{"id":"bgbl2-2007-26-10","kind":"bgbl2","year":2007,"number":26,"date":"2007-09-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2007/26#page=60","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2007-26-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2007/bgbl2_2007_26.pdf#page=60","order":10,"title":"Bekanntmachung des deutsch-russischen Abkommens über das Erlernen der deutschen Sprache  in der Russischen Föderation und der russischen Sprache in der Bundesrepublik Deutschland","law_date":"2007-07-25T00:00:00Z","page":1364,"pdf_page":60,"num_pages":2,"content":["1364            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 6. September 2007\nder in Artikel 2 Absatz 1 dieses Abkommens erwähnten Verträge          keine Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der\neventuell entstehen, so dass die KfW dem Königreich Marokko            Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutsch-\nweder Steuern noch öffentliche Abgaben zahlen muss.                    land ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls\ndie für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderli-\nArtikel 4                                 chen Genehmigungen.\nDie Regierung des Königreichs Marokko überlässt bei den\nsich aus der Darlehensgewährung und der Gewährung der                                              Artikel 5\nFinanzierungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen\nund Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren                 Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nund Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft         Kraft.\nGeschehen zu Rabat am 27. Juni 2007 in drei Urschriften,\njede in deutscher, arabischer und französischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung\ndes deutschen und des arabischen Wortlauts ist der französi-\nsche Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHaas\nFür die Regierung des Königreichs Marokko\nFathallah Oualalou\nBekanntmachung\ndes deutsch-russischen Abkommens\nüber das Erlernen der deutschen Sprache in der Russischen Föderation\nund der russischen Sprache in der Bundesrepublik Deutschland\nVom 25. Juli 2007\nDas in Jekaterinburg am 9. Oktober 2003 unterzeichnete Abkommen zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRussischen Föderation über das Erlernen der deutschen Sprache in der\nRussischen Föderation und der russischen Sprache in der Bundesrepublik\nDeutschland wird nachstehend veröffentlicht.\nDie Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens erfolgt, sobald\ndie Voraussetzungen nach seinem Artikel 11 erfüllt sind.\nBerlin, den 25. Juli 2007\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G e o r g W i t s c h e l","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 6. September 2007                      1365\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Russischen Föderation\nüber das Erlernen der deutschen Sprache in der Russischen Föderation\nund der russischen Sprache in der Bundesrepublik Deutschland\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland             –   einen Austausch von qualifizierten Fachleuten, Wissen-\nschaftlern und Pädagogen zur Abhaltung von Vorlesungen\nund\nund praktischen Übungen zur deutschen Sprache und Lite-\ndie Regierung der Russischen Föderation,                  ratur an Bildungseinrichtungen in der Russischen Föderation\nim Folgenden „Vertragsparteien“ genannt –                          und zur russischen Sprache und Literatur an Bildungsein-\nrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland;\ngeleitet von dem am 16. Dezember 1992 in Moskau unter-         –   eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbesserung der\nzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-                Methoden des Deutschunterrichts in der Russischen Föde-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen                 ration und des Russischunterrichts in der Bundesrepublik\nFöderation über kulturelle Zusammenarbeit,                            Deutschland;\nunter Berücksichtigung der zwischen der Bundesrepublik         –   Austausch von pädagogischen Dokumentationen, Lehrbü-\nDeutschland und der Russischen Föderation bestehenden lan-            chern, Bibliotheks- und Informationsressourcen und ande-\ngen historischen Traditionen der kulturellen Zusammenarbeit,          rem Material;\n–   einen Erfahrungs- und Informationsaustausch im Bereich\nin dem Wunsch, die bilateralen kulturellen und wissenschaftli-     moderner Techniken des Fremdsprachenunterrichts;\nchen Verbindungen, das gegenseitige Verständnis und die\nfreundschaftlichen Beziehungen zwischen unseren beiden Län-       –   einen Austausch von Deutsch beziehungsweise Russisch\ndern und Völkern zu stärken und fortzuentwickeln,                     lernenden Studenten zur Verbesserung der Ausbildung in\nder von ihnen gewählten Fachrichtung;\nals Ausdruck des Bestrebens, die Zusammenarbeit im             –   einen Austausch von Lehrkräften der deutschen und russi-\nBereich der Bildung und der Kultur weiter auszubauen,                 schen Sprache und Literatur zu Hospitationen, Fortbildung\nund Forschung;\nvon der Auffassung geleitet, dass die Verbesserung der\nKenntnisse der deutschen und der russischen Sprache und der       –   Organisation von Sommersprachkursen für Fachkräfte nicht-\nKultur der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen              philologischer Bereiche und Jugendliche in der Bundesrepu-\nFöderation in beiden Ländern zum Ausbau der Zusammenarbeit            blik Deutschland und in der Russischen Föderation.\nund Verständigung der Völker beitragen wird,\nArtikel 4\nin der mit anderen europäischen Partnern geteilten Überzeu-\nDie Vertragsparteien fördern die Vervollkommnung von Lehr-\ngung, dass in Europa Kenntnisse von mindestens zwei Fremd-\ninhalten zur Erlangung von Kenntnissen über die moderne deut-\nsprachen einer der Schlüsselfaktoren für Beschäftigung, Bil-\nsche Sprache, Literatur und Kultur in der Russischen Föderation\ndung und persönliche Entfaltung darstellen –\nund über die moderne russische Sprache, Literatur und Kultur in\nsind wie folgt übereingekommen:                                der Bundesrepublik Deutschland.\nArtikel 1                                                         Artikel 5\nDie Vertragsparteien fördern das Erlernen und den Unterricht      Die Vertragsparteien fördern die Intensivierung und Entwick-\nder deutschen Sprache und Literatur sowie der Kultur der Bun-     lung direkter Partnerschaften, einschließlich von Austausch-\ndesrepublik Deutschland an Bildungseinrichtungen verschiede-      maßnahmen, zwischen allgemeinbildenden Einrichtungen mit\nner Art in der Russischen Föderation und der russischen Spra-     Deutsch- und Russischunterricht und Hochschuleinrichtungen\nche sowie das Studium der Literatur und der Kultur der Russi-     in der Bundesrepublik Deutschland und in der Russischen\nschen Föderation an Bildungseinrichtungen verschiedener Art in    Föderation, an denen Deutsch und Russisch, deutsche und rus-\nder Bundesrepublik Deutschland.                                   sische Literatur und die Kultur der Staaten der Vertragsparteien\nstudiert werden.\nArtikel 2\nArtikel 6\nUnter Berücksichtigung des Willens von Eltern, Schülern und\nDie Vertragsparteien fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten\nStudenten unterstützen die Vertragsparteien im Rahmen ihrer\nOrganisation und Durchführung von Deutsch- und Russisch-\nMöglichkeiten und ihrer Zuständigkeit die Verbesserung der\nolympiaden und -wettbewerben zur Auszeichnung der besten\nQualität des Deutschunterrichts in der Russischen Föderation\nKenntnisse der deutschen und russischen Sprache, Literatur\nund des Russischunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland\nund Kultur in der Bundesrepublik Deutschland und in der Russi-\nund die Erhöhung der Zahl der diese Sprachen Erlernenden.\nschen Föderation sowie Begegnungen von deutschen und rus-\nsischen Studenten, Schülern und sonstigen Jugendlichen, die\nArtikel 3                             sich für die Sprache, Literatur und Kultur in der Bundesrepublik\nDie Vertragsparteien unterstützen den Erwerb von Sprach-       Deutschland und in der Russischen Föderation interessieren.\nkenntnissen und den beruflichen und privaten Bedürfnissen ent-\nsprechenden kommunikativen Fertigkeiten in der Sprache des                                    Artikel 7\nStaates der anderen Vertragspartei durch möglichst alle Bevöl-\nDie Vertragsparteien fördern die Einsetzung gemischter Auto-\nkerungsgruppen, in erster Linie durch Schüler und Studenten.\nrenteams zur gemeinsamen Erstellung von Lehrbüchern der\nUm dieses Ziel zu erreichen, führen die Vertragsparteien folgen-  deutschen und russischen Sprache und Literatur für unter-\nde Maßnahmen durch:                                               schiedliche Stufen und Arten des Unterrichtens."]}