{"id":"bgbl2-2004-39-4","kind":"bgbl2","year":2004,"number":39,"date":"2004-12-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/39#page=41","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-39-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_39.pdf#page=41","order":4,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Demokratischen Republik Timor-Leste über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2004-11-16T00:00:00Z","page":1681,"pdf_page":41,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2004                         1681\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Demokratischen Republik Timor-Leste\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 16. November 2004\nDas in Dili am 12. Oktober 2004 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Demokratischen\nRepublik Timor-Leste über Finanzielle Zusammenarbeit\n2003 ist nach seinem Artikel 5\nam 12. Oktober 2004\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 16. November 2004\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. U r s u l a S c h ä f e r - P r e u s s\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Demokratischen Republik Timor-Leste\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2003\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                            Artikel 1\nund                                        (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\nlicht es der Regierung der Demokratischen Republik Timor-\ndie Regierung der                              Leste, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am\nDemokratischen Republik Timor-Leste –                     Main, einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von insgesamt bis zu\n5 700 000,– EUR (in Worten: fünf Millionen siebenhundert-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen            tausend Euro) für das Vorhaben „Aufbau des maritimen Trans-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokrati-             portsektors“ zu erhalten, wenn nach Prüfung dessen Förde-\nschen Republik Timor-Leste,                                            rungswürdigkeit festgestellt worden ist. Dieser Finanzierungs-\nbeitrag setzt sich zusammen aus der Zusage des Jahres 2002\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch           mit 3 700 000,– EUR (in Worten: drei Millionen siebenhundert-\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und          tausend Euro) sowie der Zusage des Jahres 2003 mit\nzu vertiefen,                                                          2 000 000,– EUR (in Worten: zwei Millionen Euro).\n(2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einver-\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-        nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                             land und der Regierung der Demokratischen Republik Timor-\nLeste durch andere Vorhaben ersetzt werden.\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung          (3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nin der Demokratischen Republik Timor-Leste beizutragen,                der Regierung der Demokratischen Republik Timor-Leste zu\neinem späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungs-\nunter Bezugnahme auf die Protokolle der Regierungsver-              beiträge zur Vorbereitung des in Absatz 1 genannten Vorhabens\nhandlungen vom 27. November 2002 sowie vom 20. November                oder für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und\n2003 –                                                                 Betreuung des in Absatz 1 genannten Vorhabens von der Kredit-\nanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, findet dieses Abkommen\nsind wie folgt übereingekommen:                                     Anwendung."]}