{"id":"bgbl2-2007-36-2","kind":"bgbl2","year":2007,"number":36,"date":"2007-11-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2007/36#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2007-36-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2007/bgbl2_2007_36.pdf#page=10","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-tadschikischen Vereinbarung über die Überlassung eines Grundstücks","law_date":"2007-10-15T00:00:00Z","page":1698,"pdf_page":10,"num_pages":3,"content":["1698        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. November 2007\ndie zwischen dem 1. Juli 1999 und dem Inkrafttreten die-               Inkrafttreten dieses Abkommens bei der Europäischen\nses Abkommens in den Ruhestand getreten sind.                          Investitionsbank gestellt werden. Dies gilt nicht in Fällen\nunverschuldeter Fristversäumnis.\nb) Die Hinterbliebenen von zur Antragstellung berechtigten\nehemaligen Bediensteten können ebenfalls die An-\nd) Die Übertragung des versicherungsmathematischen\nwendung dieser Bestimmung beantragen. Bei mehreren\nGegenwerts des Ruhegehaltsanspruchs hat das rück-\nHinterbliebenen kann der Antrag nur berücksichtigt\nwirkende Erlöschen des Ruhegehaltsanspruchs bei der\nwerden, wenn er von allen Hinterbliebenen gemeinsam\nEuropäischen Investitionsbank und die Verpflichtung zur\ngestellt wird.\nRückzahlung aller seit Versorgungsbeginn bezogenen\nc) Zur Vermeidung von Rechtsverlusten muss der Antrag                     Beträge an die Verwaltung der Europäischen Investi-\nauf Übertragung innerhalb von sechs Monaten nach dem                   tionsbank zur Folge.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHubertus von Morr\nWe r n e r M ü l l e r\nFür die Europäische Investitionsbank\nMatthias Kollatz-Ahnen\nBekanntmachung\nder deutsch-tadschikischen Vereinbarung\nüber die Überlassung eines Grundstücks\nVom 15. Oktober 2007\nDie in Duschanbe durch Notenwechsel vom\n22./27. August 2007 geschlossene Vereinbarung zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Tadschikistan über die\nÜberlassung eines Grundstücks ist nach ihrer Inkrafttre-\ntensklausel\nam 27. August 2007\nin Kraft getreten. Die einleitende deutsche Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 15. Oktober 2007\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G e o r g W i t s c h e l","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. November 2007         1699\nBotschaft                                                Duschanbe, den 22. August 2007\nder Bundesrepublik Deutschland\nDuschanbe\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Duschanbe beehrt sich unter Bezug-\nnahme auf ihre Verbalnote Nr. 214/06 vom 25. Juli 2006, dem Ministerium für Auswärtige\nAngelegenheiten der Republik Tadschikistan den Abschluss einer Vereinbarung zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Tadschi-\nkistan über die Überlassung des Grundstücks ul. Somoni 59/1 vorzuschlagen, die folgen-\nden Wortlaut haben soll:\n1. Die Regierung der Republik Tadschikistan überträgt der Bundesrepublik Deutsch-\nland für die Zwecke ihrer diplomatischen Mission das Nutzungsrecht an dem Grund-\nstück ul. Somoni 59/1 (im Stadtplan der Stadt Duschanbe als ul. Majakovskaja\nbezeichnet). Das Nutzungsrecht schließt das Recht ein, zusätzlich zu dem Gebäude,\ndas die Bundesrepublik Deutschland mit dem am 9. Juli 2005 abgeschlossenen und\nim Staatlichen Notariatsregister unter der Nummer 9D-791 am 9 Juli 2005 eingetra-\ngenen Kaufvertrag erworben hat, weitere Gebäude zu errichten und zu nutzen.\nBeschränkungen hinsichtlich der baulichen Ausnutzung des Grundstücks bestehen\nnicht und werden von den in der Republik Tadschikistan zuständigen Stellen auch in\nder Zukunft nicht vorgenommen.\n2. Das in der Nummer 1 genannte Nutzungsrecht wird der Bundesrepublik Deutschland\nfür die Dauer von 99 Jahren übertragen. Die Republik Tadschikistan verpflichtet sich,\nnach Ablauf dieses Zeitraums der Bundesrepublik Deutschland ohne weitere Gegen-\nleistung erneut ein Nutzungsrecht von 99 Jahren einzuräumen.\n3. Das zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland jeweils bestehende Nutzungsrecht\nwird bei den zuständigen Stellen in der Republik Tadschikistan in der dort üblichen\nForm öffentlich registriert.\n4. Für die Überlassung des in der Nummer 1 genannten Grundstücks in dem durch\ndiese Vereinbarung festgelegten Umfang erbringt die Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland eine einmalige Zahlung von 1 000 000,00 EUR (in Worten: eine Million\nEuro). Der Betrag wird auf ein von der Regierung der Republik Tadschikistan zu\nbenennendes Sonderkonto in der Republik Tadschikistan überwiesen. Mit dieser\nZahlung sind alle Gebühren und Steuern, die nach den Vorschriften der Republik\nTadschikistan für die in dieser Vereinbarung festgelegten Rechtsakte anfallen, eben-\nfalls abgegolten.\n5. Die Auszahlung des in der Nummer 4 genannten Betrags erfolgt in drei Raten:\n– Die erste Rate in Höhe von 500 000,00 EUR (fünfhunderttausend Euro) wird zahl-\nbar mit Inkrafttreten der vorliegenden Vereinbarung;\n– Die zweite Rate in Höhe von 300 000,00 EUR (dreihunderttausend Euro) wird zahl-\nbar mit der Registrierung des in der Nummer 1 genannten Nutzungsrechts;\n– Die dritte Rate in Höhe von 200 000,00 EUR (zweihunderttausend Euro) wird zahl-\nbar, sobald die Regierung der Republik Tadschikistan die in Nummer 10 Buchsta-\nbe b dieser Vereinbarung genannten Arbeiten auf ihre Kosten ausgeführt hat.\n6. Sollte die Rechtsordnung der Republik Tadschikistan in der Zukunft eine dahin\ngehende Änderung erfahren, dass der rechtsgeschäftliche Erwerb von Eigentum an\nGrund und Boden zugelassen wird, soll das Folgende gelten:\n– Für den genannten Fall soll die vorliegende Vereinbarung als Rechtsgrund für den\nErwerb des vollen und ausschließlichen Eigentums an dem in der Nummer 1\ngenannten Grundstück durch die Bundesrepublik Deutschland angesehen wer-\nden.\n– Die Regierung der Republik Tadschikistan wird in diesem Fall alle nach dem dann\ngeltenden Recht für den Eigentumserwerb durch die Bundesrepublik Deutschland\nerforderlichen Erklärungen abgeben, Anträge stellen und sonstigen Handlungen\nvornehmen, die notwendig sind, um die Registrierung der Bundesrepublik\nDeutschland als Eigentümerin des Grundstückes in den zuständigen Registern in\nder Republik Tadschikistan zu ermöglichen.\n– Die Gegenleistung für einen nach dieser Nummer der Vereinbarung erfolgenden\nEigentumserwerb wird als mit der nach der Nummer 4 vorgenommenen Zahlung\nabgegolten betrachtet.\n– Der Eigentumserwerb nach dieser Nummer der Vereinbarung erfolgt frei von allen\nGebühren, Steuern oder sonstigen Lasten, die nach den dann geltenden Vorschrif-\nten der Republik Tadschikistan für diesen Fall vorgesehen sein werden.","1700 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. November 2007\n7. Die Bundesrepublik Deutschland wird bezüglich des Grundstücks und aller darauf\nbefindlicher oder zu errichtender Gebäude und Anlagen sowie der dafür notwendi-\ngen Bauleistungen von allen Steuern und Abgaben befreit.\n8. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland kann die auf dem Grundstück\nbefindlichen sowie die dort von ihr errichteten Gebäude vorbehaltlich der Nummer 9\njederzeit ohne weitere Genehmigung durch die jeweils zuständigen Behörden verän-\ndern, beseitigen, verkaufen, vermieten oder verpachten. Sie wird das Außenministe-\nrium der Republik Tadschikistan jedoch in jedem der genannten Fälle von ihrem Vor-\nhaben rechtzeitig in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit zur Erörterung des Sach-\nverhalts geben.\n9. Die Regierung der Republik Tadschikistan unterstützt die Botschaft der Bundesre-\npublik Deutschland bei der Einholung aller notwendigen Bau- und Erschließungsge-\nnehmigungen, die für die Errichtung der auf dem Grundstück geplanten Gebäude\nund für die damit in Zusammenhang stehenden baulichen Einrichtungen und Versor-\ngungsanlagen notwendig sind.\n10. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass zur Erschließung des Grundstücks\ndie nachfolgend genannten Arbeiten erforderlich sind und bis zum Ablauf des\n31. Januar 2008 abgeschlossen sein müssen:\na) der Anschluss des Grundstücks an die Versorgungsnetze für Strom, Gas, Was-\nser, Abwasser, Fernwärme, Telefon;\nb) die ordnungsgemäße Herstellung der üblichen Verkehrsflächen und -einrichtun-\ngen, jedenfalls der Fahrwege und Gehwege sowie der Straßenbeleuchtung ent-\nlang der Nord- und Ostseite des Grundstücks.\n11. Die Kosten für die in Nummer 10 genannten Arbeiten werden zwischen den Parteien\ndieser Vereinbarung geteilt und wie folgt getragen:\n– die unter Buchstabe a bezeichneten Arbeiten von der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland,\n– die unter Buchstabe b bezeichneten Arbeiten von der Regierung der Republik\nTadschikistan.\n12. Die in Übereinstimmung mit Nummer 10 Buchstabe a hergestellten Einrichtungen\ngehen nach ihrer Fertigstellung in das Eigentum der Stadt Duschanbe über. Die\nRegierung der Republik Tadschikistan sichert zu, dass diese Einrichtungen frei von\nGebühren und Abgaben für die Bundesrepublik Deutschland in gutem und\ngebrauchsfähigem Zustand erhalten werden. Außerdem sichert die Regierung der\nRepublik Tadschikistan zu, dass sie die Einrichtungen nur mit Zustimmung der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland anderen Abnehmern in den jeweiligen\nVersorgungsnetzen zur Verfügung stellen wird.\n13. Die Regierung der Republik Tadschikistan sichert zu, dass auf den Grundstücken,\ndie an das Grundstück, das Gegenstand dieser Vereinbarung ist, angrenzen, keine\nBebauung gestattet wird, die nicht einen Abstand von mindestens 20 Metern zur\nGrundstücksgrenze einhält.\n14. Diese Vereinbarung wird in deutscher und russischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Tadschikistan mit den unter den Nummern 1 bis 14\ngemachten Vorschlägen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland einverstanden\nerklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Republik\nTadschikistan zum Ausdruck bringende Antwortnote des Ministeriums für Auswärtige\nAngelegenheiten der Republik Tadschikistan eine Vereinbarung zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Tadschikistan bilden,\ndie mit dem Datum der Antwortnote in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Republik Tadschikistan erneut ihrer ausgezeichneten\nHochachtung zu versichern.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Tadschikistan\nDuschanbe"]}