{"id":"bgbl2-2006-11-14","kind":"bgbl2","year":2006,"number":11,"date":"2006-04-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2006/11#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2006-11-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2006/bgbl2_2006_11.pdf#page=22","order":14,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen","law_date":"2006-03-30T00:00:00Z","page":366,"pdf_page":22,"num_pages":1,"content":["366               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2006\nArtikel 4                                 erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrs-\nunternehmen erforderlichen Genehmigungen.\nDie Regierung der Republik Indonesien überlässt bei den sich\naus der Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergebenden\nArtikel 5\nTransporten von Personen und Gütern im See- und Luftverkehr\nden Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrs-            Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem beide\nunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleichberech-        Regierungen einander mitgeteilt haben, dass die innerstaat-\ntigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bun-       lichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maß-\ndesrepublik Deutschland ausschließen oder erschweren, und            gebend ist der Tag des Eingangs der letzten Mitteilung.\nGeschehen zu Jakarta am 4. Oktober 2005 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher, indonesischer und englischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Aus-\nlegung des deutschen und des indonesischen Wortlauts ist der\nenglische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nJoachim Broudré-Gröger\nFür die Regierung der Republik Indonesien\nArizal Effendi\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Protokolls von Kyoto\nzum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen\nVom 30. März 2006\nDas Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 (BGBl. 2002 II S. 966)\nzum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen\n(BGBl. 1993 II S. 1783) wird nach seinem Artikel 25 Abs. 1 für\nBahrain                                                          am       1. Mai 2006\nKap Verde                                                        am     11. Mai 2006\nMonaco                                                           am     28. Mai 2006\nSwasiland                                                        am 13. April 2006\nSyrien                                                           am 27. April 2006\nin Kraft treten.\nDie Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n31. Januar 2006 (BGBl. II S. 184).\nBerlin, den 30. März 2006\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r"]}