{"id":"bgbl2-2005-5-1","kind":"bgbl2","year":2005,"number":5,"date":"2005-02-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/5#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-5-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_5.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere","law_date":"2005-01-11T00:00:00Z","page":154,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["154         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2005\nTag                                                            Inhalt                                                                                 Seite\n21.1. 2005 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen\nund Vergünstigungen an das Unternehmen „Eagle Group International, Inc.“ (Nr. DOCPER-TC-09-03)                                                    178\n21.1. 2005 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen\nund Vergünstigungen an die Unternehmen „Science Applications International Corporation“, „Sytex\nIncorporated“ und „CACI Premier Technology, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-11-13, DOCPER-AS-34-01 und\nDOCPER-AS-24-10) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  180\n25.1. 2005 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Festlegung globaler tech-\nnischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) ein-\ngebaut und/oder verwendet werden können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 183\n25.1. 2005 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von Cartagena über die biologische\nSicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      183\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Protokolls über die NATO-Hauptquartiere\nVom 11. Januar 2005\nDas Protokoll vom 28. August 1952 über die Rechtsstellung der auf Grund\ndes Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquar-\ntiere (BGBl. 1969 II S. 1997) ist nach seinem Artikel 16 Abs. 1 in Verbindung mit\nArtikel XVIII Abs. 3 des Abkommens vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien\ndes Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (BGBl. 1961 II\nS. 1183, 1190) für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:\nBulgarien                                                                         am 3. November 2004\nEstland                                                                           am 26. Dezember 2004\nRumänien                                                                          am 4. Dezember 2004.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n17. November 2004 (BGBl. II S. 1685).\nBerlin, den 11. Januar 2005\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r"]}