{"id":"bgbl2-2007-36-5","kind":"bgbl2","year":2007,"number":36,"date":"2007-11-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2007/36#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2007-36-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2007/bgbl2_2007_36.pdf#page=21","order":5,"title":"Bekanntmachung der deutsch-tschechischen Vereinbarung zur Änderung des Abkommens vom 18. November 1996 über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze","law_date":"2007-10-17T00:00:00Z","page":1709,"pdf_page":21,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. November 2007     1709\n4. Diese Vereinbarung wird in deutscher und tschechischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Tschechischen Republik mit dem oben genannten Vor-\nschlag der Regierung der Bundesrepublik Deutschland einverstanden erklärt, werden\ndiese Note und die das Einverständnis der Regierung der Tschechischen Republik zum\nAusdruck bringende Antwortnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der\nTschechischen Republik eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung des\nGrenzüberganges Breitenau – Krásn˘ Les/Schönwald (Autobahn), mit der die Anlage 1\nund die Anlage 2 zum Abkommen vom 18. November 1996 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenz-\nübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze geändert werden, bilden, die mit dem\nDatum der Antwortnote in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik erneut ihrer ausgezeich-\nnetsten Hochachtung zu versichern.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Tschechischen Republik\nPrag\nBekanntmachung\nder deutsch-tschechischen Vereinbarung\nzur Änderung des Abkommens vom 18. November 1996\nüber Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze\nVom 17. Oktober 2007\nDie in Prag durch Notenwechsel vom 4. Mai 2007 und 13. Juni 2007 getrof-\nfene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung der Anlage 1\ndes Abkommens vom 18. November 1996 über Grenzübergänge an der\ngemeinsamen Staatsgrenze (BGBl. 1997 II S. 1385; 2007 II S. 1701, 1708) ist\nnach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 13. Juni 2007\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBerlin, den 17. Oktober 2007\nBundesministerium des Innern\nIm Auftrag\nDr. K a s s","1710 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. November 2007\nBotschaft                                                         Prag, den 4. Mai 2007\nder Bundesrepublik Deutschland\nPrag\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Ministerium für Aus-\nwärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik unter Bezugnahme auf die Ergeb-\nnisse der Sondersitzung der deutsch-tschechischen Expertenkommission für Grenzüber-\ngänge, die am 14. November 2006 in Dresden abgehalten wurde, sowie unter Bezugnah-\nme auf Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens vom 18. November 1996 zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik\nüber Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze, im Folgenden „Abkommen“\ngenannt, den Abschluss einer Vereinbarung vorzuschlagen, die folgenden Wortlaut haben\nsoll:\n1. In der Anlage 1 zum Abkommen – Verzeichnis der bestehenden Grenzübergänge,\nBuchstabe a) Straßengrenzübergänge – wird der Eintrag unter der laufenden Num-\nmer 10 Altenberg – Cínovec/Zinnwald, Spalte 3 durch folgenden Eintrag ersetzt:\n„K, Pkw, O, Lkw bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, öLkw 10)“\n2. In der Anlage 1 zum Abkommen wird unter den „Erläuterungen zum örtlichen Verkehr“\ndie Erläuterung mit der Nummer 10) neu angefügt:\n„Für den örtlichen Verkehr mit Lastkraftwagen, die in den Landkreisen Weißeritzkreis\n(DW), Freiberg (FG) und Sächsische Schweiz (PIR) in der Bundesrepublik Deutschland\nund durch die Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich Most/Brüx,\nTeplice/Teplitz, Ústí nad Labem/Aussig, Litvínov/Leutensdorf und Bílina/Bilin in der\nTschechischen Republik zugelassen sind.“\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und tschechischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Tschechischen Republik mit dem oben genannten Vor-\nschlag der Regierung der Bundesrepublik Deutschland einverstanden erklärt, werden\ndiese Note und die das Einverständnis der Regierung der Tschechischen Republik zum\nAusdruck bringende Antwortnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der\nTschechischen Republik eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Änderung des Nut-\nzungsumfangs am Grenzübergang Altenberg – Cínovec/Zinnwald, mit der die Anlage 1\nzum Abkommen vom 18. November 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an\nder gemeinsamen Staatsgrenze geändert wird, bilden, die mit dem Datum der Antwort-\nnote in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik erneut ihrer ausgezeich-\nnetsten Hochachtung zu versichern.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Tschechischen Republik\nPrag"]}