{"id":"bgbl2-2008-27-7","kind":"bgbl2","year":2008,"number":27,"date":"2008-10-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2008/27#page=143","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2008-27-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2008/bgbl2_2008_27.pdf#page=143","order":7,"title":"Bekanntmachung der Regelung über Sichtvermerke brasilianischer Staatsangehöriger für Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland","law_date":"2008-09-29T00:00:00Z","page":1179,"pdf_page":143,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2008         1179\nBekanntmachung\nder Regelung über Sichtvermerke brasilianischer Staatsangehöriger\nfür Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland\nVom 29. September 2008\nAm 28. Juni 1956 hat die Botschaft der Bundes-\nrepublik Deutschland in Rio de Janeiro der Regierung der\nRepublik der Vereinigten Staaten von Brasilien durch Ver-\nbalnote einseitig zugesagt, dass brasilianische Staatsan-\ngehörige, die Inhaber von Nationalpässen sind, für Einrei-\nsen in die Bundesrepublik Deutschland auch dann eines\nSichtvermerks nicht bedürfen, wenn sie sich länger als\ndrei Monate im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik\nDeutschland aufhalten. Nach Satz 1 der Verbalnote gilt\ndiese Regelung ab dem\n28. Juni 1956.\nDie Verbalnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 29. September 2008\nBundesministerium des Innern\nIm Auftrag\nDr. L e h n g u t h\nBotschaft                                                Rio de Janeiro, den 28. Juni 1956\nder Bundesrepublik Deutschland\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland begrüßt das Ministerium für Auswärti-\nge Angelegenheiten der Republik der Vereinigten Staaten von Brasilien und beehrt sich,\nunter Bezugnahme auf die dortige Verbalnote DPp/94/311-10(81) vom 10.10.1955 mitzu-\nteilen, dass ab sofort brasilianische Staatsangehörige, die Inhaber von Nationalpässen\nsind, für Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland auch dann eines Sichtvermerks\nnicht mehr bedürfen, wenn sie sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten.\nEin Einreisesichtvermerk ist für brasilianische Staatsangehörige nur noch erforderlich,\nwenn sie beabsichtigen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland\na) sich als Arbeitnehmer zu betätigen,\nb) selbständig einen stehenden Gewerbebetrieb oder einen landwirtschaftlichen Betrieb\nzu führen oder\nc) ein Gewerbe im Umherziehen oder ein Marktgewerbe zu betreiben.\nDie neue Regelung dürfte insbesondere Studenten, Stipendiaten und Personen, die im\nRahmen des kulturellen Austausches für mehr als drei Monate ins Gebiet der Bundes-\nrepublik Deutschland einreisen, begünstigen.","1180                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2008\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0, Telefax: (02 21) 9 76 68-3 36\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. Einzelstücke je an-\ngefangene 16 Seiten 1,40 € zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger\nVerlagsges.mbH. (Kto.-Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder\ngegen Vorausrechnung.                                                              Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nPreis dieser Ausgabe: 14,05 € (12,60 € zuzüglich 1,45 € Versandkosten), bei         Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nLieferung gegen Vorausrechnung 14,65 €.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7 %.\nISSN 0341-1109\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat zur Kenntnis genommen, dass auf\nGrund der gegenwärtigen brasilianischen Einwanderungsgesetzgebung die Abschaffung\ndes Sichtvermerkszwangs für Einreisen nach Brasilien nicht möglich ist; sie würde es\njedoch dankbar begrüßen, wenn die brasilianische Regierung in dem erweiterten Umfang,\nin dem die Bundesrepublik Deutschland Befreiung von Sichtvermerkszwang gewährt, ab\nsofort Sichtvermerke gebührenfrei erteilen würde.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland bittet außerdem um Prüfung, ob die\nRegierung der Republik der Vereinigten Staaten von Brasilien auf der Grundlage der\nGegenseitigkeit denjenigen Deutschen, die im Übrigen zur Einreise in das brasilianische\nStaatsgebiet noch eines Sichtvermerks bedürfen, das Visum gebührenfrei erteilen kann.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik der Vereinigten Staaten von Brasilien\nRio de Janeiro"]}