{"id":"bgbl2-2004-5-1","kind":"bgbl2","year":2004,"number":5,"date":"2004-02-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/5#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-5-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_5.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-jugoslawischen Abkommens über die Rückführung und Übernahme von Personen, die im Hoheitsgebiet des anderen Staates die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt nicht erfüllen, sowie des dazugehörigen Durchführungsprotokolls","law_date":"2004-01-14T00:00:00Z","page":146,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["146 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 26. Februar 2004\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-jugoslawischen Abkommens\nüber die Rückführung und Übernahme von Personen,\ndie im Hoheitsgebiet des anderen Staates die\nVoraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt nicht erfüllen,\nsowie des dazugehörigen Durchführungsprotokolls\nVom 14. Januar 2004\nDas in Berlin am 16. September 2002 unterzeichnete Abkommen zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung der\nBundesrepublik Jugoslawien über die Rückführung und Übernahme von Perso-\nnen, die im Hoheitsgebiet des anderen Staates die Voraussetzungen für die Ein-\nreise oder den Aufenthalt nicht erfüllen (BGBl. 2002 II S. 2762), ist nach seinem\nArtikel 11 Abs. 2\nam 1. April 2003\nin Kraft getreten.\nWeiter wird bekannt gemacht, dass das in Berlin am 16. September 2002\nunterzeichnete Protokoll zwischen dem Bundesministerium des Innern der\nBundesrepublik Deutschland und dem Bundesministerium des Innern der Bun-\ndesrepublik Jugoslawien zur Durchführung des Abkommens (BGBl. 2002 II\nS. 2762, 2767) nach seinem Artikel 9 Abs. 1 ebenfalls\nam 1. April 2003\nin Kraft getreten ist.\nBerlin, den 14. Januar 2004\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r\nBekanntmachung\ndes deutsch-brasilianischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 19. Januar 2004\nDas in Brasilia am 14. Februar 2002 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Föderativen Repu-\nblik Brasilien über Finanzielle Zusammenarbeit zur\nDurchführung von Vorhaben im Bereich der Regenwald-\nerhaltung (1997 – 2000) ist nach seinem Artikel 5\nam 1. April 2003\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 19. Januar 2004\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. U r s u l a S c h ä f e r - P r e u s s"]}