{"id":"bgbl2-2005-1-1","kind":"bgbl2","year":2005,"number":1,"date":"2005-01-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2005/1#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2005-1-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2005/bgbl2_2005_1.pdf#page=3","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung","law_date":"2005-01-05T00:00:00Z","page":3,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 12. Januar 2005 3\nGesetz\nzur Änderung des Übereinkommens vom 29. Mai 1990\nzur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung\nVom 5. Januar 2005\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nDer Änderung des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der\nEuropäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (BGBl. 1991 II S. 183,\n836), die der Gouverneursrat der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Ent-\nwicklung durch die Resolution Nr. 90 vom 30. Januar 2004 gebilligt hat, wird\nzugestimmt. Die Resolution wird nachstehend veröffentlicht.\nArtikel 2\n(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.\n(2) Der Tag, an dem die Änderung des Übereinkommens nach der Resolution\ndes Gouverneursrates für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im\nBundesgesetzblatt bekannt zu geben.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-\nblatt zu verkünden.\nBerlin, den 5. Januar 2005\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel"]}