{"id":"bgbl2-2008-35-4","kind":"bgbl2","year":2008,"number":35,"date":"2008-12-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2008/35#page=58","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2008-35-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2008/bgbl2_2008_35.pdf#page=58","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des deutsch-dänischen Abkommens über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, der Leistungen an Arbeitslose sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen und der Verordnung hierzu","law_date":"2008-11-12T00:00:00Z","page":1470,"pdf_page":58,"num_pages":1,"content":["1470 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008\nBekanntmachung\nüber das Außerkrafttreten\ndes deutsch-dänischen Abkommens\nüber den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen\nbei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit,\nder Leistungen an Arbeitslose sowie der Kosten\nfür verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen\nund der Verordnung hierzu\nVom 12. November 2008\nNach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung vom 18. Dezember 1979 zu dem\nAbkommen vom 27. April 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Königreichs Dänemark über den Verzicht\nauf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutter-\nschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, der Leistungen an Arbeitslose sowie\nder Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen (BGBl. 1979 II\nS. 1344) wird bekannt gemacht, dass die Verordnung nach ihrem Artikel 5\nAbs. 2\nmit Ablauf des 31. Dezember 2008\naußer Kraft treten wird.\nZu diesem Zeitpunkt wird nach seinem Artikel 7 auch das deutsch-dänische\nAbkommen vom 27. April 1979 außer Kraft treten.\nBerlin, den 12. November 2008\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G e o r g W i t s c h e l\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren\nbeim internationalen Transport (revidiert)\nVom 25. November 2008\nI.\nDas Europäische Übereinkommen vom 6. November 2003 über den Schutz\nvon Tieren beim internationalen Transport (revidiert) – BGBl. 2006 II S. 798 – ist\nnach seinem Artikel 37 Abs. 5 für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:\nEstland                                                  am 17. November 2008\nNiederlande                                              am      8. August 2008\nfür das Königreich in Europa\nund nach Maßgabe der unter II. abgedruckten Erklärung."]}