{"id":"bgbl2-2005-4-5","kind":"bgbl2","year":2005,"number":4,"date":"2005-02-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/4#page=36","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-4-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_4.pdf#page=36","order":5,"title":"Bekanntmachung der deutsch-nepalesischen Vereinbarung zur Änderung von Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2004-12-06T00:00:00Z","page":140,"pdf_page":36,"num_pages":2,"content":["140 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 10. Februar 2005\nEidgenössisches Departement                                     Bern, den 29. Januar 2003\nfür auswärtige Angelegenheiten\nDas Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beehrt sich, der Bot-\nschaft der Bundesrepublik Deutschland den Empfang ihrer Verbalnote vom 29. Januar\n2003 anzuzeigen, welche folgenden Wortlaut hat:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nDas Departement beehrt sich, der Botschaft mitzuteilen, dass der Schweizerische Bun-\ndesrat mit der vorliegenden Regelung einverstanden ist. Die Verbalnote der Botschaft und\ndie Antwortnote des Departements bilden eine Vereinbarung zwischen den beiden Regie-\nrungen, die am 29. Januar 2003 in Kraft tritt.\nDas Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten benützt auch diesen\nAnlass, um die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland seiner ausgezeichneten Hoch-\nachtung zu versichern.\nBotschaft der\nBundesrepublik Deutschland\nBern\nBekanntmachung\nder deutsch-nepalesischen Vereinbarung\nzur Änderung von Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 6. Dezember 2004\nDie in Kathmandu durch Notenwechsel vom 8. Dezem-\nber 2003/26. April 2004 getroffene Vereinbarung zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund Seiner Majestät Regierung von Nepal zur Änderung\nvon Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit (Jahr\n2000) – BGBl. 2000 II S. 1367 – und (2000, 2001, 2002)\n– BGBl. 2004 II S. 377 – ist nach ihrem letzten Absatz\nam 26. April 2004\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 6. Dezember 2004\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nAdolf Kloke-Lesch","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 10. Februar 2005        141\nDer Botschafter                                             Kathmandu, 8. Dezember 2003\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Staatssekretär,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme\nauf das Abkommen vom 12. Juli 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und Seiner Majestät Regierung von Nepal über Finanzielle Zusammenarbeit\n(Jahr 2000) und das Abkommen vom 7. August 2003 zwischen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland und Seiner Majestät Regierung von Nepal über Finanzielle\nZusammenarbeit (2000, 2001, 2002) folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Die im Abkommen vom 12. Juli 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und Seiner Majestät Regierung von Nepal über Finanzielle Zusammen-\narbeit (Jahr 2000) in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d für das Vorhaben „Programm zur\nFörderung erneuerbarer Energien“ vorgesehenen Finanzierungsbeiträge in Höhe von\nbis zu 17 000 000,– DM (in Worten: siebzehn Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich\nin Euro 8 691 961,98, in Worten: acht Millionen sechshunderteinundneunzigtausend-\nneunhunderteinundsechzig 98/100 Euro) werden in Höhe von 6 135 502,57 EUR (in\nWorten: sechs Millionen einhundertfünfunddreißigtausendfünfhundertzwei 57/100\nEuro) reprogrammiert und als Finanzierungsbeiträge für das Vorhaben „Wasserkraft-\nwerk Middle Marsyangdi“ verwendet.\n2. Die im Abkommen vom 7. August 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und Seiner Majestät Regierung von Nepal über Finanzielle Zusammenar-\nbeit (2000, 2001, 2002) in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 für das Vorhaben „Programm\nzur Förderung erneuerbarer Energien“ (Programme for the Support of Renewable\nEnergies) vorgesehenen Finanzierungsbeiträge in Höhe von bis zu 6 135 502,57 EUR\n(in Worten: sechs Millionen einhundertfünfunddreißigtausendfünfhundertzwei 57/100)\nwerden in Höhe von 4 090 335,05 EUR (in Worten: vier Millionen neunzigtausenddrei-\nhundertfünfunddreißig 05/100 Euro) reprogrammiert und als Finanzierungsbeiträge für\ndas Vorhaben „Wasserkraftwerk Middle Marsyangdi“ verwendet.\n3. Die im Abkommen vom 7. August 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und Seiner Majestät Regierung von Nepal über Finanzielle Zusammen-\narbeit (2000, 2001, 2002) in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2 für das Vorhaben „Biogas-\nprogramm Bhaktapur“ vorgesehenen Finanzierungsbeiträge in Höhe von 511 291,88\nEUR (in Worten: fünfhundertelftausendzweihunderteinundneunzig 88/100 Euro) wer-\nden reprogrammiert und als Finanzierungsbeiträge für das Vorhaben „Wasserkraft-\nwerk Middle Marsyangdi“ verwendet.\n4. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der eingangs erwähnten Abkommen vom\n12. Juli 2000 und vom 7. August 2003 über Finanzielle Zusammenarbeit auch für diese\nVereinbarung.\n5. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich Seiner Majestät Regierung von Nepal mit den unter Nummern 1 bis 5\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einver-\nständnis Seiner Majestät Regierung von Nepal zum Ausdruck bringende Antwortnote\neine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer\nAntwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Staatssekretär, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten\nHochachtung.\nLemp\nAn den\nStaatssekretär im Finanzministerium\nSeiner Majestät Regierung von Nepal\nHerrn Bhanu Prasad Acharya\nKathmandu"]}