{"id":"bgbl2-2005-14-20","kind":"bgbl2","year":2005,"number":14,"date":"2005-06-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/14#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-14-20/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_14.pdf#page=29","order":20,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-russischen Abkommens über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie über das gleichzeitige Inkrafttreten der dazugehörigen Verordnung","law_date":"2005-05-26T00:00:00Z","page":621,"pdf_page":29,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 23. Juni 2005         621\nbarung durch das oben genannte Unternehmen kann eine Partei dieser Vereinbarung\njederzeit diese Vereinbarung nach vorhergehenden Konsultationen durch Notifikation\nkündigen; die Vereinbarung tritt 3 Monate nach ihrer Kündigung außer Kraft.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern 1 bis 7\ngemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstan-\nden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\neine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkom-\nmens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 14. April 2005 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlä-\ngen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Dem-\ngemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 26\nvom 14. April 2005 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\ngemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am\n14. April 2005 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen\nverbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-russischen Abkommens über die Zusammenarbeit\nbei der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung\nsowie über das gleichzeitige Inkrafttreten\nder dazugehörigen Verordnung\nVom 26. Mai 2005\nNach Artikel 2 Abs. 3 der Verordnung vom 22. Juni 2004 zu dem Abkommen\nvom 3. Mai 1999 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit bei der\nBekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (BGBl. 2004 II S. 860)\nwird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 10 Abs. 1\nam 23. April 2005\nin Kraft getreten ist.\nGleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten des Abkommens\nauch die Verordnung vom 22. Juni 2004 zu dem Abkommen nach ihrem\nArtikel 2 Abs. 1\nam 23. April 2005\nin Kraft getreten ist.\nBerlin, den 26. Mai 2005\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r"]}