{"id":"bgbl2-2005-2-6","kind":"bgbl2","year":2005,"number":2,"date":"2005-01-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/2#page=44","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-2-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_2.pdf#page=44","order":6,"title":"Bekanntmachung über die Änderung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 3. Juni 2004 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen \"Cherokee Nation Distributors, Inc.\" (Nr. DOCPER-TC-02-01)","law_date":"2004-12-10T00:00:00Z","page":60,"pdf_page":44,"num_pages":2,"content":["60 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2005\nBekanntmachung\nüber die Änderung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 3. Juni 2004\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „Cherokee Nation Distributors, Inc.“\n(Nr. DOCPER-TC-02-01)\nVom 10. Dezember 2004\nAm 18. November 2004 ist in Berlin durch Notenwechsel eine Änderungsver-\neinbarung zu der Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 3. Juni\n2004 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen\nund Vergünstigungen an das Unternehmen „Cherokee Nation Distributors“\n(Nr. DOCPER-TC-02-01) (BGBl. 2004 II S. 1030) geschlossen worden. Die\nÄnderungsvereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel rückwirkend\nzum 29. April 2004\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 10. Dezember 2004\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2005         61\nAuswärtiges Amt                                            Berlin, den 18. November 2004\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Ver-\neinigten Staaten von Amerika Nummer 1069 vom 18. November 2004 zu bestätigen, die\nwie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 3. Juni\n2004 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen Cherokee Nation Distributors, Inc. (Nr. DOCPER-TC-02-01) Folgen-\ndes mitzuteilen:\nDas Unternehmen Cherokee Nation Distributors, Inc. wurde mit Wirkung vom 29. April\n2004 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Die Botschaft der Ver-\neinigten Staaten von Amerika teilt gleichzeitig mit, dass der Unternehmensname seitdem\nCND, L.L.C. lautet und fügt hiermit die Vertragsmodifikation vom 31. August 2004 bei.\nAus diesem Grund schlägt die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika folgende\nÄnderungsvereinbarung vor:\n1. Im 2. und 4. Absatz der Note der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika vom\n3. Juni 2004 sowie unter Nummer 1 Satz 1, Nummer 2 Satz 1 und Nummer 6 Satz 1\nder Vereinbarung vom 3. Juni 2004 werden die Worte „Cherokee Nation Distributors,\nInc.“ durch die Worte „CND, L.L.C.“ ersetzt.\n2. Der zugrunde liegende Vertrag zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen Cherokee Nation Distributors, Inc. wurde geändert.\n3. Diese Änderungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 29. April 2004 in Kraft.\n4. Diese Änderungsvereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern 1\nbis 4 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen\nAmts eine Änderungsvereinbarung zu der vorgenannten Vereinbarung vom 3. Juni 2004\nbilden, die rückwirkend zum 29. April 2004 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlä-\ngen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Dem-\ngemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Num-\nmer 1069 vom 18. November 2004 und diese Antwortnote eine Änderungsvereinbarung\nzu der Vereinbarung vom 3. Juni 2004 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewäh-\nrung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen Cherokee Nation Distri-\nbutors, Inc. (Nr. DOCPER-TC-02-01), die rückwirkend zum 29. April 2004 in Kraft tritt und\nderen deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin"]}