{"id":"bgbl2-2004-8-7","kind":"bgbl2","year":2004,"number":8,"date":"2004-03-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/8#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-8-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_8.pdf#page=12","order":7,"title":"Bekanntmachung über die Änderung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 28. Mai 2003 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an die Unternehmen Premier Technology Group, Inc. und IIT Research Institute (Nr. DOCPER-AS-10-04 und DOCPER-AS-06-01)","law_date":"2004-02-18T00:00:00Z","page":380,"pdf_page":12,"num_pages":2,"content":["380  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 26. März 2004\nBekanntmachung\nüber die Änderung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 28. Mai 2003\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an die\nUnternehmen „Premier Technology Group, Inc.“ und „IIT Research Institute“\n(Nr. DOCPER-AS-10-04 und DOCPER-AS-06-01)\nVom 18. Februar 2004\nAm 28. Januar 2004 ist in Berlin durch Notenwechsel eine Änderungsverein-\nbarung zu der Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 28. Mai 2003\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen und\nVergünstigungen an die Unternehmen „Premier Technology Group, Inc.“\n(Nr. DOCPER-AS-10-04) und „IIT Research Institute“ (Nr. DOCPER-AS-06-01)\n(BGBl. II S. 655) geschlossen worden. Die Änderungsvereinbarung ist nach ihrer\nInkrafttretensklausel rückwirkend\nzum 28. Mai 2003\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 18. Februar 2004\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 26. März 2004           381\nAuswärtiges Amt                                               Berlin, den 28. Januar 2004\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Verei-\nnigten Staaten von Amerika Nummer 1946 vom 28. Januar 2004 zu bestätigen, die wie\nfolgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 28. Mai\n2003 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan die Unternehmen „Premier Technology Group, Inc.“ und „IIT Research Institute“\n(Nr. DOCPER-AS-10-04 und DOCPER AS-06-01) Folgendes mitzuteilen:\nDas Unternehmen Premier Technologie Group, Inc. wurde mit Wirkung vom 16. Mai\n2003 vom Unternehmen CACI Premier Technology, Inc. gekauft. Die Botschaft der Verei-\nnigten Staaten von Amerika teilt gleichzeitig mit, dass der Unternehmensname seitdem\nCACI Premier Technology, Inc. lautet und fügt hiermit den Kaufvertrag vom 23. April 2003\nbei.\nAus diesem Grund schlägt die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika folgende\nÄnderungsvereinbarung vor:\n1. Unter Nummer 1 Buchstabe a der Vereinbarung vom 28. Mai 2003 werden die Worte\n„Premier Technology Group, Inc.“ durch die Worte „CACI Premier Technology, Inc.“\nersetzt.\n2. Der zugrunde liegende Vertrag zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen Premier Technology Group, Inc. wurde korrigiert.\n3. Diese Änderungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 28. Mai 2003 in Kraft.\n4. Diese Änderungsvereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern 1 bis 4\ngemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstan-\nden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\neine Änderungsvereinbarung zu der vorgenannten Vereinbarung vom 28. Mai 2003 bilden,\ndie rückwirkend zum 28. Mai 2003 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlä-\ngen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demge-\nmäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nummer 1946\nvom 28. Januar 2004 und diese Antwortnote eine Änderungsvereinbarung zu der Verein-\nbarung vom 28. Mai 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen\nund Vergünstigungen an das Unternehmen „Premier Technology Group, Inc.“ und „IIT\nResearch Institute“ (Nr. DOCPER-AS-10-04 und DOCPER-AS-06-01), die rückwirkend\nzum 28. Mai 2003 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleicherma-\nßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin"]}