{"id":"bgbl2-2006-2-9","kind":"bgbl2","year":2006,"number":2,"date":"2006-01-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2006/2#page=50","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2006-2-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2006/bgbl2_2006_2.pdf#page=50","order":9,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls und des Protokolls Nr. 2 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften","law_date":"2005-12-01T00:00:00Z","page":48,"pdf_page":50,"num_pages":1,"content":["UN-Nummer       Spalte                                      Änderung\n2005                   6    Hinzufügen: „320“\n2008 alle Positionen   2    „ZIRKONIUMPULVER“ ändern in: „ZIRCONIUM-PULVER“\n2009                   2    „ZIRKONIUM“ ändern in: „ZIRCONIUM“\n2067                   2    Streichen: „ , Typ A1“\n6    Hinzufügen: „306“\n11    „CO02, LO04, HA09“ ändern in: „CO02*, LO04*, HA09*“\nErhält folgenden Wortlaut:\n13\n„*gilt nur, wenn der Stoff in loser Schüttung oder unverpackt befördert wird.“\n2071                        Erhält folgenden Wortlaut:\n„AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL, einheitliche Gemische des\nStickstoff/Phosphat-, des Stickstoff/Kali- oder des Stickstoff/Phosphat/\n2    Kalityps mit höchstens 70 % Ammoniumnitrat und höchstens 0,4 % Ge-\nsamtmenge brennbarer/organischer Stoffe, ausgedrückt als Kohlenstoff-\nÄquivalent, oder höchstens 45 % Ammoniumnitrat ohne Beschränkung\nihres Gehalts an brennbaren Stoffen“\n11    „CO02, ST04, HA09“ ändern in: „CO02*, ST02*, HA09*“\nErhält folgenden Wortlaut:\n13\n„*gilt nur, wenn der Stoff in loser Schüttung oder unverpackt befördert wird.“\n2073                   2    Vor „Dichte“ einfügen: „relative“\nStreichen: „kg/l“\n2074                   2    Anfügen: „ , FEST“\n8    Streichen: „T“\n2208                   6    Einfügen: „313, 314“\n2210                  10    „VE03“ ändern in: „VE03*“\n11    „IN01, IN03“ ändern in: „IN01*, IN03*“\nErhält folgenden Wortlaut:\n13\n„*gilt nur, wenn der Stoff in loser Schüttung oder unverpackt befördert wird.“\n2211                  10    „VE03“ ändern in: „VE03*“\n11    „IN01“ ändern in: „IN01*“\nErhält folgenden Wortlaut:\n13\n„*gilt nur, wenn der Stoff in loser Schüttung oder unverpackt befördert wird.“\n2216                        Erhält folgenden Wortlaut:\n2    „FISCHMEHL, STABILISIERT (Feuchtigkeit zwischen 5 Masse-% und\n12 Masse-% und höchstens 15 Masse-% Fett)\n2217                  11    „IN01“ ändern in: „IN01*“\nErhält folgenden Wortlaut:\n13\n„*gilt nur, wenn der Stoff in loser Schüttung oder unverpackt befördert wird.“\n2235                   2    Anfügen: „ , FLÜSSIG“\n3    „T2“ ändern in: „T1“\n7    „LQ9“ ändern in: „LQ19“\n9    Hinzufügen: „TOX, A“\n50"]}