{"id":"bgbl2-2008-26-1","kind":"bgbl2","year":2008,"number":26,"date":"2008-10-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2008/26#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2008-26-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2008/bgbl2_2008_26.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung des deutsch-britischen Abkommens zur Änderung des Abkommens vom 8./30. September 1975 über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten britischen Streitkräfte","law_date":"2008-08-05T00:00:00Z","page":974,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["974 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2008\nBekanntmachung\ndes deutsch-britischen Abkommens\nzur Änderung des Abkommens vom 8./30. September 1975\nüber die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die\nin der Bundesrepublik Deutschland stationierten britischen Streitkräfte\nVom 5. August 2008\nDas am 10. Juni/4. Juli 2008 unterzeichnete Abkommen zwischen dem\nBundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik\nDeutschland und dem kommandierenden General des Unterstützungskom-\nmandos des Vereinigten Königreiches (Deutschland) der in der Bundesrepublik\nDeutschland stationierten britischen Streitkräfte zur Änderung des Verwal-\ntungsabkommens – ABG 1975 – vom 8./30. September 1975 zwischen dem\nBundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau der Bundesrepu-\nblik Deutschland und den Oberbefehlshabern der britischen Streitkräfte in der\nBundesrepublik Deutschland über die Durchführung der Baumaßnahmen für\nund durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten britischen\nStreitkräfte nach Artikel 49 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut\n(ZA NTS) (BGBl. 1975 II S. 1745), zuletzt geändert durch die Ergänzungsverein-\nbarung vom 13./16. Oktober 2003 (BGBl. 2005 II S. 1254), ist nach seinem\nArtikel 3\nam 4. Juli 2008\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 5. August 2008\nBundesministerium\nf ü r V e r k e h r, B a u u n d S t a d t e n t w i c k l u n g\nIm Auftrag\nRalf Poss","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2008                      975\nAbkommen\nzwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem kommandierenden General des Unterstützungskommandos\ndes Vereinigten Königreiches (Deutschland)\nder in der Bundesrepublik Deutschland stationierten britischen Streitkräfte\nzur Änderung\ndes Verwaltungsabkommens\nABG 1975\nzwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau\nder Bundesrepublik Deutschland\nund den Oberbefehlshabern der britischen Streitkräfte\nin der Bundesrepublik Deutschland\nüber die Durchführung der Baumaßnahmen\nfür und durch die in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten britischen Streitkräfte\nnach Artikel 49 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA NTS)\nvom 8./30. September 1975,\nzuletzt geändert am 13./16. Oktober 2003\nIn der Absicht, nach gemeinsamen Grundsätzen, Änderungen           tragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und der\nzum ABG 1975 zu vereinbaren, die der Klarstellung der Verfah-         Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) sowie\nrensregeln dienen sollen, die bei der Vergabe von Bau-, Liefer-       den für den Bundesbau geltenden Verwaltungsvorschrif-\nund Dienstleistungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen,                ten. Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen\ndie durch die deutschen Behörden nach Kapitel II des ABG 1975         Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Abschnitte 2 bis 4\ndurchgeführt werden, anzuwenden sind,                                 der VOB/A und der VOL/A und die Verdingungsordnung\nfür freiberufliche Leistungen (VOF) finden gemäß § 100\nsind die Parteien folgendermaßen übereingekommen:\nAbs. 2 lit. a) GWB keine Anwendung.\nArtikel 1                            5.1.1 Die Art der Vergabe wird zwischen den deutschen Behör-\nArtikel 4 des ABG 1975 wird wie folgt geändert:                    den und den Behörden der Streitkräfte vereinbart. In Über-\neinstimmung mit den Vergabe- und Vertragsordnungen\nIn Absatz 1 wird nach dem ersten Satz folgender neuer Satz            sowie unter Berücksichtigung technischer und wirtschaft-\nangefügt:                                                             licher Gründe, die auch mit den besonderen Haushaltsbe-\n„Für die Vergabe von Bauaufträgen gelten die besonderen unter         schränkungen der Streitkräfte zusammenhängen, sind\nArtikel 5.1 aufgeführten Verfahrensregeln.“                           diese berechtigt, die Zusammenfassung von Fachlosen zu\nfordern. Dies kann im begründeten Einzelfall auch zum\nEinsatz von Generalunternehmern führen. Das Verlangen\nArtikel 2\nist schriftlich zu stellen und darzulegen.\nArtikel 5 des ABG 1975 wird wie folgt geändert:\n5.1.2 Bei beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Ver-\nAbsatz 1 wird durch folgenden Absatz ersetzt:\ngabe auf Wunsch der Streitkräfte sind auch Anzahl und\n„5.1 Die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen richtet       Namen der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unter-\nsich nur nach den Abschnitten 1 der Vergabe- und Ver-          nehmen zwischen den deutschen Behörden und den"]}