{"id":"bgbl2-2006-2--1","kind":"bgbl2","year":2006,"number":2,"date":"2006-01-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2006/2#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2006-2--1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2006/bgbl2_2006_2.pdf#page=2","order":-1,"title":"Anlageband: Anlage zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) und zur Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Mosel (6. ADNRÄndV) vom 3. Januar 2006","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["Anlage\n(zu Artikel 1)\nI. Änderungen im Inhaltsverzeichnis\n1. 1.6.3          erhält folgenden Wortlaut:\n„1.6.3         Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge und Kesselwagen), aufsetzbare und bewegliche Tanks, Batteriefahrzeuge\nund Batteriewagen“.\n2. 2.2.7.7        erhält folgenden Wortlaut:\n„2.2.7.7       Aktivitätsgrenzwerte und Werkstoffeinschränkungen“.\n3. 2.2.7.8        erhält folgenden Wortlaut:\n„2.2.7.8       Grenzwerte der Transportkennzahl (TI), der Kritikalitätssicherheitszahl (CSI) und der Dosisleistungen für Versand-\nstücke und Umpackungen“.\n4. 3.2.3          erhält folgenden Wortlaut:\n„3.2.3         Tabelle C Verzeichnis der zur Beförderung in Tankschiffen zugelassenen gefährlichen Stoffe in numerischer\nReihenfolge“.\n5. 5.2.2.2.2      erhält folgenden Wortlaut:\n„5.2.2.2.2     Gefahrzettelmuster nach ADR/RID/IMDG-Code“.\n6. 5.4.1.1.12     erhält folgenden Wortlaut:\n„5.4.1.1.12    reserviert“.\n7. 5.4.1.1.13     erhält folgenden Wortlaut:\n„5.4.1.1.13    reserviert“.\n8. 5.4.1.1.14     erhält folgenden Wortlaut:\n„5.4.1.1.14    Sondervorschriften für die Beförderung von erwärmten Stoffen“.\n9. 5.4.1.1.15     erhält folgenden Wortlaut:\n„5.4.1.1.15    Sondervorschriften für die Beförderung von Stoffen, die durch Temperaturkontrolle stabilisiert werden“.\n10. 5.4.1.1.16     erhält folgenden Wortlaut:\n„5.4.1.1.16    Erforderliche Angaben gemäß 3.3 Sondervorschrift 640“.\n11. 5.4.1.1.17     erhält folgenden Wortlaut:\n„5.4.1.1.17    Sondervorschrift für die Beförderung fester Stoffe in Schüttgut-Containern gemäß 6.11.4 ADR“.\n12. 5.4.1.1.18     erhält folgenden Wortlaut:\n„5.4.1.1.18    Sondervorschriften für Beförderung in Bilgenentölungsbooten und Bunkerbooten“.\n13. 7.2.3.8        erhält folgenden Wortlaut: „7.2.3.8 –“.\n14. 7.2.3.9        wird mit allen Angaben gestrichen.\n15. 7.2.3.11       erhält folgenden Wortlaut: „7.2.3.11     reserviert“.\n16. Nach Nummer 7.2.3.26 wird eingefügt: „7.2.3.27          reserviert“.\n17. 7.2.3.28       erhält folgenden Wortlaut: „7.2.3.28     Kühlanlage“.\n18. 7.2.4.12       erhält folgenden Wortlaut: „7.2.4.12     Reiseregistrierung“.\n19. 8.3.5          erhält folgenden Wortlaut: „8.3.5        Gefahren bei Arbeiten an Bord“.\n20. Nach Nummer 9.2.0.95 wird eingefügt:\n„9.2.0.96 –\n9.2.0.99       reserviert“.\n21. 9.3.1.18       erhält folgenden Wortlaut: „9.3.1.18     Inertgasanlage“.\n22. Nach der Nummer 9.3.1.18 wird eingefügt „9.3.1.19 –“.\n23. 9.3.1.24       erhält folgenden Wortlaut: „9.3.1.24     Druck- und Temperaturregelung der Ladung“.\n24. 9.3.2.18       erhält folgenden Wortlaut: „9.3.2.18     Inertgasanlage“.\n25. 9.3.3.18       erhält folgenden Wortlaut: „9.3.3.18     Inertgasanlage“.\nII. Änderungen im Teil 1\n1. 1.1.2.1        Im letzten Satz werden die Wörter „dieser Teile“ ersetzt durch die Angabe „des ADNR“.\n2. 1.1.3.1 Buchstabe c\na) Nach den Wörtern „wie Lieferungen von“ wird eingefügt „oder Rücklieferungen von“.\nb) Der vorletzte Satz erhält folgenden Wortlaut: „Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7.“\n2"]}