{"id":"bgbl2-2007-39-5","kind":"bgbl2","year":2007,"number":39,"date":"2007-12-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2007/39#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2007-39-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2007/bgbl2_2007_39.pdf#page=11","order":5,"title":"Bekanntmachung der deutsch-türkischen Vereinbarung über die Durchführung gemeinsamer Umweltschutzpilotprojekte in der Republik Türkei","law_date":"2007-11-09T00:00:00Z","page":1931,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2007                      1931\nBekanntmachung\nder deutsch-türkischen Vereinbarung\nüber die Durchführung gemeinsamer Umweltschutzpilotprojekte\nin der Republik Türkei\nVom 9. November 2007\nDie in Ankara am 4. Oktober 2006 unterzeichnete Ver-\neinbarung zwischen dem Bundesminister für Umwelt,\nNaturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Minister für Umwelt und Forstwirt-\nschaft der Republik Türkei über die Durchführung von\ngemeinsamen Umweltschutzpilotprojekten in der Repu-\nblik Türkei ist nach ihrem Artikel 5 Abs. 1\nam 4. Oktober 2006\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 9. November 2007\nBundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nIm Auftrag\nHoffmann\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft der Republik Türkei\nüber die Durchführung von gemeinsamen Umweltschutzpilotprojekten\nin der Republik Türkei\nDas Bundesministerium                            in Anbetracht der gemeinsamen Verantwortung für die na-\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit             türlichen Lebensgrundlagen und in der Absicht, gemeinsam\nder Bundesrepublik Deutschland                     zur Verminderung von Umweltbelastungen und damit zum\nKlimaschutz beizutragen,\nund\ndas Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft               eingedenk des Rahmenübereinkommens der Vereinten Natio-\nder Republik Türkei –                        nen vom 9. Mai 1992 über Klimaänderungen und im Rahmen der\ninternationalen Verhandlungen zur Bekämpfung des Klima-\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen      Beziehungen    wandels\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und        der Republik\nTürkei und im Bestreben, die freundschaftlichen    Beziehungen       sind wie folgt übereingekommen:\ndurch weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet        des Umwelt-\nschutzes zu festigen und zu vertiefen,\nArtikel 1\neingedenk des Abkommens vom 5. Oktober 1992 zwischen               (1) Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-       den Vertragsparteien bei der Realisierung gemeinsamer Um-\nrung der Republik Türkei über die Zusammenarbeit im Umwelt-       weltschutzpilotprojekte auf dem Gebiet der Republik Türkei zum\nschutz,                                                           Klimawandel und zur Reduzierung von Umweltbelastungen.","1932           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2007\n(2) Die Projektvorauswahl erfolgt durch das Ministerium für            (2) Ferner wird die mit der Projektbegleitung beauftragte\nUmwelt und Forstwirtschaft der Republik Türkei im Wege eines          Institution bei Bedarf zur Finanzierung der Pilotprojekte zweck-\ntransparenten Interessenbekundungsverfahrens, dessen we-              gebundene Darlehen zur Verfügung stellen.\nsentliche inhaltliche Ziele vorher zwischen den Vertragsparteien\n(3) Zur Festlegung der Höhe und der Bedingungen für die\nabgestimmt werden. Die daraus resultierenden Projektvor-\nzweckgebundenen Darlehen und Zuschüsse schließen die mit\nschläge werden dem Bundesministerium für Umwelt, Natur-\nder Projektbegleitung beauftragte Institution und die Förder-\nschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland\nnehmer Förderverträge, die vor dem Inkrafttreten der Zustim-\nmit entsprechend prüffähigen Projektunterlagen schriftlich\nmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und\nzugeleitet, welches die Prüfung dieser Projektvorschläge unter\nReaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und des\nBeachtung jeweils verfügbarer Haushaltsmittel veranlasst.\nMinisteriums für Umwelt und Forstwirtschaft der Republik Türkei\nDanach unterbreitet das Bundesministerium für Umwelt, Natur-\nbedürfen.\nschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland\neiner noch aus Vertretern der Vertragsparteien zu bildenden\nArbeitsgruppe „Gemeinsame deutsch-türkische Umweltschutz-                                          Artikel 3\npilotprojekte“ konkrete Förderangebote. Abschließend verstän-             (1) Die mit den Projektmaßnahmen verbundenen Lieferungen\ndigen sich die deutschen und die türkischen Vertreter dieser          und Leistungen werden in dem Umfang der nach Artikel 2\nArbeitsgruppe im schriftlichen Verfahren über die Umsetzung           Absatz 1 von der deutschen Seite tatsächlich gewährten Zu-\nkonkreter Einzelprojekte.                                             schüsse nicht mit Zöllen, Zollgebühren, Steuern oder anderen\nfiskalischen Gebühren mit vergleichbarer Wirkung belastet.\n(3) Die Förderungsempfänger werden die einzelnen Maß-\n(2) Lieferungen und Leistungen zur Realisierung der Pilotpro-\nnahmen zur Umsetzung der im Rahmen der Arbeitsgruppe\njekte werden im öffentlichen internationalen Wettbewerb ohne\n„Gemeinsame deutsch-türkische Umweltschutzpilotprojekte“\nInlandsbevorzugung nach Maßgabe der nach Artikel 2 Absatz 3\nvereinbarten Projekte jeweils mit der durch das Bundes-\nzu schließenden Förderverträge vergeben.\nministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der\nBundesrepublik Deutschland mit der Projektbegleitung beauf-\ntragten Institution abstimmen. Bei den Pilotprojekten kommen                                       Artikel 4\ndie besten verfügbaren Techniken und Technologien zum Ein-                Die Prüfungsrechte des Bundesministeriums für Umwelt,\nsatz, wodurch die Projekte Modellcharakter erhalten.                  Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutsch-\nland, der mit der Projektbegleitung beauftragten Institution\nsowie des Bundesrechnungshofes der Bundesrepublik Deutsch-\nland hinsichtlich der Verwendung der Mittel nach Artikel 2 bei\nArtikel 2\nden Fördernehmern werden in den Förderverträgen nach Arti-\nkel 2 Absatz 3 vereinbart.\n(1) Zur Unterstützung der gemeinsamen Pilotprojekte wird\ndas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-\nsicherheit der Bundesrepublik Deutschland Zuschüsse zur                                            Artikel 5\nUmsetzung der betreffenden Projekte gewähren. Diese werden                (1) Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in\ndurch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und               Kraft.\nReaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland an die mit\n(2) Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von\nder Projektbegleitung beauftragte Institution ausgereicht und\njeder Vertragspartei schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten\nvon dort an die betreffenden Förderungsempfänger weiter-\ngekündigt werden.\ngeleitet. Darüber hinaus stellt das Bundesministerium für\nUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik              (3) Die Kündigung dieser Vereinbarung berührt nicht die Rea-\nDeutschland die Finanzierung für in der Bundesrepublik Deutsch-       lisierung der im Rahmen dieser Vereinbarung begonnenen und\nland durchzuführende Fortbildungs- und Austauschprogramme             zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Vereinbarung nicht\nzur Umsetzung der Pilotprojekte sicher.                               abgeschlossenen Projekte.\nGeschehen zu Ankara am 4. Oktober 2006 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und türkischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium für Umwelt,\nNaturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nSigmar Gabriel\nFür das Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft\nder Republik Türkei\nOsman Pepe"]}