{"id":"bgbl2-2008-7-1","kind":"bgbl2","year":2008,"number":7,"date":"2008-04-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2008/7#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2008-7-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2008/bgbl2_2008_7.pdf#page=2","order":1,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Antarktis-Schutzgebietsverordnung","law_date":"2008-03-14T00:00:00Z","page":214,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["214               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2008\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Antarktis-Schutzgebietsverordnung\nVom 14. März 2008\nAuf Grund des § 29 Abs. 1 des Umweltschutz-                      Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbe-\nprotokoll-Ausführungsgesetzes vom 22. September                     stimmte Zeit.“\n1994 (BGBl. I S. 2593), der zuletzt durch Artikel 69 Nr. 2   2. Anhang 2 (zu § 1 Nr. 2) wird wie folgt geändert:\nder Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)\ngeändert worden ist, verordnet das Bundesministerium             a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 an-\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Ein-               gefügt:\nvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und                 „5. Besonderes antarktisches Verwaltungsgebiet\nForschung und dem Bundesministerium für Wirtschaft                      Nr. 5\nund Technologie:\nAmundsen-Scott South Pole Station, South Pole\nDas Gebiet umfasst eine Größe von ungefähr\nArtikel 1\n26 400 km2. Die Amundsen-Scott-Polarstation\nÄnderung                                    befindet sich auf dem Inlandseisplateau nahe dem\nder Antarktis-Schutzgebietsverordnung                      geografischen Südpol bei 90° S. Die Grenze des\nAreals umfasst alle Strukturen und Gebiete mit\nDie Antarktis-Schutzgebietsverordnung vom 25. April              laufenden und geplanten Untersuchungen um die\n2005 (BGBl. 2005 II S. 386), geändert durch die Verord-             Polarstation sowie eine Pufferzone für einen Rein-\nnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. 2007 II S. 770), wird wie              luftsektor. Die Grenze verläuft in einer Kreisform\nfolgt geändert:                                                     mit einem Radius von 20 km um die Station. Das\n1. Anhang 1 (zu § 1 Nr. 1) wird wie folgt geändert:                 atmosphärische Untersuchungsobservatorium be-\nfindet sich ungefähr 0,5 km vom geografischen\na) Nummer 9 wird wie folgt gefasst:                             Südpol von 2005 entfernt. Dieses Gebäude bildet\n„9. Besonderes antarktisches Schutzgebiet                    den Mittelpunkt eines Teilkreises (etwa ein Drittel\nNr. 109                                                  eines Vollkreises) mit einem Radius von 150 km,\nder zugleich dem Reinluftsektor entspricht. An der\nMoe Island, South Orkney Islands                             Schnittstelle des Teilkreises mit dem 20-km-Kreis\n60°44' S, 45°41' W                                           verläuft die Grenze entlang der Außenlinie des\nReinluftsektors, weiter entlang des Kreisbogens\nVormals „Besonderes Schutzgebiet Nr. 13“                     und zurück bis zur zweiten Schnittstelle des\nMoe Island, South Orkney Islands, ist eine kleine            20-km-Kreises. Durch die Bewegung der Eis-\nInsel 300 m vor dem südwestlichen Ende von                   schicht in dieser Region wird sich die Lage des\nSigny Island, von der sie durch den Fyr Channel              besonderen antarktischen Verwaltungsgebiets\ngetrennt ist.                                                um ungefähr 10 m pro Jahr verschieben. Die Gren-\nzen des Gebiets sowie alle Sektoren beziehen sich\nDie Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbe-                auf die Polarstation.\nstimmte Zeit.“\nDie Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbe-\nb) Nummer 29 wird wie folgt gefasst:                            stimmte Zeit.“\n„29. Besonderes antarktisches Schutzgebiet                b) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt:\nNr. 129                                                 „6. Besonderes antarktisches Verwaltungsgebiet\nRothera Point, Adelaide Island                                   Nr. 6\n67°34' S, 68°08' W                                           Larsemann Hills, East Antarctica\nDas besondere antarktische Verwaltungsgebiet\nVormals „Stätte von besonderem wissenschaft-\nbefindet sich ungefähr auf halbem Weg zwischen\nlichem Interesse Nr. 9“\nVestfold Hills und dem Amery Ice Shelf an der süd-\nRothera Point befindet sich in der Ryder Bay, an             östlichen Küste von Prydz Bay, Princess Elizabeth\nder südöstlichen Ecke der Square Peninsula und               Land, East Antarctica. Es beinhaltet neben einer\nan der Ostseite von Adelaide Island, südwestlich             etwa 40 km2 großen eisfreien Fläche, bestehend\nder Antarktischen Halbinsel. Das Gebiet liegt im             aus der Küstenlinie, zwei großen Halbinseln\nnordöstlichen Drittel von Rothera Point und stellt           (Stornes und Broknes), vier kleineren Halbinseln\nein repräsentatives Beispiel für den gesamten                und 130 küstennahen Inseln, zusammen bekannt\nBereich dar. Die britische Station Rothera liegt ca.         als die Larsemann Hills, das angrenzende Plateau\n250 m westlich von der Westgrenze des Gebiets.               und den Dålk Glacier.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2008                 215\nDas besondere antarktische Verwaltungsgebiet                  östliche Seite von Dålk Glacier und nordöstlich zu-\numfasst die Fläche, beginnend am Punkt                        rück zum Ausgangspunkt 69°23'20\" S, 76°31'0\" E.\n69°23'20\" S, 76°31'0\" E östlich der südlichen                 Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbe-\nSpitze von Dalkoy und von hier nördlich nach                  stimmte Zeit.“\n69°22'20\" S, 76°30'50\" E in den Norden von Dalkoy,\n3. Anhang 3 (zu § 1 Nr. 3) wird wie folgt geändert:\nnordwestlich nach 69°20'40\" S, 76°21'30\" E nörd-\nlich von Striped Island, nordwestlich nach                Nach Nummer 81 wird folgende Nummer 82 ange-\n69°20'20\" S, 76°14'20\" E nordöstlich von Betts            fügt:\nIsland, südwestlich nach 69°20'40\" S, 76°10'30\" E         „82. Denkmal und Plakette zum Antarktis-Vertrag\nnordwestlich von Betts Island, südwestlich zum\nDas Denkmal befindet sich am Punkt 62°12'01\" S,\nPunkt 69°21'50\" S, 76°2'10\" E nordwestlich von            58°57'41\" W, nahe der Stationen Frei, Escudero und\nOsmar Island, südwestlich nach 69°22'30\" S,               Bellinghausen auf Fildes Peninsula, King George\n75°58'30\" E westlich von Osmar Island, südwest-           Island, South Shetland Islands. Die Plakette am Fuße\nlich nach 69°24'40\" S, 75°56'0\" E westlich                des Denkmals erinnert an die Unterzeichner des\nvon Mills Island, südöstlich nach 69°26'40\" S,            Antarktis-Vertrags und an die Internationalen Polar-\n75°58'50\" E südlich von Xiangsi Dao, südöstlich           jahre 1882 und 1883, 1932 und 1933 sowie 2007\nzum Punkt 69°28'10\" S, 76°1'50\" E südwestlich             und 2008.“\nvon McCarthy Point, südöstlich zur Küstenlinie\nnach 69°28'40\" S, 76°3'20\" E, nordöstlich nach                                  Artikel 2\n69°27'32\" S, 76°17'55\" E südlich der russischen\nInkrafttreten\nLandebahn gelegen, südöstlich nach 69°25'10\" S,\n76°24'10\" E auf die westliche Seite von Dålk Glacier,    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung\nnordöstlich nach 69°24'40\" S, 76°30'20\" E auf die     in Kraft.\nBonn, den 14. März 2008\nDer Bundesminister\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nSigmar Gabriel"]}