{"id":"bgbl2-2007-32-7","kind":"bgbl2","year":2007,"number":32,"date":"2007-10-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2007/32#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2007-32-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2007/bgbl2_2007_32.pdf#page=9","order":7,"title":"Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2007-09-19T00:00:00Z","page":1537,"pdf_page":9,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 26. Oktober 2007                       1537\nBekanntmachung\ndes deutsch-vietnamesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 19. September 2007\nDas in Hanoi am 12. Juli 2007 unterzeichnete Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen Re-\npublik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit 2006/\n2007 ist nach seinem Artikel 5\nam 12. Juli 2007\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 19. September 2007\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nIngrid-Gabriela Hoven\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2006/2007\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland               der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) folgende Beträge zu\nerhalten:\nund\n1. Darlehen von insgesamt 39 500 000,– EUR (in Worten: neun-\ndie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam –\nunddreißig Millionen fünfhunderttausend Euro) für die Vorha-\nben\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialisti-             a) „Beteiligung am Armutsminderungs-Unterstützungskre-\nschen Republik Vietnam,                                                     dit VI (PRSC VI)“ bis zu 6 000 000,– EUR (in Worten:\nsechs Millionen Euro),\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\nb) „Sektorprogramm Gesundheit“ bis zu 10 000 000,– EUR\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und\n(in Worten: zehn Millionen Euro),\nzu vertiefen,\nc) „Programm Abwasser- und Abfallentsorgung in Provinz-\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-              städten Nord II“ bis zu 23 500 000,– EUR (in Worten:\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                     dreiundzwanzig Millionen fünfhunderttausend Euro),\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vorha-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung\nben festgestellt worden ist;\nin der Sozialistischen Republik Vietnam beizutragen,\n2. einen Finanzierungsbeitrag für notwendige Begleitmaßnah-\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhand-            men zur Durchführung und Betreuung des unter Absatz 2\nlungen vom 11. Mai 2006 sowie das Schreiben des Ministeriums            Nummer 2 genannten Vorhabens bis zu 500 000,– EUR (in\nfür Planung und Investitionen (MPI) vom 21. August 2006 –               Worten: fünfhunderttausend Euro);\n3. einen Finanzierungsbeitrag für die Einrichtung eines Stu-\nsind wie folgt übereingekommen:                                      dien- und Fachkräftefonds V bis zu 2 500 000,– EUR (in\nWorten: zwei Millionen fünfhunderttausend Euro).\nArtikel 1\n(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-          licht es der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nlicht es der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, von    darüber hinaus","1538             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 26. Oktober 2007\n1. für das Vorhaben „Viet-Duc Krankenhaus“ ein Verbunddarle-                                               Artikel 2\nhen der KfW, das im Rahmen der öffentlichen Entwicklungs-\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die\nzusammenarbeit gewährt wird, von bis zu 5 000 000,– EUR\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, so-\n(in Worten: fünf Millionen Euro) sowie\nwie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen\nder KfW und den Empfängern der Darlehen und der Finanzie-\n2. für das Vorhaben „Abwasser- und Abfallentsorgung in In-\nrungsbeiträge zu schließenden Verträge, die den in der Bundes-\ndustriezonen“ ein Verbunddarlehen der KfW, das im Rahmen\nrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.\nder öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit gewährt wird,\nvon bis zu 11 000 000,– EUR (in Worten: elf Millionen Euro)                  (2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 Nummern 1 bis 3\ngenannten Beträge entfällt, soweit nicht innerhalb von acht Jah-\nzu erhalten, wenn nach Prüfung die entwicklungspolitische                     ren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Darlehens- und\nFörderungswürdigkeit der Vorhaben festgestellt worden ist und                 Finanzierungsverträge geschlossen wurden. Für diese Beträge\ndie gute Kreditwürdigkeit der Sozialistischen Republik Vietnam                endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2014.\nweiterhin gegeben ist und die Regierung der Sozialistischen                      (3) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, so-\nRepublik Vietnam eine Staatsgarantie gewährt, sofern sie nicht                weit sie nicht selbst Darlehensnehmer ist, wird gegenüber der\nselbst Kreditnehmer wird. Die Vorhaben können nicht durch                     KfW alle Zahlungen in Euro in Erfüllung von Verbindlichkeiten\nandere Vorhaben ersetzt werden.                                               der Darlehensnehmer aufgrund der nach Absatz 1 zu schließen-\nden Verträge garantieren.\n(3) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland er-\nmöglicht es der Regierung der Sozialistischen Republik                           (4) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, so-\nVietnam darüber hinaus, für das Vorhaben „Biogas“ ein ver-                    weit sie nicht Empfänger der Finanzierungsbeiträge ist, wird\ngünstigtes Darlehen der KfW, das im Rahmen der öffentli-                      etwaige Rückzahlungsansprüche, die aufgrund der nach Ab-\nchen Entwicklungszusammenarbeit gewährt wird, von bis zu                      satz 1 zu schließenden Finanzierungsverträge entstehen kön-\n11 000 000,– EUR (in Worten: elf Millionen Euro) zu erhalten,                 nen, gegenüber der KfW garantieren.\nwenn nach Prüfung die entwicklungspolitische Förderungs-\nwürdigkeit der Vorhaben festgestellt worden ist und die gute                                               Artikel 3\nKreditwürdigkeit der Sozialistischen Republik Vietnam weiterhin\nDie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam stellt die\ngegeben ist und die Regierung der Sozialistischen Republik\nKfW von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Ab-\nVietnam eine Staatsgarantie gewährt, sofern sie nicht selbst\ngaben frei, die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchfüh-\nKreditnehmer wird. Das Vorhaben kann nicht durch andere Vor-\nrung der in Artikel 2 Absatz 1 genannten Verträge in der Sozialis-\nhaben ersetzt werden.\ntischen Republik Vietnam erhoben werden.\n(4) Die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Vorhaben\nkönnen im Einvernehmen zwischen der Regierung der Bundes-                                                  Artikel 4\nrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen                       Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam überlässt\nRepublik Vietnam durch andere Vorhaben ersetzt werden.                        bei den sich aus der Gewährung der Darlehen und der Finanzie-\nrungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen und Gü-\n(5) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es                   tern im See- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten\nder Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zu einem                   die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine Maßnah-\nspäteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzie-                men, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsun-\nrungsbeiträge zur Vorbereitung oder weitere Finanzierungs-                    ternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland aus-\nbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung                     schließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für\nund Betreuung der in Absatz 1 genannten Vorhaben von der                      eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen\nKfW zu erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.                            Genehmigungen.\n(6) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-\nArtikel 5\nnahmen nach Absatz 1 Nummer 2 werden in Darlehen um-\ngewandelt, wenn sie nicht für solche Maßnahmen verwendet                         Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nwerden.                                                                       Kraft.\nGeschehen zu Hanoi am 12. Juli 2007 in zwei Urschriften, jede\nin deutscher, vietnamesischer und englischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung\ndes deutschen und des vietnamesischen Wortlauts ist der engli-\nsche Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nC h r i s t i a n - L u d w i g We b e r- L o r t s c h\nFür die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nTr a n X u a n H a"]}