{"id":"bgbl2-2005-17-20","kind":"bgbl2","year":2005,"number":17,"date":"2005-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/17#page=71","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-17-20/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_17.pdf#page=71","order":20,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen","law_date":"2005-06-30T00:00:00Z","page":767,"pdf_page":71,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 9. August 2005             767\nder Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen\nAmts eine Änderungsvereinbarung zu der vorgenannten Vereinbarung vom 18. Januar\n2005 bilden, die rückwirkend zum 18. Januar 2005 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlä-\ngen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demge-\nmäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 1078\nvom 16. Juni 2005 und diese Antwortnote eine Änderungsvereinbarung zu der Vereinba-\nrung vom 18. Januar 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen\nund Vergünstigungen an die Unternehmen „CACI Premier Technology, Inc.“ und „Compu-\nter Sciences Corporation“ (Nr. DOCPER-AS-24-08, DOCPER-AS-24-09, DOCPER-AS-\n22-02), die rückwirkend zum 18. Januar 2005 in Kraft tritt und deren deutscher und eng-\nlischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen\nVom 30. Juni 2005\nDas Übereinkommen vom 26. September 1986 über die frühzeitige Benach-\nrichtigung bei nuklearen Unfällen (BGBl. 1989 II S. 434, 435) ist nach seinem\nArtikel 12 Abs. 4 für\nEl Salvador                                                      am 26. Februar 2005\nnach Maßgabe der nachstehend abgedruckten, bei Hinterlegung der Bei-\ntrittsurkunde am 26. Januar 2005 angebrachten Erklärung\nin Kraft getreten.\n(Übersetzung)                                    (Übersetzung)\n“With reference to the provisions of              „In Bezug auf Artikel 11 dieses Überein-\nArticle 11 of this Convention, the Govern-       kommens betrachtet sich die Regierung\nment of the Republic of El Salvador does         der Republik El Salvador durch Artikel 11\nnot consider itself bound by the provisions      Absatz 2 nicht als gebunden, da sie die\nof paragraph 2 of this Article, as it does not   Zuständigkeit des Internationalen Ge-\nrecognize the mandatory jurisdiction of the      richtshofs nicht als obligatorisch aner-\nInternational Court of Justice.”                 kennt.“\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n23. Dezember 2003 (BGBl. 2004 II S. 99).\nBerlin, den 30. Juni 2005\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r"]}