{"id":"bgbl2-2004-30-4","kind":"bgbl2","year":2004,"number":30,"date":"2004-09-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/30#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-30-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_30.pdf#page=13","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Änderungen der Anlagen 1 und 3 des Übereinkommens über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)","law_date":"2004-08-18T00:00:00Z","page":1365,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 24. September 2004                           1365\nzielle Zusammenarbeit für das Vorhaben „Ländliches Basis-              wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt\ngesundheitsprogramm“ vorgesehene Finanzierungsbeitrag in               worden ist und bestätigt wurde, dass es als Vorhaben des\nHöhe von 10 000 000,– DM (in Worten: zehn Millionen Deutsche           Umweltschutzes, der sozialen Infrastruktur oder als selbsthilfe-\nMark) wird mit einem Betrag von 2 400 000,– EUR (in Worten:            orientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung die besonderen\nzwei Millionen vierhunderttausend Euro) sowie der im Abkom-            Voraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzie-\nmen vom 18. April 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-            rungsbeitrags erfüllt.\nland und der Republik Guatemala für das Vorhaben „FONAPAZ-\nProgramm“ vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von                                           Artikel 6\n10 000 000,– DM (in Worten: zehn Millionen Deutsche Mark)                 Dieses Abkommen tritt am Tag in Kraft, an dem die Regierung\nwird mit einem Betrag von 400 000,– EUR (in Worten: vierhun-           der Republik Guatemala der Regierung der Bundesrepublik\nderttausend Euro) reprogrammiert und zusätzlich für das in Arti-       Deutschland mitgeteilt hat, dass die innerstaatlichen Vorausset-\nkel 1 Absatz 1 Nummer 2 erwähnte Vorhaben „Trinkwasser-                zungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maßgebend ist der Tag\nver-/Abwasserentsorgung in Flores und San Benito“ verwendet,           des Eingangs der Mitteilung.\nGeschehen zu Guatemala-Stadt am 11. Juli 2003 in zwei Ur-\nschriften, jede in deutscher und spanischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nW. E i c k h o f f\nFür die Regierung der Republik Guatemala\nGabriel Aguilera\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\nvon Änderungen der Anlagen 1 und 3\ndes Übereinkommens über internationale Beförderungen\nleicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel,\ndie für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)\nVom 18. August 2004\nNach Artikel 3 Abs. 2 der Fünften Verordnung vom 8. Juli 2004 zur Änderung\ndes ATP-Übereinkommens (BGBl. 2004 II S. 1016) wird bekannt gemacht, dass\ndie Änderungen vom 12. März 2003 der Anlage 1 Anhang 2 und 4 und der Anla-\nge 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beför-\nderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförde-\nrungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) – BGBl. 1974\nII S. 565 –, nach Artikel 18 Abs. 6 des Übereinkommens für die Bundesrepublik\nDeutschland und die übrigen Vertragsparteien\nam 12. Dezember 2004\nin Kraft treten werden.\nBerlin, den 18. August 2004\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t o p h M ü l l e r"]}