{"id":"bgbl2-2006-33--1","kind":"bgbl2","year":2006,"number":33,"date":"2006-12-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2006/33#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2006-33--1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2006/bgbl2_2006_33.pdf#page=2","order":-1,"title":"Anlageband: 7. ADNRÄndV","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1362  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2006\nGesetz\nzu dem Abkommen vom 26. Oktober 2004\nzwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft\nund der Schweizerischen Eidgenossenschaft\nüber die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung,\nAnwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands\nVom 20. Dezember 2006\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nDem in Brüssel am 26. Oktober 2004 unterzeichneten Abkommen zwischen\nder Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizeri-\nschen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umset-\nzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands sowie den in\nder Schlussakte enthaltenen Erklärungen wird zugestimmt. Das Abkommen\nsowie die Schlussakte werden nachstehend veröffentlicht.\nArtikel 2\nDie Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das nach\nArtikel 16 vorgesehene Protokoll über den Beitritt Liechtensteins zum Abkom-\nmen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und\nder Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates\nbei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands\nohne Zustimmung des Bundesrates innerstaatlich in Kraft zu setzen.\nArtikel 3\n(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.\n(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 14 Abs. 1 in Kraft\ntritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. Gleiches gilt für den Zeitpunkt\nder Inkraftsetzung nach Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-\nblatt zu verkünden.\nBerlin, den 20. Dezember 2006\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister des Innern\nSchäuble\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nSteinmeier"]}