{"id":"bgbl2-2006-11-13","kind":"bgbl2","year":2006,"number":11,"date":"2006-04-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2006/11#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2006-11-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2006/bgbl2_2006_11.pdf#page=20","order":13,"title":"Bekanntmachung des deutsch-indonesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2006-03-29T00:00:00Z","page":364,"pdf_page":20,"num_pages":2,"content":["364 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2006\nBritain and Northern Ireland considers that,     Königreichs Großbritannien und Nordirland\nin so far as the instruments referred to in      der Auffassung, dass die in dem Vorbehalt\nthe reservation are reflective of customary      genannten Übereinkünfte, soweit sie Völ-\ninternational law, they are universally bind-    kergewohnheitsrecht widerspiegeln, allge-\ning and cannot be derogated from.                meine Geltung besitzen und von ihnen\nnicht abgewichen werden darf.\nFor these reasons, the Government of              Aus diesen Gründen erhebt die Regie-\nthe United Kingdom of Great Britain and          rung des Vereinigten Königreichs Großbri-\nNorthern Ireland objects to the above            tannien und Nordirland Einspruch gegen\nreservations made by the Republic of             die oben genannten von der Republik Tür-\nTurkey to the Convention on the Safety of        kei zum Übereinkommen über die Sicher-\nUnited Nations and Associated Personnel.         heit von Personal der Vereinten Nationen\nund beigeordnetem Personal angebrach-\nten Vorbehalte.\nThis objection shall not preclude the             Dieser Einspruch schließt das Inkrafttre-\nentry into force of the Convention between       ten des Übereinkommens zwischen dem\nthe United Kingdom of Great Britain and          Vereinigten Königreich Großbritannien und\nNorthern Ireland and the Republic of             Nordirland und der Republik Türkei nicht\nTurkey. The Convention, therefore, enters        aus. Das Übereinkommen tritt somit zwi-\ninto force between the two States without        schen den beiden Staaten in Kraft, ohne\ntaking into account the above-mentioned          dass die oben genannten Vorbehalte\nreservations.”                                   Berücksichtigung finden.“\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n23. März 2005 (BGBl. II S. 554).\nBerlin, den 27. März 2006\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r\nBekanntmachung\ndes deutsch-indonesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 29. März 2006\nDas in Jakarta am 4. Oktober 2005 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Indonesien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2005 (Sonderzusage\nzur Wiederaufbauhilfe nach der Tsunami-/Erdbeben-\nKatastrophe ist nach seinem Artikel 5\nam 13. Dezember 2005\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 29. März 2006\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. U r s u l a S c h ä f e r - P r e u s s","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2006                      365\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indonesien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2005\n(Sonderzusage zur Wiederaufbauhilfe nach der Tsunami-/Erdbeben-Katastrophe)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland            2. „Wiederaufbauhilfe für das Distrikt-Gesundheitswesen\nAceh/Nord-Sumatra“ bis zu 4 000 000,– EUR (in Worten: vier\nund\nMillionen Euro),\ndie Regierung der Republik Indonesien –             3. „Wiederaufbauhilfe im Bereich Berufliche Bildung“ bis zu\n10 000 000,– EUR (in Worten: zehn Millionen Euro),\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik         4. „Wiederaufbauhilfe im Bereich Sekundarschulen“ bis zu\nIndonesien,                                                          4 000 000,– EUR (in Worten: vier Millionen Euro),\n5. „Wiederaufbauhilfe Wohnungs- und Siedlungsbau“ bis zu\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch         10 000 000,– EUR (in Worten: zehn Millionen Euro);\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vorhaben\nzu vertiefen,\nfestgestellt worden ist.\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-     (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                       nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Indonesien durch andere\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung Vorhaben ersetzt werden, die der Wiederherstellung oder dem\nin der Republik Indonesien beizutragen,                          Wiederaufbau in der Provinz Nanggroe Aceh Darussalam und\nder Nias-Inselgruppe dienen.\neingedenk der weltweiten Solidarität nach der Tsunami-/Erd-\nbeben-Katastrophe im Indischen Ozean vom 26. Dezember                                        Artikel 2\n2004 und dem Erdbeben bei der Nias-Inselgruppe am 26. März\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Be-\n2005,\nträge, die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt\nwerden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhand-\ndie zwischen der KfW und dem Empfänger der Finanzierungs-\nlungen vom 19. Mai 2005 –\nbeiträge zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepu-\nblik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.\nsind wie folgt übereingekommen:\n(2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Beträge\nentfällt, soweit sie nicht innerhalb einer Frist von vier Jahren\nArtikel 1                            nach dem Zusagejahr ausgezahlt wurden. Für diese Beträge\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-       endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2009.\nlicht es der Regierung der Republik Indonesien, von der Kredit-\nanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt am Main, Finanzie-                                 Artikel 3\nrungsbeiträge von insgesamt 40 000 000,– EUR (in Worten: vier-\nDie Regierung der Republik Indonesien stellt die KfW von\nzig Millionen Euro) für folgende Vorhaben zu erhalten:\nsämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die\n1. „Wiederherstellung und Wiederaufbau des Zainoel Abidin        im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung der in Arti-\nHospital Banda Aceh“ bis zu 12 000 000,– EUR (in Worten:    kel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der Republik Indonesien\nzwölf Millionen Euro),                                      erhoben werden."]}