{"id":"bgbl2-2004-24-5","kind":"bgbl2","year":2004,"number":24,"date":"2004-07-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/24#page=62","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-24-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_24.pdf#page=62","order":5,"title":"Bekanntmachung des deutsch-ugandischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2004-06-09T00:00:00Z","page":1094,"pdf_page":62,"num_pages":1,"content":["1094               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 27. Juli 2004\nBekanntmachung\ndes deutsch-ugandischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 9. Juni 2004\nDas in Kampala am 6. Mai 2004 unterzeichnete Ab-\nkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Uganda\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (Vorhaben „Refinanzie-\nrung von Mikrofinanzinstitutionen“ und zwei weitere Vor-\nhaben) ist nach seinem Artikel 5\nam 6. Mai 2004\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 9. Juni 2004\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l H o f m a n n\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Uganda\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVorhaben „Refinanzierung von Mikrofinanzinstitutionen“ und zwei weitere Vorhaben\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                             Artikel 1\nund                                       (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\nlicht es der Regierung der Republik Uganda und beziehungs-\ndie Regierung der Republik Uganda –\nweise oder anderen, von beiden Regierungen gemeinsam aus-\nzuwählenden Empfängern, von der Kreditanstalt für Wiederauf-\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nbau, Frankfurt am Main, Finanzierungsbeiträge in Höhe von ins-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik\ngesamt 10 000 000,– EUR (in Worten: zehn Millionen Euro) zu\nUganda,\nerhalten, und zwar für die Vorhaben\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch              1. „Refinanzierung von Mikrofinanzinstitutionen“      bis   zu\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und             2 000 000,– EUR (in Worten: zwei Millionen Euro),\nzu vertiefen,\n2. „Kofinanzierung des Poverty Reduction Support Credit II\n– PRSC II – der Weltbank“ bis zu 4 000 000,– EUR (in Wor-\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-\nten: vier Millionen Euro) und\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,\n3. „Kofinanzierung des Poverty Reduction Support Credit III\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung          – PRSC III – der Weltbank“ bis zu 4 000 000,– EUR (in Wor-\nin der Republik Uganda beizutragen,                                       ten: vier Millionen Euro),\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vorhaben\nunter Bezugnahme auf die drei Verbalnoten vom 10. Dezem-\nfestgestellt worden ist.\nber 2002 der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in\nKampala über die Zusage der Mittel für die nachfolgend                   (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\ngenannten Vorhaben –                                                  nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Uganda durch andere Vor-\nsind wie folgt übereingekommen:                                    haben ersetzt werden."]}