vorhaben „Programm Energie-\nGenehmigungen.                                                        effizienz/Umweltprogramm Energie II“ ersetzt, wenn nach Prü-\nfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\nArtikel 5\n(4) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens\n(1) Das im Abkommen vom 4. Oktober 1988 zwischen der               vom 10. Juni 1985 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung            Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über\nder Volksrepublik China über Finanzielle Zusammenarbeit 1988          Finanzielle Zusammenarbeit sowie des dazugehörenden Brief-\nfür das Vorhaben „Modernisierung der Lastwagenfertigung“ vor-         wechsels in der durch die Vereinbarung vom 11./12. Dezember\ngesehene Darlehen wird mit einem Betrag von 310 032,61 EUR            1986 geänderten Fassung auch für dieses Abkommen.\n(in Worten: dreihundertzehntausendzweiunddreißig Euro und\neinundsechzig Cent), das im Abkommen vom 4. Oktober 1991\nArtikel 6\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Volksrepublik China über Finanzielle Zusam-            Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nmenarbeit 1990 für das Vorhaben „Rehabilitierung thermischer          Kraft.\nGeschehen zu Peking am 25. September 2007 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher, chinesischer und englischer\nSprache, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschied-\nlicher Auslegung des deutschen und des chinesischen Wort-\nlauts ist der englische Wortlaut maßgabend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nMichael Schaefer\nFür die Regierung der Volksrepublik China\nL i Yo n g"]}