{"id":"bgbl2-2006-3-14","kind":"bgbl2","year":2006,"number":3,"date":"2006-01-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2006/3#page=37","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2006-3-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2006/bgbl2_2006_3.pdf#page=37","order":14,"title":"Bekanntmachung des deutsch-ägyptischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2006-01-06T00:00:00Z","page":93,"pdf_page":37,"num_pages":4,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 25. Januar 2006 93\nBekanntmachung\ndes deutsch-ägyptischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 6. Januar 2006\nDas in Kairo am 29. Mai 2005 unterzeichnete Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Arabischen Republik\nÄgypten über Finanzielle Zusammenarbeit 2004 wird\nnachstehend veröffentlicht.\nDie Bekanntmachung über das Inkrafttreten des\nAbkommens erfolgt, sobald die Voraussetzungen nach\nseinem Artikel 6 erfüllt sind.\nBonn, den 6. Januar 2006\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l H o f m a n n","94                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 25. Januar 2006\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Arabischen Republik Ägypten\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2004\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                c) „Verbesserung des Bewässerungssystems 2, Begleit-\nmaßnahme“ im Wert von bis zu insgesamt\nund\n1 500 000,– EUR (in Worten: eine Million fünfhunderttau-\ndie Regierung der Arabischen Republik Ägypten –                  send Euro),\nd) „Verbesserung des Bewässerungssystems 3, Begleit-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen               maßnahme“ im Wert von bis zu insgesamt\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen                2 000 000,– EUR (in Worten: zwei Millionen Euro),\nRepublik Ägypten,\nwenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch               und bestätigt worden ist, dass sie als Vorhaben des Umwelt-\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und          schutzes beziehungsweise der sozialen Infrastruktur bezie-\nzu vertiefen,                                                          hungsweise als selbsthilfeorientierte Maßnahmen zur Armuts-\nbekämpfung die besonderen Voraussetzungen für die För-\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-         derung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllen;\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                           3. einen Finanzierungsbeitrag im Wert von bis zu insgesamt\n2 700 000,– EUR (in Worten: zwei Millionen siebenhundert-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung       tausend Euro) für den „Studien- und Fachkräftefonds XI“.\nin der Arabischen Republik Ägypten beizutragen,\n(2) Kann bei einem der in Absatz 1 Nummer 2 bezeichneten\nVorhaben die dort genannte Bestätigung nicht erfolgen, ermög-\nunter Bezugnahme auf die Regierungsverhandlungen vom           licht es die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der\n5. und 6. Dezember 2004 –                                         Regierung der Arabischen Republik Ägypten, von der Kreditan-\nstalt für Wiederaufbau für diese Vorhaben ein Darlehen bis zur\nsind wie folgt übereingekommen:                                Höhe des vorgesehenen Finanzierungsbeitrags zu erhalten.\n(3) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nArtikel 1                            nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-        land und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten durch\nlicht es der Regierung der Arabischen Republik Ägypten, von       andere Vorhaben ersetzt werden. Wird ein in Absatz 1 Nummer 2\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, folgende   bezeichnetes Vorhaben durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vor-\nBeträge zu erhalten:                                              haben des Umweltschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder\nals Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe oder als\n1. Darlehen im Wert von bis zu insgesamt 40 800 000,– EUR (in     Maßnahme, die der Verbesserung der gesellschaftlichen Stel-\nWorten: vierzig Millionen achthunderttausend Euro) für die   lung von Frauen dient, oder als eine selbsthilfeorientierte Maß-\nVorhaben:                                                    nahme zur Armutsbekämpfung die besonderen Voraussetzun-\na) „Abfallwirtschaft Kafr El Sheikh und Qena“ im Wert von    gen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags er-\nbis zu insgesamt 12 000 000,– EUR (in Worten: zwölf Mil- füllt, so kann ein Finanzierungsbeitrag, anderenfalls ein Dar-\nlionen Euro),                                            lehen, gewährt werden.\n(4) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nb) „Verbesserung des Bewässerungssystems 3“ im Wert\nder Regierung der Arabischen Republik Ägypten zu einem spä-\nvon bis zu insgesamt 28 800 000,– EUR (in Worten: acht-\nteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzie-\nundzwanzig Millionen achthunderttausend Euro),\nrungsbeiträge zur Vorbereitung der in Absatz 1 genannten Vor-\nwenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt    haben oder weitere Finanzierungsbeiträge für notwendige\nworden ist.                                                  Begleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung der in\nAbsatz 1 genannten Vorhaben von der Kreditanstalt für Wieder-\nDie der Regierung der Arabischen Republik Ägypten von der\naufbau zu erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland gewährten Kon-\nditionen lauten für die unter den Buchstaben a und b ange-      (5) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-\nführten Darlehen:                                            nahmen nach Absatz 1 Nummer 3 und nach Absatz 4 werden in\nDarlehen umgewandelt, wenn sie nicht für solche Maßnahmen\n– 30 Jahre Laufzeit (davon 10 Jahre tilgungsfrei),           verwendet werden.\n– 2,00 vom Hundert Zinsen per annum;\n2. Finanzierungsbeiträge im Wert von bis zu insgesamt                                        Artikel 2\n20 500 000,– EUR (In Worten: zwanzig Millionen fünfhun-         Die Verwendung der in Artikel 1 und Artikel 5 genannten\nderttausend Euro) für die Vorhaben:                          Beträge, die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt\nwerden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen\na) „Bau von Grundschulen, Phase VI“ im Wert von bis zu\ndie zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und den Emp-\ninsgesamt 15 000 000,– EUR (in Worten: fünfzehn Millio-\nfängern der Darlehen beziehungsweise Finanzierungsbeiträge\nnen Euro),\nzu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik\nb) „Abwasserentsorgung Kafr El Sheikh, Begleitmaßnah-        Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen. Die\nme“ im Wert von bis zu insgesamt 2 000 000,– EUR (in     Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Beträge entfällt,\nWorten: zwei Millionen Euro),                            soweit nicht innerhalb einer Frist von acht Jahren nach dem","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 25. Januar 2006                               95\nZusagejahr die entsprechenden Darlehens- beziehungsweise                                        Artikel 5\nFinanzierungsverträge geschlossen wurden. Für diese Beträge\nendet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2012.                        Das im Abkommen vom 4. Juli 2002 zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabi-\nschen Republik Ägypten über Finanzielle Zusammenarbeit 2002\nArtikel 3\nfür das Vorhaben „Förderung der Klein- und Mittelindustrie“ vor-\nDie Regierung der Arabischen Republik Ägypten stellt die           gesehene Darlehen wird in Höhe von bis zu insgesamt\nKreditanstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und             15 000 000,– EUR (in Worten: fünfzehn Millionen Euro) repro-\nsonstigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit          grammiert und als Darlehen in Höhe von bis zu insgesamt\ndem Abschluss und der Durchführung der in Artikel 2 erwähnten         10 000 000,– EUR (in Worten: zehn Millionen Euro) für das Vor-\nVerträge in der Arabischen Republik Ägypten erhoben werden.           haben „Verbesserung des Bewässerungssystems 3“ sowie als\nDarlehen in Höhe von bis zu insgesamt 5 000 000,– EUR (in Wor-\nArtikel 4                                  ten: fünf Millionen Euro) für das Vorhaben „Entwicklung des\nFinanzsektors“ zur Verfügung gestellt, wenn nach Prüfung deren\nDie Regierung der Arabischen Republik Ägypten überlässt bei        Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\nden sich aus der Darlehensgewährung und der Gewährung der\nFinanzierungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen\nund Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren                                       Artikel 6\nund Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft\nkeine Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der            Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die\nVerkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutsch-           Regierung der Arabischen Republik Ägypten der Regierung der\nland ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls         Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt hat, dass die innerstaat-\ndie für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderli-       lichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maßge-\nchen Genehmigungen.                                                   bend ist der Tag des Eingangs der Mitteilung.\nGeschehen zu Kairo am 29. Mai 2005 in zwei Urschriften,\njede in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung\ndes deutschen und des arabischen Wortlauts ist der englische\nWortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nMartin Kobler\nFür die Regierung der Arabischen Republik Ägypten\nFaiza Aboul Naga","96                       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 25. Januar 2006\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0, Telefax: (02 21) 9 76 68-3 36\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. Einzelstücke je an-\ngefangene 16 Seiten 1,40 € zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger\nVerlagsges.mbH. (Kto.-Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder\ngegen Vorausrechnung.                                                               Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nPreis dieser Ausgabe: 5,10 € (4,20 € zuzüglich 0,90 € Versandkosten), bei            Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nLieferung gegen Vorausrechnung 5,70 €.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7 %.\nISSN 0341-1109\nBundesgesetzblatt-Einbanddecken                                                                                 2005\nTeil II: 26,85 €                                   (3 Einbanddecken) zzgl. Porto und Verpackung\nTeil II:                 8,95 €                    (1 Einbanddecke) zzgl. Porto und Verpackung\nAusführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift (wie in den vergangenen Jahren)\nHinweis:               Einbanddecken für Teil I und Teil II können auch zur Fortsetzung bestellt werden. Zur\nVermeidung von Doppellieferungen bitten wir vor der Bestellung zu prüfen, ob Sie nicht\nschon einen Fortsetzungsauftrag für Einbanddecken erteilt haben.\nDie Titelblätter mit den Hinweisen für das Einbinden, die Zeitlichen Übersichten und die Sachver-\nzeichnisse für den Jahrgang 2005 des Bundesgesetzblatts Teil I und Teil II wurden für die Abonnenten\nden Ausgaben des Bundesgesetzblatts 2006 Teil I Nr. 2 und 3 und Teil II Nr. 1 beigefügt.\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH.\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nFax: (02 21) 9 76 68 - 2 78 · E-Mail: vertrieb@bundesanzeiger.de"]}