{"id":"bgbl2-2007-32-11","kind":"bgbl2","year":2007,"number":32,"date":"2007-10-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2007/32#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2007-32-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2007/bgbl2_2007_32.pdf#page=13","order":11,"title":"Bekanntmachung über die Abtretung eines Kontingents von Werkvertragarbeitnehmern durch die Republik Slowenien an Bosnien und Herzegowina unter Bezugnahme auf das deutsch-bosnischherzegowinische Abkommen vom 20. Februar 1995","law_date":"2007-09-28T00:00:00Z","page":1541,"pdf_page":13,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 26. Oktober 2007      1541\nDie Regierung der Republik Slowenien hat mit Verbalnote Nr. 287/04 vom 7. Dezember\n2004 mitgeteilt, dass zwischen den Regierungen der Republik Slowenien und Bosnien\nund Herzegowina vereinbart wurde, dass die Republik Slowenien Bosnien und Herzego-\nwina ein Kontingent von 800 Werkvertragarbeitnehmern überträgt.\nDie Bundesrepublik Deutschland ist mit der Abtretung eines Kontingents von\n800 Werkvertragarbeitnehmern ab dem 1. Oktober 2004 einverstanden.\nDas Kontingent für die Republik Slowenien beträgt somit ab 1. Oktober 2004\n558 Arbeitnehmer. Gemäß Artikel 4 der Vereinbarung vom 24. August 1988 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesexekutivrat der Versamm-\nlung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Entsendung jugosla-\nwischer Arbeitnehmer aus Organisationen der assoziierten Arbeit aus der Sozialistischen\nFöderativen Republik Jugoslawien über ihre Beschäftigung in der Bundesrepublik\nDeutschland auf der Grundlage von Werkverträgen in der durch Notenwechsel vom\n4. September/10. September 1990 geltenden Fassung kann dieses Kontingent einer\nArbeitsmarktanpassung unterliegen.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland wäre dem Außenministerium der Repu-\nblik Slowenien für die Übermittlung einer Empfangsbestätigung dieser Verbalnote dank-\nbar.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das sloweni-\nsche Außenministerium erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Slowenien\nLaibach\nBekanntmachung\nüber die Abtretung eines Kontingents von Werkvertragarbeitnehmern\ndurch die Republik Slowenien an Bosnien und Herzegowina\nunter Bezugnahme auf das\ndeutsch-bosnisch-herzegowinische Abkommen vom 20. Februar 1995\nVom 28. September 2007\nMit Verbalnote vom 14. März 2006 hat die Botschaft der Bundesrepublik\nDeutschland in Sarajewo unter Bezugnahme auf die Vereinbarung vom\n20. Februar 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Republik Bosnien und Herzegowina über die Beschäftigung\nvon Arbeitnehmern bosnisch-herzegowinischer Unternehmen mit Sitz in der\nRepublik Bosnien und Herzegowina zur Ausführung von Werkverträgen (BGBl.\n1995 II S. 374) das Einverständnis der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland mit der bosnisch-herzegowinisch-slowenischen Vereinbarung vom\n1./2. Dezember 2004 hinsichtlich der Abtretung eines Kontingents von\n800 Werkvertragarbeitnehmern der Republik Slowenien an Bosnien und Herze-\ngowina erklärt.\nNach der Verbalnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Sara-\njewo vom 14. August 2006 ist die bosnisch-herzegowinisch-slowenische Ver-\neinbarung vom 1./2. Dezember 2004 für die Bundesrepublik Deutschland\nam 19. April 2006\nwirksam geworden.","1542 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 26. Oktober 2007\nDie das Einverständnis der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum\nAusdruck bringende Verbalnote vom 14. März 2006 wird nachstehend veröf-\nfentlicht.\nBerlin, den 28. September 2007\nBundesministerium\nfür Arbeit und Soziales\nIm Auftrag\nBernd Buchheit\nBotschaft                                                Sarajewo, den 14. März 2006\nder Bundesrepublik Deutschland\nSarajewo\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Außenministerium\nvon Bosnien und Herzegowina unter Bezug auf die dortige Verbalnote Nr. 08-1-31-\n24968/04 vom 2. Dezember 2004 und den mit dieser Verbalnote übersandten Noten-\nwechsel vom 1./2. Dezember 2004 zwischen Bosnien und Herzegowina und der Republik\nSlowenien hinsichtlich der Abtretung eines Kontingents von 800 Werkvertragarbeitneh-\nmern durch die Republik Slowenien Folgendes mitzuteilen:\nDie Regierung von Bosnien und Herzegowina hat mit Verbalnote Nr. 08-1-31-24968/04\nvom 2. Dezember 2004 mitgeteilt, dass zwischen den Regierungen von Bosnien und Her-\nzegowina und der Republik Slowenien vereinbart wurde, dass die Republik Slowenien\nBosnien und Herzegowina ein Kontingent von 800 Werkvertragarbeitnehmern ab dem\n1. Oktober 2004 überträgt.\nDie Bundesrepublik Deutschland ist mit der Abtretung eines Kontingents von\n800 Werkvertragarbeitnehmern ab dem 1. Oktober 2004 einverstanden. Sie geht dabei\ndavon aus, dass auch für dieses Kontingent die Vereinbarung vom 20. Februar 1995 zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nBosnien und Herzegowina über die Beschäftigung von Arbeitnehmern bosnisch-herzego-\nwinischer Unternehmen mit Sitz in der Republik Bosnien und Herzegowina zur Ausfüh-\nrung von Werkverträgen gilt. Insbesondere kann auch dieses Zusatzkontingent einer\nArbeitsmarktanpassung gemäß Artikel 4 dieser Vereinbarung unterliegen. Das Kontingent\nfür Bosnien und Herzegowina beträgt somit ab 1. Oktober 2004 1 760 Arbeitnehmer.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das Außenmi-\nnisterium von Bosnien und Herzegowina erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu\nversichern.\nAn das\nAußenministerium von\nBosnien und Herzegowina\nSarajewo"]}