{"id":"bgbl2-2004-7-17","kind":"bgbl2","year":2004,"number":7,"date":"2004-03-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/7#page=49","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-7-17/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_7.pdf#page=49","order":17,"title":"Bekanntmachung des deutsch-ägyptischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 2003","law_date":"2004-02-10T00:00:00Z","page":361,"pdf_page":49,"num_pages":3,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 18. März 2004 361\nBekanntmachung\ndes deutsch-ägyptischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2003\nVom 10. Februar 2004\nDas in Kairo am 8. Dezember 2003 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Arabischen Republik\nÄgypten über Finanzielle Zusammenarbeit 2003 wird\nnachstehend veröffentlicht.\nDie Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ab-\nkommens erfolgt, sobald die Voraussetzungen nach sei-\nnem Artikel 6 erfüllt sind.\nBonn, den 10. Februar 2004\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l H o f m a n n","362                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 18. März 2004\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Arabischen Republik Ägypten\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2003\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                 a) „Kreditprogramm informeller Sektor“ im Wert von bis zu\ninsgesamt 5 000 000,– EUR (in Worten: fünf Millionen\nund\nEuro),\ndie Regierung der Arabischen Republik Ägypten –\nb) „Beteiligungsorientierte Stadtteilentwicklung Boulaq el\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen                Dakrour“ im Wert von bis zu insgesamt 5 000 000,– EUR\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen                 (in Worten: fünf Millionen Euro),\nRepublik Ägypten,                                                      c) „Förderung lokaler Initiativen“ im Wert von bis zu insge-\nsamt 2 500 000,– EUR (in Worten: zwei Millionen fünf-\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\nhunderttausend Euro),\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und\nzu vertiefen,                                                          wenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt\nund bestätigt worden ist, dass sie als Vorhaben des Umwelt-\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-        schutzes beziehungsweise der sozialen Infrastruktur bezie-\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                             hungsweise als selbsthilfeorientierte Maßnahmen zur Ar-\nmutsbekämpfung die besonderen Voraussetzungen für die\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung       Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrages erfüllen;\nin der Arabischen Republik Ägypten beizutragen,\n3. einen Finanzierungsbeitrag im Wert von bis zu insgesamt\nunter Bezugnahme auf die Regierungsverhandlungen vom                3 000 000,– EUR (in Worten: drei Millionen Euro) für den Stu-\n8. bis 9. April 2003 und die Regierungskonsultationen vom 3. bis       dien- und Fachkräftefonds X.\n4. Dezember 2003 –\n(2) Kann bei einem der in Absatz 1 Nummer 2 bezeichneten\nsind wie folgt übereingekommen:                                Vorhaben die dort genannte Bestätigung nicht erfolgen, ermög-\nlicht es die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der\nRegierung der Arabischen Republik Ägypten, von der Kreditan-\nArtikel 1                            stalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, für diese Vorhaben\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-        ein Darlehen bis zur Höhe des vorgesehenen Finanzierungsbei-\nlicht es der Regierung der Arabischen Republik Ägypten, von       trages zu erhalten.\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, folgende\n(3) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist grund-\nBeträge zu erhalten:\nsätzlich bereit, zusätzlich zu den in Absatz 1 Nummer 1 Buch-\n1. Darlehen im Wert von bis zu insgesamt 41 500 000,– EUR (in     staben b und c genannten Beträgen im Rahmen der in der Bun-\nWorten: einundvierzig Millionen fünfhunderttausend Euro) für desrepublik Deutschland bestehenden innerstaatlichen Richt-\ndie Vorhaben:                                                linien und bei Vorliegen der übrigen Deckungsvoraussetzungen\na) „Verbesserung des Bewässerungssystems I b“ im Wert        Bürgschaften von bis zu insgesamt 46 750 000,– EUR (in Wor-\nvon bis zu insgesamt 16 000 000,– EUR (in Worten:        ten: sechsundvierzig Millionen siebenhundertfünfzigtausend Euro)\nsechzehn Millionen Euro),                                zur Ermöglichung von Verbundkrediten der Finanziellen Zusam-\nmenarbeit durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt\nb) „Windpark Zafarana, Phase IV“ im Wert von bis zu insge-   am Main, für die in Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben b und c\nsamt 17 000 000,– EUR (in Worten: siebzehn Millionen     genannten Vorhaben zu übernehmen. Die Bürgschaften teilen\nEuro),                                                   sich wie folgt auf:\nc) „Umweltmaßnahmen Kraftwerke II“ im Wert von bis zu        – für das Vorhaben nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis\ninsgesamt 8 500 000,– EUR (in Worten: acht Millionen        zu insgesamt 37 450 000,– EUR (in Worten: siebenunddreißig\nfünfhunderttausend Euro),                                   Millionen vierhundertfünfzigtausend Euro),\nwenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt\n– für das Vorhaben nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c bis\nworden ist.\nzu insgesamt 9 300 000,– EUR (in Worten: neun Millionen\nDie der Regierung der Arabischen Republik Ägypten von der       dreihunderttausend Euro).\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland gewährten Kon-\nditionen lauten für das unter Buchstabe a aufgeführte Darle-    (4) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nhen:                                                         nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten durch\n–   30 Jahre Laufzeit (davon 10 Jahre tilgungsfrei),         andere Vorhaben ersetzt werden. Wird ein in Absatz 1 Nummer 2\n–   2,00 vom Hundert Zinsen                                  bezeichnetes Vorhaben durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vor-\nhaben des Umweltschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder\nund für die unter Buchstaben b und c aufgeführten Darlehen:  als Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe oder als\n–   40 Jahre Laufzeit (davon 10 Jahre tilgungsfrei),         Maßnahme, die der Verbesserung der gesellschaftlichen Stel-\nlung von Frauen dient oder als eine selbsthilfeorientierte Maß-\n–   0,75 vom Hundert Zinsen;\nnahme zur Armutsbekämpfung die besonderen Voraussetzun-\n2. Finanzierungsbeiträge im Wert von bis zu insgesamt             gen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrages\n12 500 000,– EUR (in Worten: zwölf Millionen fünfhundert-    erfüllt, so kann ein Finanzierungsbeitrag, anderenfalls ein Darle-\ntausend Euro) für die Vorhaben:                              hen gewährt werden.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 18. März 2004                                363\n(5) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es            land ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls\nder Regierung der Arabischen Republik Ägypten zu einem spä-             die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderli-\nteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzie-             chen Genehmigungen.\nrungsbeiträge zur Vorbereitung der in Absatz 1 genannten Vor-\nhaben oder weitere Finanzierungsbeiträge für notwendige Be-\nArtikel 5\ngleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung der in Absatz 1\ngenannten Vorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu               (1) Das im Abkommen vom 7. August 1987 zwischen der\nerhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.                             Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\n(6) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-         der Arabischen Republik Ägypten über Finanzielle Zusammen-\nnahmen nach Absatz 1, Nummer 3 und nach Absatz 5 werden in              arbeit für das Vorhaben „Sektorprogramm Landwirtschaft“ vor-\nDarlehen umgewandelt, wenn sie nicht für solche Maßnahmen               gesehene und im Abkommen vom 19. November 1990 für das\nverwendet werden.                                                       Vorhaben „Ersatzteile für die Generalüberholung und weitere\nWartung von Thyssen-Henschel-Lokomotiven“ reprogrammier-\nte Darlehen wird in Höhe von bis zu insgesamt 1 500 000,– EUR\nArtikel 2                                    (in Worten: eine Million fünfhunderttausend Euro) reprogram-\nDie Verwendung der in Artikel 1 und 5 genannten Beträge, die         miert und als Finanzierungsbeitrag in Höhe von bis zu insgesamt\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden,                300 000,– EUR (in Worten: dreihunderttausend Euro) für die\nsowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwi-              Aufstockung der Begleitmaßnahme für die „Umweltfazilität\nschen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und den Empfängern             Staatsindustrie“, als Darlehen in Höhe von bis zu insgesamt\nder Darlehen beziehungsweise Finanzierungsbeiträge zu schlie-           800 000,– EUR (in Worten: achthunderttausend Euro) für das\nßenden Verträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland              Vorhaben „Umweltmaßnahmen Kraftwerke II“ sowie als Finan-\ngeltenden Rechtsvorschriften unterliegen. Die Zusage der in             zierungsbeitrag in Höhe von bis zu insgesamt 400 000,– EUR (in\nArtikel 1 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 genannten Beträge entfällt,          Worten: vierhunderttausend Euro) für die Begleitmaßnahme des\nsoweit nicht innerhalb einer Frist von acht Jahren nach dem             Vorhabens „Verbesserung der Dränagewartung“ zur Verfügung\nZusagejahr die entsprechenden Darlehens- beziehungsweise                gestellt, wenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit fest-\nFinanzierungsverträge geschlossen wurden. Für diese Beträge             gestellt ist.\nendet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2011.                          (2) Das im Abkommen vom 6. November 1991 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nArtikel 3                                    der Arabischen Republik Ägypten über Finanzielle Zusammen-\nDie Regierung der Arabischen Republik Ägypten stellt die             arbeit für das Vorhaben „Instandsetzung der Baharia-Eisen-\nKreditanstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und               bahnlinie der ägyptischen Eisenbahn, Phase II“ vorgesehene\nsonstigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit            Darlehen wird in Höhe von 1 400 000,– EUR (in Worten: eine Mil-\nAbschluss und Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge          lion vierhunderttausend Euro) reprogrammiert und als Finanzie-\nin der Arabischen Republik Ägypten erhoben werden.                      rungsbeitrag für die Begleitmaßnahme des Vorhabens „Verbes-\nserung der Dränagewartung“ zur Verfügung gestellt, wenn nach\nPrüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\nArtikel 4\nDie Regierung der Arabischen Republik Ägypten überlässt bei\nArtikel 6\nden sich aus der Darlehensgewährung und der Gewährung der\nFinanzierungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen                  Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die\nund Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren               Regierung der Arabischen Republik Ägypten der Regierung der\nund Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft          Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt hat, dass die innerstaat-\nkeine Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der           lichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maßge-\nVerkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutsch-             bend ist der Tag des Eingangs der Mitteilung.\nGeschehen zu Kairo am 8. Dezember 2003 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher, arabischer und englischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Aus-\nlegung des deutschen und des arabischen Wortlauts ist der\nenglische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nMartin Kobler\nM a t t h i a s We i t e r\nFür die Regierung der Arabischen Republik Ägypten\nFaiza Aboul El Naga"]}