{"id":"bgbl2-2005-17-19","kind":"bgbl2","year":2005,"number":17,"date":"2005-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/17#page=70","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-17-19/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_17.pdf#page=70","order":19,"title":"Bekanntmachung über die Änderung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 18. Januar 2005 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an die Unternehmen \"CACI Premier Technology, Inc.\" und \"Computer Sciences Corporation\" (Nr. DOCPER-AS-24-08, DOCPER-AS-24-09 und DOCPER-AS-22-02)","law_date":"2005-06-27T00:00:00Z","page":766,"pdf_page":70,"num_pages":1,"content":["766   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 9. August 2005\nBekanntmachung\nüber die Änderung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 18. Januar 2005\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an die Unternehmen\n„CACI Premier Technology, Inc.“ und „Computer Sciences Corporation“\n(Nr. DOCPER-AS-24-08, DOCPER-AS-24-09 und DOCPER-AS-22-02)\nVom 27. Juni 2005\nAm 16. Juni 2005 ist in Berlin durch Notenwechsel eine Änderungsverein-\nbarung zu der Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 18. Januar\n2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen\nund Vergünstigungen an die Unternehmen „CACI Premier Technology, Inc.“ und\n„Computer Sciences Corporation“ (Nr. DOCPER-AS-24-08, DOCPER-AS-24-09\nund DOCPER-AS-22-02) (BGBl. 2005 II S. 162) geschlossen worden. Die Ände-\nrungsvereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel rückwirkend\nzum 18. Januar 2005\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 27. Juni 2005\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r\nAuswärtiges Amt                                                 Berlin, den 16. Juni 2005\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Verei-\nnigten Staaten von Amerika Nr. 1078 vom 16. Juni 2005 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 18. Januar\n2005 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan die Unternehmen „CACI Premier Technology, Inc.“ und „Computer Sciences Corpora-\ntion“ (Nr. DOCPER-AS-24-08, DOCPER-AS-24-09, DOCPER-AS-22-02) Folgendes mit-\nzuteilen:\nMit Wirkung vom 26. Oktober 2004 und mit Bezug auf Vertrag Nummer DOCPER-AS-\n24-08 wurde der Unternehmensname CACI Premier Technology, Inc. in Automated\nSciences Group, Inc., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von CACI Premier\nTechnology, Inc., geändert.\nAus diesem Grund schlägt die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika folgende\nÄnderungsvereinbarung vor:\n1. Unter Nummer 1 Buchstabe a der Vereinbarung vom 18. Januar 2005 werden die\nWorte „CACI Premier Technology, Inc.“ durch die Worte „Automated Sciences Group,\nInc.“ ersetzt.\n2. Der zugrunde liegende Vertrag zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen CACI Premier Technology, Inc. wurde korrigiert.\n3. Diese Änderungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 18. Januar 2005 in Kraft.\n4. Diese Änderungsvereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Num-\nmern 1 bis 4 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\neinverstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung"]}