{"id":"bgbl2-2004-32-6","kind":"bgbl2","year":2004,"number":32,"date":"2004-10-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/32#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-32-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_32.pdf#page=7","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe","law_date":"2004-08-26T00:00:00Z","page":1423,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 8. Oktober 2004                          1423\nArtikel 7                                   (2) Das Abkommen gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Es\nverlängert sich danach stillschweigend um jeweils ein Jahr, es\nDieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht\nsei denn, dass eine der Vertragsparteien es drei Monate vor\ndie Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der\nAblauf des jeweiligen Zeitabschnitts schriftlich kündigt.\nRegierung Bolivien innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttre-\nten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.\n(3) Nach Ablauf dieses Abkommens gelten seine Bestimmun-\ngen für die begonnenen Vorhaben der Technischen Zusammen-\nArtikel 8                                 arbeit weiter.\n(1) Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die\nRegierungen beider Länder einander notifizieren, dass sie die           (4) Das Rahmenabkommen vom 12. November 1968 über\nerforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkraft-      Technische Zusammenarbeit tritt mit Inkrafttreten dieses\ntreten des Abkommens erfüllt haben.                                   Abkommens außer Kraft.\nGeschehen zu La Paz am dreiundzwanzigsten März neun-\nzehnhundertsiebenundachtzig in zwei Urschriften, jede in deut-\nscher und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleicher-\nmaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nH. Saumweber\nHans Klein\nFür die Regierung der Republik Bolivien\nBedregal\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen Pakt\nüber bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe\nVom 26. August 2004\nDas Zweite Fakultativprotokoll vom 15. Dezember 1989 zu dem Internatio-\nnalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todes-\nstrafe (BGBl. 1992 II S. 390) wird nach seinem Artikel 8 Abs. 2 für folgenden\nweiteren Staat in Kraft treten:\nSan Marino                                                  am 17. November 2004.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n1. Juli 2004 (BGBl. II S. 1127).\nBerlin, den 26. August 2004\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h M ü l l e r"]}