{"id":"bgbl2-2005-2-7","kind":"bgbl2","year":2005,"number":2,"date":"2005-01-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/2#page=46","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-2-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_2.pdf#page=46","order":7,"title":"Bekanntmachung der deutsch-rumänischen Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung vom 31. Juli 1990 über die Entsendung rumänischer Arbeitnehmer aus in Rumänien ansässigen Unternehmen zur Beschäftigung auf der Grundlage von Werkverträgen","law_date":"2004-12-14T00:00:00Z","page":62,"pdf_page":46,"num_pages":1,"content":["62     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2005\nBekanntmachung\nder deutsch-rumänischen Vereinbarung\nzur Änderung der Vereinbarung vom 31. Juli 1990\nüber die Entsendung rumänischer Arbeitnehmer aus in Rumänien\nansässigen Unternehmen zur Beschäftigung auf der Grundlage von Werkverträgen\nVom 14. Dezember 2004\nDie in Bukarest am 29. September 2004 durch Notenwechsel geschlossene\nVereinbarung zur Änderung der Vereinbarung vom 31. Juli 1990 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien\nüber die Entsendung rumänischer Arbeitnehmer aus in Rumänien ansässigen\nUnternehmen zur Beschäftigung auf der Grundlage von Werkverträgen (BGBl.\n1991 II S. 666) in der durch die Vereinbarungen vom 14. Mai 1991 und vom\n4. Juli 1996 geänderten Fassung (BGBl. 1991 II S. 822; 1996 II S. 1303) ist nach\nihrer Inkrafttretensklausel\nam 29. September 2004\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBerlin, den 14. Dezember 2004\nBundesministerium\nfür Wirtschaft und Arbeit\nIm Auftrag\nBernd Buchheit\nDer Botschafter                                        Bukarest, den 29. September 2004\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland fol-\ngende Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung vom 31. Juli 1990 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien über die\nEntsendung rumänischer Arbeitnehmer aus in Rumänien ansässigen Unternehmen zur\nBeschäftigung auf der Grundlage von Werkverträgen in der durch die Vereinbarungen\nvom 14. Mai 1991 und vom 4. Juli 1996 geänderten Fassung vorzuschlagen:\n1. In Artikel 1 wird ein neuer Absatz 4 angefügt: „(4) Diese Vereinbarung gilt ab 1. Okto-\nber 2004 nicht für Arbeitnehmer im Bereich des Fleischerhandwerks und der Fleisch-\nindustrie.“\n2. Diese Vereinbarung wird in deutscher und rumänischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung von Rumänien mit den unter den Nummern 1 und 2 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis\nIhrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt\nund für dieselbe Dauer gilt wie die Vereinbarung vom 31. Juli 1990.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nWilfried Gruber\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nvon Rumänien\nHerrn Mircea Geoană"]}