{"id":"bgbl2-2007-22-3","kind":"bgbl2","year":2007,"number":22,"date":"2007-07-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2007/22#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2007-22-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2007/bgbl2_2007_22.pdf#page=18","order":3,"title":"Bekanntmachung der deutsch-russischen Vereinbarung über die Nutzung von Finanzmitteln der Europäischen Union und von frei werdenden Mitteln des Haushalts der Bundesrepublik Deutschland für die nicht rückzahlbare Finanzierung von Projekten im Bereich der Verbesserung des physischen Schutzes von Kernanlagen und Kernmaterial in Objekten der Föderalen Agentur für Atomenergie","law_date":"2007-06-18T00:00:00Z","page":922,"pdf_page":18,"num_pages":3,"content":["922           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2007\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n11. Dezember 2006 (BGBl. 2007 II S. 410).\nBerlin, den 14. Juni 2007\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G e o r g W i t s c h e l\nBekanntmachung\nder deutsch-russischen Vereinbarung\nüber die Nutzung von Finanzmitteln der Europäischen Union\nund von frei werdenden Mitteln des Haushalts der Bundesrepublik Deutschland\nfür die nicht rückzahlbare Finanzierung von Projekten im Bereich der Verbesserung\ndes physischen Schutzes von Kernanlagen und Kernmaterial\nin Objekten der Föderalen Agentur für Atomenergie\nVom 18. Juni 2007\nDie in Moskau durch Notenwechsel vom 19. Juni 2006/29. September 2006\ngeschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die Nutzung\nvon Finanzmitteln der Europäischen Union und von frei werdenden Mitteln des\nHaushalts der Bundesrepublik Deutschland für die nicht rückzahlbare Finanzie-\nrung von Projekten im Bereich der Verbesserung des physischen Schutzes von\nKernanlagen und Kernmaterial in Objekten der Föderalen Agentur für Atom-\nenergie ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 2. Oktober 2006\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 18. Juni 2007\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G e o r g W i t s c h e l\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2007                     923\nBotschaft                                                    Moskau, 29. September 2006\nder Bundesrepublik Deutschland\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Eingang der Verbalno-\nte Nr. 5233/dwbr des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föde-\nration vom 19. Juni 2006 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation bezeugt\nder Botschaft der Bundesrepublik Deutschland seine Hochachtung und beehrt sich, unter\nBezugnahme auf die Verbalnoten der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland\nNr. 1384 vom 9. August 2004 und Nr. 1433 vom 17. August 2004,\nnach Maßgabe der Bestimmungen des Abkommens vom 16. Dezember 1992 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föde-\nration über Hilfeleistung für die Russische Föderation bei der Eliminierung der von ihr zu\nreduzierenden nuklearen und chemischen Waffen, des Abkommens vom 16. Dezember\n1992 zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministe-\nrium für Atomenergie der Russischen Föderation über Zusammenarbeit bei der Gewähr-\nleistung der Sicherheit bei der Beseitigung von Nuklearwaffen, des Abkommens vom\n8. Juni 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Russischen Föderation über nukleare Haftung im Zusammenhang mit Lieferungen\naus der Bundesrepublik Deutschland für Kernanlagen in der Russischen Föderation\nsowie im Hinblick auf das Rahmenabkommen vom 21. Mai 2003 über das multilaterale\nnukleare Umweltprogramm in der Russischen Föderation, das Protokoll vom 21. Mai\n2003 zu Haftungsansprüchen, Gerichtsverfahren und Befreiung von materieller Haftung\nzum Rahmenabkommen vom 21. Mai 2003 über das Multilaterale Nukleare Umweltpro-\ngramm in der Russischen Föderation und die Verbalnote Nr. 8359/dwbr des Ministeriums\nvom 17. Oktober 2003,\ndie Zustimmung der Regierung der Russischen Föderation zu dem Vorschlag der deut-\nschen Seite über die Nutzung von Finanzmitteln der Europäischen Union, die als nicht\nrückzahlbare Beträge zur Finanzierung von Projekten im Bereich der Verbesserung des\nphysischen Schutzes von Kernanlagen und Kernmaterial bereitgestellt werden, für den\nBau eines Zentrallagers für Kernmaterial bei dem föderalen staatlichen Unitarunterneh-\nmen „Allrussisches wissenschaftliches Forschungsinstitut für anorganische Materia-\nlien – «Akademiemitglied A. A. Botschwar»“ Moskau mitzuteilen.\nDie russische Seite geht ebenso wie die deutsche Seite von dem Verständnis aus, dass\nim Sinne der in Absatz 2 dieser Note genannten Abkommen die Mittel der Europäischen\nUnion, die als nicht rückzahlbare Beträge zur Finanzierung von Projekten im Bereich der\nVerbesserung des physischen Schutzes von Kernanlagen und Kernmaterial in Objekten\nder Föderalen Agentur für Atomenergie für die in dieser Note aufgezählten Leistungen\nbereitgestellt werden, als Mittel der deutschen Seite betrachtet werden.\nDie frei werdenden Mittel aus dem Haushalt der Bundesrepublik Deutschland können\nausgehend von ihrer Höhe und den gemeinsam festgelegten Prioritäten für Projekte im\nBereich der Verbesserung des physischen Schutzes von Kernmaterial im föderalen\nstaatlichen Unitarunternehmen „Staatliches Wissenschaftszentrum der Russischen\nFöderation – Wissenschaftliches Forschungsinstitut für Atomreaktoren“ in Dimitrowgrad\nfür folgende Leistungen verwendet werden:\nModernisierung des Systems des physischen Schutzes der Grundstücksgrenze des\nGewerbebereichs des Instituts, einschließlich der Ein- und Auslasskontrollstellen;\nVerbesserung des Systems des physischen Schutzes der Reaktoranlage WK-50 im\nGebäude 101;\nVerbesserung des physischen Schutzes des Materialkundelabors mit geschützten\nKammern in den Gebäuden 118 und 119;\nVerbesserung des Systems des physischen Schutzes im Bereich der Radioisotopen-\nproduktion im Gebäude 120;\nEinrichtung eines neuen Lagers für Kernmaterial durch Rekonstruktion des Gebäu-\ndes 131;\nVerbesserung des Systems des physischen Schutzes in den Gebäuden 135, 138\nund 189, in denen flüssige radioaktive Abfallprodukte verarbeitet und gelagert wer-\nden;\nFestigung der materiell-technischen Basis des Sicherheitsdienstes des Instituts, um\ndie technischen Mittel für den physischen Schutz in einem einsatzbereiten Zustand zu\nerhalten.\nDie Zusammenarbeit im Bereich des physischen Schutzes von Kernanlagen und Kernma-\nterial in Objekten der Föderalen Agentur für Atomenergie erfolgt nach Maßgabe des Ver-\nfahrens der Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Atomenergie der Russischen\nFöderation und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de","924           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2007\nVerbesserung des physischen Schutzes von Kernmaterial und -anlagen im Rahmen der\nUmsetzung der Initiative der G8 zur Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von\nMassenvernichtungswaffen und -material.\nEntscheidungen zur Zusammenarbeit werden einvernehmlich zwischen der Föderalen\nAgentur für Atomenergie und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland\ngetroffen.\nVerträge (Kontrakte) zur Realisierung von Projekten der Zusammenarbeit werden zwi-\nschen den der Föderalen Agentur für Atomenergie nachgeordneten Organisationen und\nder Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH geschlossen.\nFragen im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch und dem Besuch von Projekt-\nstandorten zur Überprüfung der Verwendung der von der deutschen Seite bereitgestell-\nten Mittel und der Festlegung des Verfahrens für den Erwerb, die Montage und den Ein-\nsatz der Ausrüstungen werden von Vertretern der Föderalen Agentur für Atomenergie und\ndes Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland und (oder) von deren Bevoll-\nmächtigten entschieden.\nDie russische Seite geht wie die deutsche Seite davon aus, dass sämtliche Vertreter der\nEuropäischen Union, die in die Liste der Vertreter des Auswärtigen Amts der Bundesrepu-\nblik Deutschland aufgenommen werden, und deren Bevollmächtigte im Kontext der in\nAbsatz 2 dieser Note genannten Abkommen nur die deutsche Seite vertreten. Somit\nbedeutet diese Bestimmung keine Ausdehnung dieser Abkommen auf die Europäische\nUnion und ihr Personal.\nDiese Note, die Verbalnoten der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Nr. 1384 vom\n9. August 2004 und Nr. 1433 vom 17. August 2004 und die Bestätigungsnote der deut-\nschen Seite bilden ein Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation\nund der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Nutzung von Finanzmitteln\nder Europäischen Union und von frei werdenden Mitteln des Haushalts der Bundesrepu-\nblik Deutschland für die nicht rückzahlbare Finanzierung von Projekten im Bereich der\nVerbesserung des physischen Schutzes von Kernanlagen und Kernmaterial in Objekten\nder Föderalen Agentur für Atomenergie, das am Tag des Eingangs der Bestätigungsnote\nin Kraft tritt.“\nDie Botschaft beehrt sich, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russi-\nschen Föderation mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nmit den Vorschlägen der Regierung der Russischen Föderation einverstanden erklärt.\nDemgemäß bilden die Verbalnoten der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland\nNr. 1384 vom 9. August 2004 und Nr. 1433 vom 17. August 2004, die Verbalnote\nNr. 5233/dwbr des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Födera-\ntion vom 19. Juni 2006 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die\nNutzung von Finanzmitteln der Europäischen Union und von frei werdenden Mitteln des\nHaushalts der Bundesrepublik Deutschland für die nicht rückzahlbare Finanzierung von\nProjekten im Bereich der Verbesserung des physischen Schutzes von Kernanlagen und\nKernmaterial in Objekten der Föderalen Agentur für Atomenergie, die mit dem Tag des\nEingangs dieser Antwortnote bei dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der\nRussischen Föderation in Kraft tritt und deren deutscher und russischer Wortlaut glei-\nchermaßen verbindlich ist. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland wäre dankbar,\nwenn ihr der Tag des Empfangs dieser Note mitgeteilt würde.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation erneut ihrer ausgezeichneten\nHochachtung zu versichern.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Russischen Föderation\nMoskau\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de"]}