{"id":"bgbl2-2004-25-4","kind":"bgbl2","year":2004,"number":25,"date":"2004-08-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/25#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-25-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_25.pdf#page=9","order":4,"title":"Bekanntmachung über die 2. Änderung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 1. Juli 2002  über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an die Unternehmen Logicon R&D Associates\", Logicon Syscon, Inc.\" und Science Applications International Corporation\" (Nr. DOCPER-AS-14-01, DOCPER-AS-08-01 und DOCPER-AS-11 -02)","law_date":"2004-06-30T00:00:00Z","page":1113,"pdf_page":9,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2004 1113\nBekanntmachung\nüber die 2. Änderung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 1. Juli 2002\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan die Unternehmen „Logicon R&D Associates“, „Logicon Syscon, Inc.“\nund „Science Applications International Corporation“\n(Nr. DOCPER-AS-14-01, DOCPER-AS-08-01 und DOCPER-AS-11-02)\nVom 30. Juni 2004\nAm 24. Juni 2004 ist in Berlin durch Notenwechsel eine 2. Änderungsver-\neinbarung zu der Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 1. Juli\n2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen\nund Vergünstigungen an die Unternehmen „Logicon R&D Associates“ (Nr.\nDOCPER-AS-14-01), „Logicon Syscon, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-08-01) und\n„Science Applications International Corporation“ (Nr. DOCPER-AS-11-02)\n(BGBl. 2002 II S. 2478; 2004 II S. 512) geschlossen worden. Diese Änderungs-\nvereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 24. Juni 2004\nin Kraft getreten; die deutsche Anwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 30. Juni 2004\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r","1114 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2004\nAuswärtiges Amt                                                    Berlin, den 24. Juni 2004\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Verei-\nnigten Staaten von Amerika Nummer 575 vom 24. Juni 2004 zu bestätigen, die wie folgt\nlautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 1. Juli 2002\nzwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an\ndie Unternehmen „Northrop Grumman Information Technology, Inc. (früher: Logicon R&D\nAssociates)“, „Logicon Syscon, Inc.“ und „Science Applications International Corpora-\ntion“ (Nr. DOCPER-AS-14-01, DOCPER-AS-08-01 und DOCPER-AS-11-02) Folgendes\nmitzuteilen:\nDas Unternehmen Logicon Syscon, Inc. wurde mit Wirkung vom 12. Oktober 2001\nvom Unternehmen Northrop Grumman Information Technology, Inc. gekauft. Die Bot-\nschaft der Vereinigten Staaten von Amerika teilt gleichzeitig mit, dass der Unternehmens-\nname seitdem Northrop Grumman Information Technology, Inc. lautet und fügt hiermit\nden Kaufvertrag vom 14. November 2001 bei.\nAus diesem Grund schlägt die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika folgende\nÄnderungsvereinbarung vor:\n1. Unter Nummer 1 Buchstabe b der Vereinbarung vom 1. Juli 2002 wird der Unterneh-\nmensname „Logicon Syscon, Inc.“ durch den Unternehmensnamen „Northrop\nGrumman Information Technology, Inc.“ ersetzt.\n2. Der zugrunde liegende Vertrag zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen Logicon Syscon, Inc. wurde korrigiert.\n3. Der korrigierte Text tritt ab initio an die Stelle des mangelhaften Textes. Diese Ände-\nrungsvereinbarung tritt am 24. Juni 2004 in Kraft.\n4. Diese Änderungsvereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern 1\nbis 4 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen\nAmts eine Änderungsvereinbarung zu der vorgenannten Vereinbarung vom 1. Juli 2002\nbilden, die am 24. Juni 2004 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vor-\nschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt.\nDemgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nNummer 575 vom 24. Juni 2004 und diese Anwortnote eine Änderungsvereinbarung zu\nder Vereinbarung vom 1. Juli 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von\nBefreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen Logicon Syscon, Inc. (DOCPER-\nAS-08-01), die am 24. Juni 2004 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin"]}