{"id":"bgbl2-2007-11-5","kind":"bgbl2","year":2007,"number":11,"date":"2007-04-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2007/11#page=75","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2007-11-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2007/bgbl2_2007_11.pdf#page=75","order":5,"title":"Bekanntmachung der deutsch-nicaraguanischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit .","law_date":"2007-02-22T00:00:00Z","page":611,"pdf_page":75,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 18. April 2007          611\nBekanntmachung\nder deutsch-nicaraguanischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 22. Februar 2007\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 6. Dezember 2005 zwischen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Repu-\nblik Nicaragua in Ausführung des Abkommens vom\n18. Oktober 2002 (BGBl. 2003 II S. 19) über Finanzielle\nZusammenarbeit (1997, 1998) ist nach ihrer Inkraft-\ntretensklausel\nam 6. Dezember 2005\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 22. Februar 2007\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nIngrid-Gabriela Hoven\nDer Botschafter                                           Managua, den 6. Dezember 2005\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Vizeminister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nunter Bezugnahme auf die Regierungsverhandlungen vom 19. bis 21. August 1997 und\nvom 6. bis 8. Juli 1998 sowie auf das Regierungsabkommen vom 18. Oktober 2002 zwi-\nschen unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit folgende Vereinba-\nrung vorzuschlagen:\n1. Das im Abkommen vom 18. Oktober 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung der Republik Nicaragua über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit 1997 und 1998 für das Vorhaben „Modernisierung der Stromübertragungs-\nsysteme im Norden und Westen“ vorgesehene Darlehen in Höhe von 12 782 297,–\nEUR (in Worten: zwölf Millionen siebenhundertzweiundachtzigtausendzweihundert-\nsiebenundneunzig Euro) wurde bereits 2002 (Regierungsabkommen vom 24. Septem-\nber 2003) teilweise reprogrammiert. Die noch verbleibenden Darlehensrestmittel\nbetragen 7 957 594,80 EUR (in Worten: sieben Millionen neunhundertsiebenundfünf-\nzigtausendfünfhundertvierundneunzig Euro und achtzig Cent). Diese Mittel werden\nnun reprogrammiert. Ein Teilbetrag in Höhe von 2 556 459,40 EUR (in Worten: zwei\nMillionen fünfhundertsechsundfünfzigtausendvierhundertneunundfünzig Euro und\nvierzig Cent) stammt aus der Verpflichtungsermächtigung 1997 und wird für das Vor-\nhaben „Programm Förderung der lokalen Entwicklung und der guten Regierungsfüh-\nrung – FISE VI“ verwendet, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt\nworden ist. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 5 401 135,40 EUR (in Worten: fünf Mil-\nlionen vierhunderteintausendeinhundertfünfunddreißig Euro und vierzig Cent) aus der\nVerpflichtungsermächtigung 1998 wird für das Vorhaben „Abwasserentsorgung Gra-\nnada“ verwendet, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt worden\nist.\n2. Beide Reprogrammierungen werden nunmehr als Finanzierungsbeiträge gewährt,\nwenn nach Prüfung bestätigt wurde, dass die beiden Vorhaben als Vorhaben des\nUmweltschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder als Kreditgarantiefonds für mit-\ntelständische Betriebe oder als selbsthilfeorientierte Maßnahmen zur Armutsbekämp-"]}