{"id":"bgbl2-2005-25-4","kind":"bgbl2","year":2005,"number":25,"date":"2005-10-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/25#page=33","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-25-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_25.pdf#page=33","order":4,"title":"Bekanntmachung der deutsch-bangladeschischen Vereinbarung zu Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2005-09-14T00:00:00Z","page":1177,"pdf_page":33,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 19. Oktober 2005                   1177\nBekanntmachung\nder deutsch-bangladeschischen Vereinbarung\nzu Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 14. September 2005\nDie in Dhaka durch Notenwechsel vom 8. Juni 2005 getroffene Vereinba-\nrung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Volksrepublik Bangladesch (Vorhaben „Modernisierung Kraftwerk\nAshuganj“) zu den Abkommen vom 17. Januar 1984 (BGBl. 1984 II S. 227) und\n14. November 1984 (BGBl. 1985 II S. 82) über Finanzielle Zusammenarbeit\nsowie zu den Abkommen vom 12. Oktober 1995 über Finanzielle Zusammenar-\nbeit 1993 (BGBl. 1996 II S. 147) und 13. August 1997 über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit 1996 (BGBl. 1997 II S. 2137) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 8. Juni 2005\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 14. September 2005\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. U r s u l a S c h ä f e r - P r e u s s\nDer Geschäftsträger ad interim                                         Dhaka, den 8. Juni 2005\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Unterstaatssekretär,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nunter Bezugnahme auf Ziffer 4.2.1 des Protokolls der Regierungsverhandlungen vom\n27. November 1997 und Ziffer 4.1 des Protokolls der Regierungsverhandlungen vom\n9. Dezember 1998 folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Die nachfolgend genannten Finanzierungsbeiträge werden mit den nachfolgend ge-\nnannten Beträgen reprogrammiert und mit einer Gesamtsumme von 12 015 359,20\nEUR (in Worten: zwölf Millionen fünfzehntausenddreihundertneunundfünfzig Euro und\nzwanzig Cent) als Finanzierungsbeitrag für das Vorhaben „Modernisierung Kraftwerk\nAshuganj“ verwendet, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt\nworden ist:\na) der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens vom 17. Januar 1984 zwi-\nschen unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit für das Vor-\nhaben „Stromübertragungsleitung Ashuganj-Comilla“ vorgesehene Finanzie-\nrungsbeitrag in Höhe von bis zu 36 000 000,– DM (in Worten: sechsunddreißig Mil-\nlionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro: 18 406 507,72 EUR, in Worten: acht-\nzehn Millionen vierhundertsechstausendfünfhundertsieben Euro und zweiund-\nsiebzig Cent) mit einem Betrag von 544 656,06 EUR (in Worten: fünfhundertvier-\nundvierzigtausendsechshundertsechsundfünfzig Euro und sechs Cent);\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de","1178        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 19. Oktober 2005\nb) der in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens vom 14. November 1984\nzwischen unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit für das\nVorhaben „Einführung der digitalen Vermittlungstechnik“ vorgesehene Finanzie-\nrungsbeitrag in Höhe von bis zu 40 000 000,– DM (in Worten: vierzig Millionen\nDeutsche Mark; nachrichtlich in Euro: 20 451 675,25 EUR, in Worten: zwanzig Mil-\nlionen vierhunderteinundfünfzigtausendsechshundertfünfundsiebzig Euro und\nfünfundzwanzig Cent) mit einem Betrag von 2 267 449,28 EUR (in Worten: zwei\nMillionen zweihundertsiebenundsechzigtausendvierhundertneunundvierzig Euro\nund achtundzwanzig Cent);\nc) der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens vom 12. Oktober 1995 zwi-\nschen unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit 1993 (Vor-\nhaben „Streckenlokomotiven“, „Blindleistungskompensation“, „Förderung priva-\nter Klein- und Mittelbetriebe“, „Förderung des Bildungswesens“ und „Reduzie-\nrung der Systemverluste im Energiesektor“) für das Vorhaben „Blindleistungskom-\npensation“ vorgesehene Finanzierungsbeitrag in Höhe von bis zu 2 500 000,– DM\n(in Worten: zwei Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark; nachrichtlich in\nEuro: 1 278 229,70 EUR, in Worten: eine Million zweihundertachtundsiebzig-\ntausendzweihundertneunundzwanzig Euro und siebzig Cent) mit einem Betrag\nvon 511 291,88 EUR (in Worten: fünfhundertelftausendzweihunderteinundneunzig\nEuro und achtundachtzig Cent);\nd) der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Abkommens vom 13. August 1997 zwi-\nschen unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit 1996 für das\nVorhaben „230 KV-Übertragungsleitung Comilla-Chittagong“ vorgesehene Finan-\nzierungsbeitrag in Höhe von bis zu 30 000 000,– DM (in Worten: dreißig Millionen\nDeutsche Mark; nachrichtlich in Euro: 15 338 756,44 EUR, in Worten: fünfzehn\nMillionen dreihundertachtunddreißigtausendsiebenhundertsechsundfünfzig Euro\nund vierundvierzig Cent) mit einem Betrag von 8 691 961,98 EUR (in Worten: acht\nMillionen sechshunderteinundneunzigtausendneunhunderteinundsechzig Euro\nund achtundneunzig Cent).\n2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der erwähnten Abkommen auch für diese Ver-\neinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Volksrepublik Bangladesch mit den in den Nummern 1\nbis 3 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Ein-\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Vereinbarung zwi-\nschen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Unterstaatssekretär, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten\nHochachtung.\nNicolai\nAn den\nUnterstaatssekretär in der Abteilung\nfür wirtschaftliche Beziehungen\nim Finanzministerium\nder Volksrepublik Bangladesch\nHerrn Md. Shafiqul Islam\nDhaka\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de"]}