{"id":"bgbl2-2006-5-6","kind":"bgbl2","year":2006,"number":5,"date":"2006-02-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2006/5#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2006-5-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2006/bgbl2_2006_5.pdf#page=19","order":6,"title":"Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2006-01-26T00:00:00Z","page":155,"pdf_page":19,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2006                           155\nArtikel 5                                    (2) Die in dem Abkommen vom 28. Januar 2004 über Finan-\nzielle Zusammenarbeit für das Vorhaben „Cargo Terminal Flug-\n(1) Die erstmals im Abkommen vom 3. April 2001 zwischen\nhafen Taschkent“ vorgesehenen Darlehen in Höhe von\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\n4 000 000 EUR (in Worten: vier Millionen Euro) werden mit einem\nrung der Republik Usbekistan über Finanzielle Zusammenarbeit\nBetrag von 4 000 000 EUR (in Worten: vier Millionen Euro) repro-\n2001 für das Vorhaben „Internationales Logistikzentrum Tasch-\ngrammiert und zusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1\nkent“ vorgesehene Darlehensbetrag in Höhe von 800 000 EUR            Buchstabe b erwähnte Vorhaben „Finanzsektorprogramm“ ver-\n(in Worten: achthunderttausend Euro), reprogrammiert 2004\nwendet, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit fest-\ngemäß Abkommen vom 18. Januar 2005 über Finanzielle\ngestellt worden ist.\nZusammenarbeit für das Vorhaben „Cargo Terminal Flughafen\nTaschkent“ werden mit einem Betrag von 800 000 EUR (in Wor-\nten: achthunderttausend Euro) reprogrammiert und zusätzlich                                    Artikel 6\nfür das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b erwähnte\nVorhaben „Finanzsektorprogramm“ verwendet, wenn nach Prü-               Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.            Kraft.\nGeschehen zu Taschkent am 21. Dezember 2005 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher und russischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nKiderlen\nFür die Regierung der Republik Usbekistan\nSchaikow\nBekanntmachung\ndes deutsch-vietnamesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 26. Januar 2006\nDas in Hanoi am 3. November 2005 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen\nRepublik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit\n2004, Teil II, ist nach seinem Artikel 5\nam 3. November 2005\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 26. Januar 2006\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. U r s u l a S c h ä f e r - P r e u s s","156               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2006\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2004, Teil II\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland             land und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\ndurch andere Vorhaben ersetzt werden. Wird ein in Absatz 1\nund\nNummer 2 bezeichnetes Vorhaben durch ein Vorhaben ersetzt,\ndie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam –        das als Vorhaben des Umweltschutzes oder der sozialen Infra-\nstruktur oder als Kreditgarantiefonds für mittelständische Be-\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen         triebe oder als Maßnahme, die der Verbesserung der gesell-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialis-          schaftlichen Stellung von Frauen dient, oder als eine selbsthilfe-\ntischen Republik Vietnam,                                          orientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung die besonderen\nVoraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzie-\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-\nrungsbeitrags erfüllt, so kann ein Finanzierungsbeitrag, ande-\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu\nrenfalls ein Darlehen gewährt werden.\nvertiefen,\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-     der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zu einem\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                            späteren Zeitpunkt ermöglicht, Darlehen oder weitere Finanzie-\nrungsbeiträge zur Vorbereitung der in Absatz 1 genannten Vor-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung   haben oder Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaß-\nin der Sozialistischen Republik Vietnam beizutragen,               nahmen zur Durchführung und Betreuung der in Absatz 1 ge-\nnannten Vorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu\nunter Bezugnahme auf die Regierungsverhandlungen vom            erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.\n14. bis 15. September 2004 –\nsind wie folgt übereingekommen:                                                            Artikel 2\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Be-\nArtikel 1                             träge, die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt\nwerden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\ndie zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und den Emp-\nlicht es der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, von\nfängern der Darlehen beziehungsweise des Finanzierungsbei-\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, folgende\ntrags zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik\nBeträge zu erhalten:\nDeutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.\n1. Darlehen bis zu insgesamt 6 630 000,– Euro (in Worten:\n(2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 Nummern 1 und 2\nsechs Millionen sechshundertdreißigtausend Euro) für die\ngenannten Beträge entfällt, soweit nicht innerhalb einer Frist von\nVorhaben\nacht Jahren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Darle-\na) „Phong Nha-Ke Bang Nationalpark“ bis zu 4 630 000,–        hens- beziehungsweise Finanzierungsverträge geschlossen wur-\nEuro (in Worten: vier Millionen sechshundertdreißigtau-   den. Für diese Beträge endet diese Frist mit Ablauf des 31. De-\nsend Euro),                                               zember 2012.\nb) „Berufsbildungsprogramm“ bis zu 2 000 000,– Euro (in          (3) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, so-\nWorten: zwei Millionen Euro),                             weit sie nicht selbst Darlehensnehmer ist, wird gegenüber der\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vorha-      Kreditanstalt für Wiederaufbau alle Zahlungen in Euro in Erfül-\nben festgestellt worden ist;                                  lung von Verbindlichkeiten der Darlehensnehmer auf Grund der\nnach Absatz 1 zu schließenden Verträge garantieren.\n2. einen Finanzierungsbeitrag bis zu 8 000 000,– Euro (in Wor-\nten: acht Millionen Euro) für das Vorhaben „Phong Nha-Ke         (4) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, so-\nBang Nationalpark“, wenn nach Prüfung dessen Förderungs-      weit sie nicht Empfänger der Finanzierungsbeiträge ist, wird\nwürdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist, dass es als etwaige Rückzahlungsansprüche, die aufgrund der nach Ab-\nVorhaben des Umweltschutzes oder der sozialen Infrastruk-     satz 1 zu schließenden Finanzierungsverträge entstehen kön-\ntur oder als Kreditgarantiefonds für mittelständische Betrie- nen, gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau garantieren.\nbe oder als selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbe-\nkämpfung oder als Maßnahme, die der Verbesserung der                                     Artikel 3\ngesellschaftlichen Stellung von Frauen dient, die besonderen     Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam stellt die\nVoraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzie-     Kreditanstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und\nrungsbeitrags erfüllt.                                        sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit\n(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-     Abschluss und Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-          in der Sozialistischen Republik Vietnam erhoben werden."]}