{"id":"bgbl2-2005-19-2","kind":"bgbl2","year":2005,"number":19,"date":"2005-08-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/19#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-19-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_19.pdf#page=14","order":2,"title":"Bekanntmachung des deutsch-laotischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2005-07-07T00:00:00Z","page":870,"pdf_page":14,"num_pages":2,"content":["870              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2005\nBekanntmachung\ndes deutsch-laotischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 7. Juli 2005\nDas in Vientiane am 20. Juni 2005 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Demokratischen\nVolksrepublik Laos über Finanzielle Zusammenarbeit 2004\nist nach seinem Artikel 7\nam 20. Juni 2005\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 7. Juli 2005\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. U r s u l a S c h ä f e r - P r e u s s\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2004\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                  gemeinsam auszuwählenden Empfängern, von der Kreditanstalt\nfür Wiederaufbau (KfW), Frankfurt am Main, folgende Finanzie-\nund\nrungsbeiträge in Höhe von insgesamt 10 000 000,– EUR (in Wor-\ndie Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos –             ten: zehn Millionen Euro) zu erhalten:\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen             1. „Ländliche Infrastruktur im nördlichen Laos“ bis zu\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokra-                    1 500 000,– EUR (in Worten: eine Million fünfhunderttausend\ntischen Volksrepublik Laos,                                                 Euro);\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch               2. „Rehabilitierung der Nationalstraße 6, Phase II“ bis zu\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und               4 000 000,– EUR (in Worten: vier Millionen Euro);\nzu vertiefen,                                                          3. „Berufsbildungsprogramm“ bis zu 4 500 000,– EUR (in Wor-\nten: vier Millionen fünfhunderttausend Euro),\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vorhaben\nfestgestellt worden ist.\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung\nin der Demokratischen Volksrepublik Laos beizutragen,                     (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nunter Bezugnahme auf die Regierungsverhandlungen vom                land und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos\n28. Oktober 2004 in Luang Prabang –                                    durch andere Vorhaben ersetzt werden.\nsind wie folgt übereingekommen:                                        (3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nder Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos zu einem\nspäteren Zeitpunkt ermöglicht, Finanzierungsbeiträge zur Vor-\nArtikel 1\nbereitung der in Absatz 1 genannten Vorhaben oder für notwen-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-             dige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung der in\nlicht es der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos           Absatz 1 genannten Vorhaben von der Kreditanstalt für Wieder-\nund beziehungsweise oder anderen, von beiden Regierungen               aufbau zu erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2005                            871\nArtikel 2                                Betrag von 252 809,79 EUR (in Worten: zweihundertzweiund-\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten            fünfzigtausendachthundertneun Euro und neunundsiebzig Cent)\nBeträge, die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt        reprogrammiert und zusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Num-\nwerden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen            mer 1 erwähnte Vorhaben verwendet, wenn nach Prüfung des-\ndie zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und den Emp-         sen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\nfängern der Finanzierungsbeiträge zu schließenden Verträge, die          (3) Der im Abkommen vom 14. September 1995 zwischen der\nden in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvor-           Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nschriften unterliegen.                                               der Demokratischen Volksrepublik Laos über Finanzielle Zusam-\n(2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 Nummern 1 bis 3          menarbeit 1994 für das Vorhaben „Wasserversorgung Luang\ngenannten Beträge entfällt, soweit nicht innerhalb einer Frist von   Prabang II“ vorgesehene Finanzierungsbeitrag in Höhe von\nacht Jahren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Finanzie-         8 000 000,– DM (in Worten: acht Millionen Deutsche Mark;\nrungsverträge geschlossen wurden. Für diese Beträge endet            nachrichtlich in Euro 4 090 335,02 EUR, in Worten: vier Millionen\ndiese Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2012.                        neunzigtausenddreihundertfünfunddreißig Euro und zwei Cent)\nwird mit einem Betrag von 3 356,44 EUR (in Worten: dreitau-\n(3) Die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos,          senddreihundertsechsundfünfzig Euro und vierundvierzig Cent)\nsoweit sie nicht selbst Empfänger der Finanzierungsbeiträge ist,     reprogrammiert und zusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Num-\nwird etwaige Rückzahlungsansprüche, die aufgrund der nach            mer 2 erwähnte Vorhaben verwendet, wenn nach Prüfung des-\nAbsatz 1 zu schließenden Finanzierungsverträge entstehen kön-        sen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\nnen, gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau garantieren.\n(4) Der im Abkommen vom 22. Januar 1994 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nArtikel 3                                der Laotischen Demokratischen Volksrepublik über Finanzielle\nDie Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos stellt        Zusammenarbeit 1992 für das Vorhaben „Rehabilitierung der\ndie Kreditanstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und        Nationalstraße 6“ vorgesehene Finanzierungsbeitrag in Höhe\nsonstigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit         von 15 000 000,– DM (in Worten: fünfzehn Millionen Deutsche\nAbschluss und Durchführung der in Artikel 2 Absatz 1 erwähnten       Mark; nachrichtlich in Euro 7 669 378,22 EUR, in Worten: sieben\nVerträge in der Demokratischen Volksrepublik Laos erhoben            Millionen sechshundertneunundsechzigtausenddreihundertacht-\nwerden.                                                              undsiebzig Euro und zweiundzwanzig Cent) werden mit einem\nBetrag von 11 438,33 EUR (in Worten: elftausendvierhundert-\nArtikel 4                                achtunddreißig Euro und dreiunddreißig Cent) reprogrammiert\nund zusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2 erwähnte\nDie Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos über-\nVorhaben verwendet, wenn nach Prüfung dessen Förderungs-\nlässt bei den sich aus der Gewährung der Finanzierungsbeiträge\nwürdigkeit festgestellt worden ist.\nergebenden Transporten von Personen und Gütern im See- und\nLuftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der           (5) Der im Abkommen vom 22. Januar 1994 zwischen der\nVerkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die              Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\ngleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz       der Laotischen Demokratischen Volksrepublik über Finanzielle\nin der Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder erschwe-         Zusammenarbeit 1992 für das Vorhaben „Sektorbezogenes Pro-\nren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser      gramm Landwirtschaft“ vorgesehene Finanzierungsbeitrag in\nVerkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.                    Höhe von 6 000 000,– DM (in Worten: sechs Millionen Deutsche\nMark; nachrichtlich in Euro 3 067 751,29 EUR, in Worten: drei\nArtikel 5                                Millionen siebenundsechzigtausendsiebenhunderteinundfünfzig\nEuro und neunundzwanzig Cent) wird mit einem Betrag von\n(1) Der im Abkommen vom 26. Januar 2004 zwischen der              2 045 167,52 EUR (in Worten: zwei Millionen fünfundvierzig-\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung           tausendeinhundertsiebenundsechzig Euro und zweiundfünfzig\nder Demokratischen Volksrepublik Laos über Finanzielle Zusam-        Cent) reprogrammiert und zusätzlich für das Vorhaben „Rehabi-\nmenarbeit 2002 für das Vorhaben „Ländlicher Wegebau in der           litierung der Nationalstraße 6, Phase I“ und mit einem Betrag\nProvinz Bokeo“ vorgesehene Finanzierungsbeitrag in Höhe von          von 511 291,88 EUR (in Worten: fünfhundertelftausendzweihun-\n2 500 000,– EUR (in Worten: zwei Millionen fünfhunderttausend        derteinundneunzig Euro und achtundachtzig Cent) reprogram-\nEuro) wird mit einem Betrag von 2 500 000,– EUR (in Worten:          miert und zusätzlich für das Vorhaben „Studien- und Fachkräfte-\nzwei Millionen fünfhunderttausend Euro) reprogrammiert und           fonds“ verwendet.\nzusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 erwähnte Vor-\nhaben verwendet, wenn nach Prüfung dessen Förderungswür-\nArtikel 6\ndigkeit festgestellt worden ist.\nIm Abkommen vom 26. Januar 2004 zwischen der Regierung\n(2) Der im Abkommen vom 27. Juli 1992 zwischen der Regie-\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Demo-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nkratischen Volksrepublik Laos über Finanzielle Zusammenarbeit\nLaotischen Demokratischen Volksrepublik über Finanzielle\n2002 entfällt Artikel 5 Absatz 1 rückwirkend zum 26. Januar\nZusammenarbeit 1991 für das Vorhaben „Aufforstungspro-\n2004.\ngramm in der Region Vang Vieng“ vorgesehene Finanzierungs-\nbeitrag in Höhe von 5 000 000,– DM (in Worten: fünf Millionen\nDeutsche Mark; nachrichtlich in Euro 2 556 459,41 EUR, in Wor-                                  Artikel 7\nten: zwei Millionen fünfhundertsechsundfünfzigtausendvierhun-            Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\ndertneunundfünfzig Euro und einundvierzig Cent) wird mit einem       Kraft.\nGeschehen zu Vientiane am 20. Juni 2005 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nStarnitzky\nFür die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos\nPhongsavath Boupha"]}