{"id":"bgbl2-2005-16-6","kind":"bgbl2","year":2005,"number":16,"date":"2005-07-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/16#page=45","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-16-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_16.pdf#page=45","order":6,"title":"Bekanntmachung des deutsch-tschadischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2005-06-14T00:00:00Z","page":693,"pdf_page":45,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 27. Juli 2005                          693\nBekanntmachung\ndes deutsch-tschadischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 14. Juni 2005\nDas in N’Djamena am 23. Mai 2005 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Tschad\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2004 ist nach seinem\nArtikel 5\nam 23. Mai 2005\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 14. Juni 2005\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l H o f m a n n\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Tschad\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2004\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                            Artikel 1\nund                                       (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\nlicht es der Regierung der Republik Tschad und beziehungswei-\ndie Regierung der Republik Tschad –\nse oder anderen, von beiden Regierungen gemeinsam auszu-\nwählenden Empfängern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen            (KfW), Frankfurt am Main, Finanzierungsbeiträge in Höhe von\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik              insgesamt 10 000 000,– EUR (in Worten: zehn Millionen Euro) für\nTschad,                                                               das Vorhaben „Programm dezentrale ländliche Entwicklung in\nden Regionen Mayo-Kebbi und Ouaddai/Biltine“ zu erhalten,\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch              wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieses Vorhabens\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und         festgestellt worden ist.\nzu vertiefen,\n(2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-        men zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                               und der Regierung der Republik Tschad durch andere Vorhaben\nersetzt werden.\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung         (3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nin der Republik Tschad beizutragen,                                   der Regierung der Republik Tschad zu einem späteren Zeitpunkt\nermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vorbereitung des\nunter Bezugnahme auf die Verbalnote Nummer 93/2004                 in Absatz 1 genannten Vorhabens oder für notwendige Begleit-\n– Wi 440.05 – vom 23. November 2004 der Botschaft der Bun-            maßnahmen zur Durchführung und Betreuung des in Absatz 1\ndesrepublik Deutschland in N’Djamena über die Zusage der Mit-         genannten Vorhabens von der KfW zu erhalten, findet dieses\ntel sowie auf die Antwortverbalnote Nummer 3774/MAEIA/393/            Abkommen Anwendung.\nDEA/04 vom 20. Dezember 2004 des Ministeriums für Auswär-\ntige Angelegenheiten und afrikanische Integration der Republik\nArtikel 2\nTschad –\n(1) Die Verwendung des in Artikel 1 Absatz 1 genannten\nsind wie folgt übereingekommen:                                    Betrags, die Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt"]}