{"id":"bgbl2-2007-17-6","kind":"bgbl2","year":2007,"number":17,"date":"2007-06-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2007/17#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2007-17-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2007/bgbl2_2007_17.pdf#page=23","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut","law_date":"2007-05-07T00:00:00Z","page":791,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2007           791\ngen einen Vertrag mit einem deutschen Generalauftragnehmer abschließen. Der deut-\nsche Generalauftragnehmer wird mit deutschen, europäischen und russischen Unter-\nauftragnehmern Verträge abschließen. Die russischen Unterauftragnehmer werden auf\nVorschlag der deutschen oder russischen Seite im Einvernehmen mit den zuständigen\ndeutschen und russischen Stellen ausgewählt. Die unter Ziffer 4 aufgeführten Lieferun-\ngen und Leistungen werden innerhalb einer Frist von 23 Monaten nach Abschluss die-\nser völkerrechtlichen Vereinbarung erbracht. Das konkrete Fertigstellungsdatum der\nArbeiten wird bei Vertragsschluss festgelegt.\n6. Die angebotene Unterstützung der Bundesregierung berührt nicht die alleinige russi-\nsche Verpflichtung zur vollständigen und fristgerechten Vernichtung der Chemiewaffen\nnach dem Chemiewaffenübereinkommen.\n7. Diese Vereinbarung wird in deutscher und russischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Russischen Föderation mit den unter den Nummern 1 bis 7\ngemachten Vorschlägen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland einverstanden\nerklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Russi-\nschen Föderation zum Ausdruck bringende Antwortnote des Ministeriums für Auswärtige\nAngelegenheiten der Russischen Föderation eine Vereinbarung zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation bilden,\ndie mit dem Eingang der Antwortnote in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation erneut ihrer ausgezeich-\nnetsten Hochachtung zu versichern.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Russischen Föderation\nDepartment für Sicherheits- und Abrüstungsfragen\nMoskau\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\nder Satzung der Internationalen Studienzentrale\nfür die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut\nVom 7. Mai 2007\nDie Satzung der Internationalen Studienzentrale für die Erhaltung und Res-\ntaurierung von Kulturgut vom 5. Dezember 1956 in ihrer geänderten Fassung\nvom 21. Oktober 1993 (BGBl. 1997 II S. 645) ist nach ihrem Artikel 2 Abs. 4 in\nVerbindung mit Abs. 2 für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:\nLaos                                                           am      21. Juni 2006.\nSeychellen                                                     am 5. Oktober 2006.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n31. Oktober 2006 (BGBl. II S. 1400).\nBerlin, den 7. Mai 2007\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G e o r g W i t s c h e l"]}