{"id":"bgbl2-2008-3-9","kind":"bgbl2","year":2008,"number":3,"date":"2008-02-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2008/3#page=28","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2008-3-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2008/bgbl2_2008_3.pdf#page=28","order":9,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabalverbrauchs","law_date":"2008-01-16T00:00:00Z","page":80,"pdf_page":28,"num_pages":1,"content":["80              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 18. Februar 2008\nArtikel 3                                 Verkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die\ngleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz\nDie Regierung der Republik Guatemala stellt die KfW von\nin der Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder erschwe-\nsämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die\nren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser\nim Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung der in Arti-\nVerkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.\nkel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in Guatemala erhoben wer-\nden.\nArtikel 5\nArtikel 4\nDieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die\nDie Regierung der Republik Guatemala überlässt bei den sich      Regierung der Republik Guatemala der Regierung der Bundes-\naus der Gewährung des Finanzierungsbeitrags ergebenden             republik Deutschland mitgeteilt hat, dass die innerstaatlichen\nTransporten von Personen und Gütern im See-, Land- und Luft-       Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maßgebend\nverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der         ist der Tag des Eingangs der Mitteilung.\nGeschehen zu Guatemala-Stadt am 5. Oktober 2007 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher und spanischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nPeter Linder\nFür die Regierung der Republik Guatemala\nGert Rosenthal Koenigsberger\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Rahmenübereinkommens der WHO\nzur Eindämmung des Tabakgebrauchs\nVom 16. Januar 2008\nDas Rahmenübereinkommen der WHO vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung\ndes Tabakgebrauchs (BGBl. 2004 II S. 1538) wird nach seinem Artikel 36 Abs. 2\nfür\nGuinea                                                          am 5. Februar 2008\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n24. Oktober 2007 (BGBl. II S. 1904).\nBerlin, den 16. Januar 2008\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G e o r g W i t s c h e l"]}