{"id":"bgbl2-2004-25-2","kind":"bgbl2","year":2004,"number":25,"date":"2004-08-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/25#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-25-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_25.pdf#page=6","order":2,"title":"Bekanntmachung des deutsch-brasilianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2004-06-23T00:00:00Z","page":1110,"pdf_page":6,"num_pages":2,"content":["1110           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2004\nArtikel 17                                                             Artikel 19\nÄnderungen                                                   Geltungsdauer und Außerkrafttreten\nDieses Abkommen kann durch eine schriftliche Vereinbarung             Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nzwischen den Vertragsparteien geändert werden.                       Kraft und gilt für die Dauer der deutschen Beteiligung an der\nISAF-Mission. Nach Ablauf dieses Zeitabschnittes bleibt das\nArtikel 18                                 Abkommen in Kraft, bis eine Vertragspartei es unter Einhaltung\neiner Frist von 90 Tagen auf diplomatischem Wege schriftlich\nVerfahren für die Behandlung strittiger Fragen\nkündigt. Nach Ablauf der Kündigungsfrist von 90 Tagen bleibt\nJegliche Meinungsverschiedenheiten, die durch die Anwen-           das Abkommen in Bezug auf die Rechtsstellung des deutschen\ndung oder Durchführung dieses Abkommens oder von Verein-             Personals in jedem Fall in Kraft, bis der letzte Angehörige\nbarungen über seine Durchführung entstehen können, werden            des deutschen Personals die Republik Tadschikistan verlassen\ndurch Konsultationen zwischen den Vertragsparteien geregelt.         hat.\nGeschehen zu Duschanbe am 11. Mai 2004 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und russischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHans Georg Wagner\nDr. H. L ö s c h n e r\nFür die Regierung der Republik Tadschikistan\nSherali Khairullaev\nBekanntmachung\ndes deutsch-brasilianischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 23. Juni 2004\nDas in Brasília am 10. Juni 2003 unterzeichnete Abkommen zwischen der\nRegierung der Bundesrepubik Deutschland und der Regierung der Föderativen\nRepublik Brasilien über Finanzielle Zusammenarbeit zur Durchführung von Vor-\nhaben im Bereich der Regenwalderhaltung (2001/2002) ist nach seinem Arti-\nkel 5\nam 25. Mai 2004\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 23. Juni 2004\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. U r s u l a S c h ä f e r - P r e u s s","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2004                            1111\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Föderativen Republik Brasilien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nzur Durchführung von Vorhaben im Bereich der Regenwalderhaltung (2001/2002)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland             b) 17 669 378,22 EUR (in Worten: siebzehn Millionen sechshun-\ndertneunundsechzigtausenddreihundertachtundsiebzig Euro\nund\nund zweiundzwanzig Cent) für das Vorhaben „Naturschutz-\ndie Regierung der Föderativen Republik Brasilien –              gebiete in Amazonien (Amazon Region Protected Areas\nProgram – ARPA)“ – Umweltministerium – (Zusage im Proto-\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen               koll der Regierungsverhandlungen von 2001 und Zusage\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen              durch Note der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland\nRepublik Brasilien,                                                      vom 10. Juli 2002),\nunter dem Vorbehalt, dass die Prüfungs- und Auswahlkriterien\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch Finan-     sowohl in der Bundesrepublik Deutschland, als auch in der Föde-\nzielle Zusammenarbeit zu vertiefen,                                 rativen Republik Brasilien erfüllt sind, die sie für die Förderung\nmit einem nichtrückzahlbaren Finanzierungsbetrag geeignet\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-      machen.\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                (2) Für die in Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Vorha-\nben wird die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in GmbH in Eschborn die Aufgabe des unabhängigen beratenden\nder Föderativen Republik Brasilien beizutragen,                     Ingenieurs für die Umsetzung der betreffenden Mittel ausüben.\nDie Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt am Main wird\nin Erinnerung der bei der in Rio de Janeiro stattgefundenen      einen entsprechenden Vertrag mit der GTZ abschließen.\nKonferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung           (3) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\neingegangenen Verpflichtungen,                                      nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien durch\nunter Berücksichtigung des Protokolls der deutsch-brasiliani-    andere dem Erhalt der tropischen Regenwälder Amazoniens\nschen Regierungsverhandlungen über Finanzielle und Techni-          oder der atlantischen Küstenregion bestimmten Vorhaben\nsche Zusammenarbeit vom 20. November 2001 und der Note der          ersetzt werden.\nBotschaft der Bundesrepublik Deutschland in Brasília an die            (4) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\nRegierung der Föderativen Republik Brasilien vom 10. Juli 2002 –    Regierung der Föderativen Republik Brasilien zu einem späteren\nkommen wie folgt überein:                                        Zeitpunkt ermöglicht, weitere nicht rückzahlbare Finanzierungs-\nbeiträge zur Vorbereitung oder für notwendige Begleitmaßnah-\nmen zur Durchführung und Betreuung der in Absatz 1 genannten\nVorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten,\nArtikel 1                              findet dieses Abkommen Anwendung.\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nes der Regierung der Föderativen Republik Brasilien und ihren                                    Artikel 2\nInstitutionen, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die\nam Main, nicht rückzahlbare Finanzierungsbeiträge in Höhe von\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie\ninsgesamt 35 338 756,44 EUR (in Worten: fünfunddreißig Millio-\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der\nnen dreihundertachtunddreißigtausendsiebenhundertsechsund-\nKreditanstalt für Wiederaufbau und den Empfängern der Finan-\nfünfzig Euro und vierundvierzig Cent) für die nachfolgend auf-\nzierungsbeiträge zu schließenden Verträge, die den in der Bun-\ngeführten Vorhaben zu erhalten:\ndesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterlie-\na) 17 669 378,22 EUR (in Worten: siebzehn Millionen sechshun-       gen. Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Beträge ent-\ndertneunundsechzigtausenddreihundertachtundsiebzig Euro        fällt, soweit nicht innerhalb einer Frist von acht Jahren nach dem\nund zweiundzwanzig Cent) für das Vorhaben „Demonstra-          Zusagejahr (vergleiche dazu das Protokoll der Regierungsver-\ntionsvorhaben Gruppe A (Projetos Demonstrativos Grupo A –      handlungen vom 10. November 2001 und die Note der Botschaft\nPD/A) – Subprogramm Mata Atlântica“ – Umweltministerium –      der Bundesrepublik Deutschland in Brasília vom 10. Juli 2002)\n(Zusage im Protokoll der Regierungsverhandlungen von 2001      die entsprechenden Finanzierungsverträge geschlossen wurden.\nund Zusage durch Note der Botschaft der Bundesrepublik         Für die genannten Beträge bzw. Vorhaben enden diese Fristen\nDeutschland vom 10. Juli 2002),                                wie folgt:"]}