{"id":"bgbl2-2005-6-5","kind":"bgbl2","year":2005,"number":6,"date":"2005-03-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/6#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-6-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_6.pdf#page=9","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe","law_date":"2005-01-24T00:00:00Z","page":193,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 4. März 2005 193\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter\nund unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe\nVom 24. Januar 2005\nDas Europäische Übereinkommen vom 26. November 1987 zur Verhütung\nvon Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe\n(BGBl. 1989 II S. 946) ist nach seinem Artikel 19 Abs. 2 für\nSerbien und Montenegro                                      am 1. Juli 2004\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n14. Oktober 2002 (BGBl. II S. 2807).\nBerlin, den 24. Januar 2005\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r\nBekanntmachung\nder deutsch-koreanischen Vereinbarung\nüber die Übernahme von Personen, die die Einreise-\noder Aufenthaltsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllen\nVom 24. Januar 2005\nDie in Seoul am 10. Dezember 2004 unterzeichnete\nVereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung der Republik Korea\nüber die Übernahme von Personen, die die Einreise- oder\nAufenthaltsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr erfül-\nlen, wird nachstehend veröffentlicht.\nDie Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Ver-\neinbarung erfolgt, sobald die Voraussetzungen nach\nihrem Artikel 15 Abs. 1 erfüllt sind.\nBerlin, den 24. Januar 2005\nBundesministerium des Innern\nIm Auftrag\nLehnguth"]}