{"id":"bgbl2-2005-23-13","kind":"bgbl2","year":2005,"number":23,"date":"2005-09-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/23#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-23-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_23.pdf#page=27","order":13,"title":"Bekanntmachung einer Änderung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 29. Juni 2001 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet analytischer Tätigkeiten für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind","law_date":"2005-08-26T00:00:00Z","page":1115,"pdf_page":27,"num_pages":6,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 27. September 2005 1115\nBekanntmachung\neiner Änderung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 29. Juni 2001\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet\nanalytischer Tätigkeiten für die in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind\nVom 26. August 2005\nAm 28. Juli 2005 ist in Berlin durch Notenwechsel eine Änderungsverein-\nbarung zu der Vereinbarung vom 29. Juni 2001 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen gemäß\nArtikel 72 Abs. 5 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut an Unter-\nnehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet analytischer Tätigkeiten für\ndie in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten\nStaaten beauftragt sind (Rahmenvereinbarung) (BGBl. 2001 II S. 1018, 2003 II\nS. 1540), geschlossen worden. Die Änderungsvereinbarung ist nach ihrer\nInkrafttretensklausel\nam 28. Juli 2005\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 26. August 2005\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h M ü l l e r","1116 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 27. September 2005\nAuswärtiges Amt                                                  Berlin, den 28. Juli 2005\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Ver-\neinigten Staaten von Amerika Nummer 1088 vom 28. Juli 2005 zu bestätigen, die wie folgt\nlautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nder Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form\ndes Notenwechsels vom 29. Juni 2001 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom\n11. August 2003 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und\nVergünstigungen an Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet analytischer\nTätigkeiten für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinig-\nten Staaten beauftragt sind, im Auftrag der Regierung der Vereinigten Staaten von Ame-\nrika nachfolgende Änderungsvereinbarung vorzuschlagen:\n1. Der Anhang zum Verbalnotenwechsel vom 29. Juni 2001 in der Fassung der Ände-\nrungsvereinbarung vom 11. August 2003 betreffend Artikel 72 ZA-NTS Analytische\nDienstleistungen wird durch einen neu gefassten Anhang ersetzt. Der geänderte\nAnhang ist dieser Verbalnote beigefügt und wird Bestandteil dieser Verbalnote.\nDie Vertreter der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten\nStaaten von Amerika haben die geplanten Änderungen in gemeinsamen Gesprächen\neingehend erörtert. Ziel der Änderungen ist die Vereinfachung der Verwaltungsverfah-\nren. Auf die unter Nummer 1, letzter Satz der Vereinbarung vom 29. Juni 2001 in der\nFassung der Änderungsvereinbarung vom 11. August 2003 zwischen der Regierung\nder Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland vorgesehene Möglichkeit der Änderung der Liste wird Bezug genommen.\n2. Diese Änderungsvereinbarung tritt am 28. Juli 2005 in Kraft.\n3. Diese Änderungsvereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern 1\nbis 3 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen\nAmts eine Änderungsvereinbarung zu der vorgenannten Vereinbarung vom 29. Juni 2001\nin der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 11. August 2003 bilden, die am 28. Juli\n2005 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlä-\ngen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Dem-\ngemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Num-\nmer 1088 vom 28. Juli 2005 und diese Antwortnote eine Änderungsvereinbarung zu der\nVereinbarung vom 29. Juni 2001 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom\n11. August 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen und\nVergünstigungen an Unternehmen, die mit Analytischen Dienstleistungen für die in der\nBundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt\nsind, die am 28. Juli 2005 in Kraft tritt.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 27. September 2005       1117\nGeänderte Fassung\ndes Anhangs zum Verbalnotenwechsel vom 29. Juni 2001\nbetreffend Artikel 72 ZA-NTS\nAnalytische Dienstleistungen\nI. Planner:\nEntwickelt Pläne und Konzepte. Gestaltet Anforderungen zur Datenerfassung in Unter-\nstützung der Planung. Steht hochrangigen Führungskräften mit Rat und Empfehlungen\nhinsichtlich der Pläne und Konzepte zur Seite. ANFORDERUNGEN: Bachelor’s Degree\nund 10 Jahre spezifische Militärerfahrung ODER 15 Jahre spezifische Militärerfahrung.\nTätigkeit                          Tätigkeitsbeschreibung                   Querverweis\nMilitary Planner   1  Entwickelt, überprüft und überarbeitet Pläne. a, b, c, d, e\nFührt eine oder mehrere der folgenden oder\nanverwandten Tätigkeiten aus: 1) Entwickelt mili-\ntärische Pläne für den Ernstfall und Einsatzpläne\nfür ein oder mehrere Fachgebiete. 2) Liefert Richt-\nlinien und technische Hilfe bei der Entwicklung\nvon Plänen und Befehlen, um Einsätze und Übun-\ngen zu unterstützen. 3) Plant, überprüft, koordi-\nniert, bewertet und integriert Maßnahmen, die zur\nUnterstützung von derzeitigen und zukünftigen\nmilitärischen Aufträgen benötigt werden. 4) Be-\nwertet die Einsatzfähigkeit und ermittelt die Leis-\ntungsfähigkeit von Einheiten, Kommandeuren und\nStabselementen; entwickelt, überprüft und über-\narbeitet Pläne und Maßstäbe für die militärische\nAusbildung.\nII. Analyst:\nAnalysiert Pläne, Daten, nachrichtendienstliche Informationen oder Systeme. Entwickelt\nEinschätzungen und gibt Empfehlungen bei Mängeln ab. Integriert Informationen aus einer\nVielzahl von Quellen in mehrere Systeme; gewährleistet das Zusammenspiel von Syste-\nmen. Sammelt Daten für die Analyse. Entwickelt Produkte auf der Grundlage von Analy-\nsen. ANFORDERUNGEN: Master’s Degree in einem anverwandten Fachgebiet und 3 Jahre\nfachspezifische Erfahrung ODER Bachelor’s Degree in einem anverwandten Fachgebiet\nund 6 Jahre fachspezifische Erfahrung ODER 10 Jahre fachspezifische Erfahrung.\nTätigkeit                          Tätigkeitsbeschreibung                   Querverweis\nProcess            1  Analysiert und überarbeitet Abläufe. Führt eine a, t\nAnalyst               oder mehrere der folgenden oder anverwandten\nTätigkeiten aus: 1) Analysiert und überarbeitet\nAuftragsabläufe durch Anwendung von Überar-\nbeitungsprinzipien aus dem privatwirtschaftlichen\nBereich. 2) Schlägt Änderungen vor und unter-\nstützt deren Umsetzung. 3) Unterstützt die Teil-\nnahme an damit zusammenhängenden Studien.\n4) Entwickelt Hilfsmittel und Informationssysteme,\ndie zur Unterstützung des Verwaltungsablaufs\nbenötigt werden.\nIntelligence       2  Analysiert und integriert nachrichtendienstli- b, c, d, e, f, g,\nAnalyst               che Daten, Pläne oder Systeme. Führt eine oder j, k, l, p, q, r\nmehrere der folgenden oder anverwandten Tätig-\nkeiten aus: 1) Analysiert, überprüft und integriert\nnachrichtendienstliche Daten aus einer Vielzahl\nvon Quellen. 2) Bedient nachrichtendienstliche\nSysteme und Auswertungssysteme. 3) Erstellt\nBedrohungsanalysen und gibt Empfehlungen zur\nUnterstützung von militärischer Ausbildung, Ent-\nwicklung von Grundsätzen und/oder realistischen\nKonfliktszenarien. 4) Gestaltet, entwickelt, erstellt\nund realisiert Systeme für Nachrichtendienst,\nÜberwachung und Aufklärung (ISR-Systeme);\nanalysiert nachrichtendienstliche Verfahren, Sys-\nteme, Programme und Vorschläge zur Abgabe\ngeeigneter Empfehlungen. 5) Entwickelt und koor-\ndiniert nachrichtendienstliche Pläne und Anforde-\nrungen.","1118 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 27. September 2005\nTätigkeit                         Tätigkeitsbeschreibung                  Querverweis\nForce             3  Analysiert und definiert Systemanforderungen. h\nProtection           Führt eine oder mehrere der folgenden oder\nAnalyst              anverwandten Tätigkeiten aus: 1) Analysiert und\nbewertet wichtige Antiterrorismus-/Truppen-\nschutzprogramme und Anwenderanforderungen.\n2) Definiert Systemziele und erarbeitet Spezifika-\ntionen für die Systemgestaltung. 3) Identifiziert\nalternative Ansätze und wählt geeignete Metho-\nden auf der Grundlage strategischer, doktrinärer\nund politischer Grundsätze aus.\nMilitary          4  Forscht und analysiert. Führt eine oder mehrere i\nAnalyst              der folgenden oder anverwandten Tätigkeiten\naus: 1) Führt Analysen durch, entwickelt Pläne\nund ermöglicht deren Umsetzung. 2) Analysiert\nund entwickelt Konzepte für strategische Einsät-\nze, operative und logistische Fragen, Organisati-\nonsstruktur, Ausrüstung und Modernisierung der\nStreitkräfte/Übungen und Ausbildung und C4ISR\n(Command, Control, Computer, Communications,\nIntelligence, Surveillance, Reconaissance).\nSimulation        5  Analysiert und entwickelt militärische Simula- o, p\nAnalyst              tionen. Führt eine oder mehrere der folgenden\noder anverwandten Tätigkeiten aus: 1) Analysiert\nAnforderungen für die Ausbildung der Einheit und\nentwickelt     Computersimulationsübungen         zu\nderen Erfüllung. 2) Analysiert die Leistung der Ein-\nheit bei Computersimulationsübungen. 3) Entwirft\nÜbungsszenarien, Einsatzpläne und Befehle zur\nUnterstützung von Übungen. 4) Testet und bewer-\ntet Computersimulationsdatenbanken und ge-\nwährleistet, dass die Simulationen militärische\nEinsätze richtig darstellen.\nFunctional        6  Forscht und analysiert. Führt eine oder mehrere m, n, u, v\nAnalyst              der folgenden oder anverwandten Tätigkeiten\naus: 1) Untersucht und analysiert Pläne, Kon-\nzepte, Organisationen und Anforderungen für\nein oder mehrere Gefechtsfeld-Betriebssysteme\n(Logistik, Führung, usw.). 2) Bewertet derzeitige\nInteroperabilität und Wirksamkeit und gibt Emp-\nfehlungen zur Verbesserung zukünftiger Einsätze\nab. 3) Bewertet Ausbildungsanforderungen und\nentwickelt Ausbildungsprogramme, um dafür zu\nsorgen, dass die militärische Ausbildung derzeiti-\nge und zukünftige Einsätze unterstützt.\nScientist         7  Analysiert. Führt eine oder mehrere der folgen- s\nden oder anverwandten Tätigkeiten aus: 1) Plant\nund leitet Feldversuche. 2) Führt komplexe Daten-\nanalysen durch und erstellt eine Vielzahl von tech-\nnischen Berichten und Unterrichtungen, ein-\nschließlich Verfahren und Pläne. 3) Entwickelt\nMethoden zum Erwerb, zur Analyse und zur Verar-\nbeitung technischer Daten.\nIII. Advisor:\nStellt zwischen den Programmen der US- und der internationalen Streitkräfteführer eine\nVerbindung her. Gibt Ratschläge und Empfehlungen an Kommandeure in den höchsten\nFührungsebenen auf der Grundlage militärischer Fachkenntnisse. Evaluiert Ergebnisse\nund entwickelt Schlussfolgerungen.\nTätigkeit                         Tätigkeitsbeschreibung                  Querverweis\nPolitical         1  Berät. Führt eine oder mehrere der folgenden a, b\nMilitary             oder artverwandten Tätigkeiten aus: 1) Dokumen-\nAdvisor/Facili-      tiert und analysiert Führungsstile von früheren und\ntator                derzeitigen kommandierenden Generälen mit\nSchwerpunkt auf friedenserhaltenden Einsätzen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 27. September 2005     1119\nTätigkeit                          Tätigkeitsbeschreibung                 Querverweis\n2) Erfasst systematisch Erkenntnisse, operative a, b\nKonzepte, Problemstellungen und -lösungen usw.\nder militärischen Führung im Rahmen von Erfah-\nrungswerten. 3) Gibt professionellen militärstrate-\ngischen Rat und Hilfestellung zur Unterstützung\nder höchsten Führungskräfte des Kommandos,\num die Effizienz zu maximieren. ANFORDERUN-\nGEN: Bachelor’s Degree, 20 Jahre militärische\nErfahrung, mindestens 10 davon als Officer.\nArms Control       2  Berät. Führt eine oder mehrere der folgenden c\nAdvisor               oder artverwandten Tätigkeiten aus: 1) Bietet\nfachkundige Unterstützung bei der technischen\nRüstungskontrolle im Planungsbereich. 2) Ge-\nwährleistet die Einhaltung von Verpflichtungen\naus internationalen Rüstungskontrollverträgen\ndurch das Kommando. 3) Bewertet und minimiert\ndie Auswirkungen der Rüstungskontrolle, die Ein-\nsätze beeinträchtigen. Unterstützt die Schwer-\npunktbereiche des Kommandeurs bei Einsätzen\nund Einsatzbereitschaft. 4) Unterstützt für den\nEinsatz wesentliche Aufgaben bei der Förderung\nvon gemeinsamen NATO- und Koalitionsaufgaben\nzur Förderung der regionalen Stabilität und Bereit-\nstellung ausgebildeter und einsatzbereiter Trup-\npen. 5) Gibt fachkundigen Rat in den folgenden\nRüstungskontrollbereichen: Planung, Richtlinien\nund Grundsätze; Nichtverbreitungsgrundsätze;\nAusbildung; Ausrüstungsforschung, -entwicklung\nund beschaffung. 6) Unterstützt die Ausarbeitung\nvon Rüstungskontrollplänen und überprüft vor-\nhandene Pläne im Hinblick auf die Einhaltung der\nVerträge. 7) Entwickelt Einsatzbefehle und Pläne\nzur Unterstützung der Rüstungskontrollübungen\nund Ausbildung. 8) Bereitet Standorte auf die ver-\ntraglich vorgesehenen Inspektionen vor. 9) Rea-\ngiert auf Rüstungskontrollanforderungen. AN-\nFORDERUNGEN: Spezielle militärische Ausbil-\ndung im Bereich Rüstungskontrolle und/oder\nMassenvernichtungswaffen; 5 Jahre fachspezifi-\nsche Erfahrung beim US-Militär.\nI V. Tr a i n e r :\nVerantwortlich für die Ausbildung der Streitkräfte in bestimmten Fachgebieten. ANFOR-\nDERUNGEN: Master’s Degree in einem verwandten Fachgebiet und 3 Jahre fachspezifi-\nsche Erfahrung ODER Bachelor’s Degree in einem verwandten Fachgebiet und 6 Jahre\nfachspezifische Erfahrung ODER 10 Jahre fachspezifische Erfahrung.\nTätigkeit                          Tätigkeitsbeschreibung                 Querverweis\nTraining           1  Verantwortlich für die Ausbildung der Streit- a\nSpecialist            kräfte. Führt eine oder mehrere der folgenden\noder anverwandten Tätigkeiten aus: 1) Arbeitet\neng mit den Streitkräften zusammen und liefert\nmaßgeschneiderte Informationen, um die Kampf-\nkraft zu erhöhen. 2) Verfügt über anspruchsvolle\nmilitärische Fachkenntnisse und Fähigkeiten in\nVerbindung mit anderen technischen Fähigkeiten,\num zu gewährleisten, dass optimierte Ernstfall-\nund Einsatzpläne entwickelt werden. 3) Entwickelt\nAusbildungspläne und/oder bildet US-Truppen\nauf einem oder mehreren Fachgebieten oder in\nallgemeinen Gefechtsfähigkeiten aus. 4) Bewertet\nAuszubildende und Ausbildungspläne, um zu ge-\nwährleisten, dass Ausbildungsziele erreicht wer-\nden.","1120                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 27. September 2005\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0, Telefax: (02 21) 9 76 68-3 36\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. Einzelstücke je an-\ngefangene 16 Seiten 1,40 € zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. 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ANFORDERUNGEN:\nMüssen die Mindestanforderungen für die vorherrschende Position im Bereich Analyti-\nsche Dienstleistungen unter ihrer Aufsicht erfüllen.\nTätigkeit                               Tätigkeitsbeschreibung                     Querverweis\nProgram/             1   Leitet/beaufsichtigt. Erfüllt nichtadministrative a\nProject                  leitende und aufsichtführende Aufgaben und\nManager                  unterstützt alle Anstrengungen zur Erfüllung des\nVertrags, einschließlich des Einsatzes anerkannter\nAuftragnehmer auf dem Gebiet der analytischen\nDienstleistungen."]}