{"id":"bgbl2-2005-9-2","kind":"bgbl2","year":2005,"number":9,"date":"2005-04-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/9#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-9-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_9.pdf#page=4","order":2,"title":"Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2005-02-14T00:00:00Z","page":348,"pdf_page":4,"num_pages":2,"content":["348              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2005\nparks/Klein- und Mittelunternehmens-Förderung“ vorgese-                  Gesundheitshilfe“ – Finanzierungsbeitrag, „Aufforstung V“)\nhene Darlehen in Höhe von 10 000 000,– DM (in Worten:                    für das Vorhaben „Kreditprogramm Industrieparks/Klein-\nzehn Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro                      und Mittelunternehmens-Förderung“ vorgesehene Darlehen\n5 112 918,81 EUR, in Worten: fünf Millionen einhundert-                  in Höhe von 10 000 000,– DM (in Worten: zehn Millionen\nzwölftausendneunhundertachtzehn 81/100 Euro) mit einem                   Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro 5 112 918,81 EUR, in\nBetrag von 2 556 459,41 EUR (in Worten: zwei Millionen                   Worten: fünf Millionen einhundertzwölftausendneunhundert-\nfünfhundertsechsundfünfzigtausendvierhundertneunund-                     achtzehn 81/100 Euro) mit einem Betrag von 5 112 918,81\nfünfzig 41/100 Euro);                                                    Euro (in Worten: fünf Millionen einhundertzwölftausendneun-\nhundertachtzehn 81/100 Euro).\n3. das in dem Abkommen vom 6. Oktober 2000 zwischen\nunseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenar-\nbeit 1999, Teil II (Vorhaben „Kreditprogramm Industrie-                                         Artikel 6\nparks/Klein- und Mittelunternehmens-Förderung“, „Sektor-                Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nprogramm Gesundheitshilfe“ – Darlehen, „Sektorprogramm                Kraft.\nGeschehen zu Hanoi am 9. Oktober 2004 in zwei Urschriften,\njede in deutscher, vietnamesischer und englischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Ausle-\ngung des deutschen und des vietnamesischen Wortlauts ist der\nenglische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nC h r i s t i a n - L u d w i g We b e r- L o r t s c h\nFür die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nNguyen Sinh Hung\nBekanntmachung\ndes deutsch-vietnamesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 14. Februar 2005\nDas in Hanoi am 9. Oktober 2004 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen\nRepublik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit\n2004, Teil I, ist nach seinem Artikel 5\nam 9. Oktober 2004\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 14. Februar 2005\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nD r. U r s u l a S c h ä f e r - P r e u s s","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2005                       349\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2004, Teil I\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland           träge zur Vorbereitung des in Absatz 1 genannten Vorhabens\noder weitere Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaß-\nund\nnahmen zur Durchführung und Betreuung des in Absatz 1\ndie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam –      genannten Vorhabens von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen       erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialisti-         (4) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-\nschen Republik Vietnam,                                          nahmen nach Absatz 1 Nummer 2 werden in Darlehen umge-\nwandelt, wenn sie nicht für solche Maßnahmen verwendet wer-\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch         den.\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und\nzu vertiefen,\nArtikel 2\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                             (1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden,\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwi-\nin der Sozialistischen Republik Vietnam beizutragen,             schen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und den Empfängern\ndes Darlehens beziehungsweise des Finanzierungsbeitrags zu\nunter Bezugnahme auf die Regierungsverhandlungen vom          schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik Deutsch-\n14. bis 15. September 2004 –                                     land geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.\nsind wie folgt übereingekommen:                                  (2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 Nummern 1 bis 2\ngenannten Beträge entfällt, soweit nicht innerhalb einer Frist von\n8 Jahren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Darlehens-\nArtikel 1                            beziehungsweise Finanzierungsverträge geschlossen wurden.\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-       Für diese Beträge endet diese Frist mit Ablauf des 31. Dezember\nlicht es der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, von 2012.\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, folgende\n(3) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam,\nBeträge für das Vorhaben „Sektorprogramm zur Förderung klei-\nsoweit sie nicht selbst Darlehensnehmerin ist, wird gegenüber\nner und mittlerer Unternehmen“ zu erhalten:\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau alle Zahlungen in Euro in\n1. ein Darlehen bis zu 20 000 000,– EUR (in Worten: zwanzig      Erfüllung von Verbindlichkeiten der Darlehensnehmer aufgrund\nMillionen Euro);                                            der nach Absatz 1 zu schließenden Verträge garantieren.\n2. einen Finanzierungsbeitrag für eine notwendige Begleitmaß-       (4) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam,\nnahme dieses Vorhabens bis zur Höhe von 370 000,– EUR       soweit sie nicht Empfänger der Finanzierungsbeiträge ist, wird\n(in Worten: dreihundertsiebzigtausend Euro),                etwaige Rückzahlungsansprüche, die aufgrund der nach Ab-\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieses Vorhabens      satz 1 zu schließenden Finanzierungsverträge entstehen kön-\nfestgestellt worden ist.                                         nen, gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau garantieren.\n(2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                   Artikel 3\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam durch\nDie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam stellt die\nandere Vorhaben ersetzt werden.\nKreditanstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es     sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit\nder Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zu einem      Abschluss und Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge\nspäteren Zeitpunkt ermöglicht, Darlehen oder Finanzierungsbei-   in der Sozialistischen Republik Vietnam erhoben werden."]}